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hahnhofer

*Metzgerkind*

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Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

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1

Mittwoch, 9. März 2005, 20:44

TÜV bis März 2005- Wie läuft das mit dem Anmelden?

So aufgrund dem beschissenem Wetter habe ich nun noch immer keinen Führerschein... mir fehlen noch 6h und die Prüfung, mein Fahrlehrer mag erst wieder ab 7°C fahren... .
JA geplant war dass ich den Führerschein eben jetzt schon hab, denn im Jan. hab ich mir ne '03 Varadero zugelegt, in der Abmeldebescheinigung steht drinn "nächste HU: März 2005".
So angenommen ich hab meinen FS mitte April fertig, dann kann ich die Vara doch nimmer anmelden, da sie keinen TÜV mehr hat, oder? Das wär ja dann voll beschissen. Oder gibt's da Sonderreglungen?? Ich mein an der is ja alles i.O.
Grüße, Nicky
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2

Mittwoch, 9. März 2005, 20:47

Das mit dem anmelden versteh ich nicht ?(
Zum TÜV musst du doch so oder so!!
"Hemmungslos mein Geld verprassen, Frauen an die Titten fassen, kotzen in der Öffentlichkeit, nackt rumspringen mit Beine breit. Laut versaute Witze reissen, lachend auf die Strasse scheissen, endlich sein wie's sich gehört und nicht mehr VER-HAL-TENS-GE-STÖRT!"
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Matthias

Super Moderator

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3

Mittwoch, 9. März 2005, 20:48

TÜV darf man afaik 6 Monate lang überziehen. Man bekommt halt dann nur TÜV bis März 2007 statt bis z.B. Mai 2007.
SpVgg Fürth
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4

Mittwoch, 9. März 2005, 20:49

genau, wenn der tüv abgelaufen ist, kannst sie nicht mehr anmelden.

teilweise machen die auf der zulassungsstelle schon streß beim ablaufmonat.

brauchst ne rote nr. oder musst sie mitm anhänger zum tüv karren.

und wenn sie länger wie 1 jahr stillgelegt war, musst eh ne vollabnahme machen lassen.

wenn sie derzeit noch angemeldet ist, würd ich sie deinem dad unterpflanzen und den damit zum tüv schicken. wenn sie nicht angemeldet ist, dann schleunigst auf die zulassungsstelle und betteln....

so ists am wenigsten aufwand
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5

Mittwoch, 9. März 2005, 20:55

Zitat

Original von Matthias
TÜV darf man afaik 6 Monate lang überziehen


da bist aber schlecht informiert. wenn du auf deiner plakette nen 04/05 stehen hast, darfst das fahrzeug am 01.05.05 nicht mehr im straßenverkehr bewegt werden.

aber ich glaub eher ich hab das falsch verstanden, weil 6 monate tüv überziehen wär schon jenseits von gut und böse.....

ist das fahrzeug allerdings abgemeldet, darfst du den tüv solange überziehen wie du willst. nur nach einem jahr stilllegung musst ne vollabnahme machen.
du musst dann halt den tüv nur machen lassen BEVOR du es zulässt...
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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6

Mittwoch, 9. März 2005, 21:02

Jo genau weil auf der Abmeldebescheinigung steht "keine Anmeldung ohne glültigem TÜV"
Mhm is aber voll shice wenn mein dad die rein fährt muss ich die ja jetzt anmelden und dann schon versicherung zahlen obwohl ich noch nich fahren darf... is ja kacke weil des is ja so teuer...
Was kostet denn nen rotes Kennzeichen so ungefähr??
Bye
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Matthias

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7

Mittwoch, 9. März 2005, 21:04

@headless

war mit meiner Husky 2 Monate übern TÜV drüber als ich hingefahren bin. Da gabs keine Probleme. Der TÜV Heini hat mir das da halt so gesagt wie das dann praktiziert wird.
SpVgg Fürth
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8

Mittwoch, 9. März 2005, 21:13

Zitat

Original von hahnhofer
Was kostet denn nen rotes Kennzeichen so ungefähr??


rotes kennzeichen haben nur fahrzeughändler. aber wenn du mal nett bei deinem motorrad-händler nachfragst, bekommst das vielleicht für nen tag oder so ausgeliehen.

@matthias:
war deine husky angemeldet?
wenn sie angemeldet ist und der tüv abläuft und du lässt sie noch 2 monate rumstehen (übern winter z.b.) bevor du zum tüv gehst, dann ist das ja kein problem. solange du sie mit abgelaufenem tüv nicht im straßenverkehr bewegst...
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Matthias

Super Moderator

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Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

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9

Mittwoch, 9. März 2005, 21:15

@headless

War angemeldet. Die wurde aber dauernd im Straßenverkehr bewegt :rolleyes: Und falls doch mal die Bullerei kommt, dann fährt man halt grad zum TÜV (Sonntags Abends um 22 Uhr lol :P)
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10

Mittwoch, 9. März 2005, 21:52

das find ich aber gröbst fahrlässig...

*großvater* ...............wenn da was passiert wäre!!! ;)
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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

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Bike: R6

11

Mittwoch, 9. März 2005, 22:27

blaaa
1. man darf natürlich tüv überziehen und weiterhin fährt man legal bis 6 monate drüber gibts nicht mal punkte bei autos
2. du darfst mit einer abgemeldeten maschine zum tüv fahren nimm aber eine doppelkarte der versicherung mit und mach beim tüv nen termin vorher damit du was hast falls bullen dumm kommen
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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12

Donnerstag, 10. März 2005, 10:56

Zitat

Original von Ernando Langhan
2. du darfst mit einer abgemeldeten maschine zum tüv fahren nimm aber eine doppelkarte der versicherung mit und mach beim tüv nen termin vorher damit du was hast falls bullen dumm kommen


Echt das geht? Das wär super!
Also darf ich dann ohne Nummernschild mit Doppelkarte und TÜV Termin zum TÜV fahren oder wie? kann das fast net glauben weil ja kein Versicherungsschutz etc. besteht??
Weil die Versicherung bucht ja erst nach dem Anmelden ab und Anmelden kann ich ja nich wenn ich keinen gültigen TÜV hab...
...Und alles bloß wegen dem Wetter...
Bye
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Bike: Yamaha DT 125R (Bj.96) Suzuki SV 650S (Bj.04)

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13

Donnerstag, 10. März 2005, 12:25

wenn dein vater moped fahren kann ..
dann würde ich mir einfach das nummernschild von em kumpel ausleihen da hingurken..
denn scheiss machen lassen und wieder heim..
ich mein führ die lächerlichen 10km (wären es bei mir)
würd ich ned son aufwand betreiben..
cu
angel
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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14

Donnerstag, 10. März 2005, 13:13

Jo des hat mir nen Kumpel au schon angeboten, klar kann/darf mein Vater Motorrad fahren aber wenn die Rennleitung einen dann mit falschem Blech erwischt ists au scheiße, oder?? Naja ich muss schon so 20km fahren in die nächste Stadt halt.
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TheChris

Administrator

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Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

15

Donnerstag, 10. März 2005, 13:25

oh man selten so nen dummen ratschlag gehört wie anderes nummernschild dranschrauben. das wär nicht nur fahren ohne betriebserlaubnis, versicherungsschutz das wär wohl auch noch urkundenfälschung.

wie kann man seine probleme nur so kompliziert lösen? ruf halt entweder beim tüv an oder bei der zulassungsstelle. die werden dir das erklären können....
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