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silent_one

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1

Dienstag, 15. März 2005, 20:55

arbeitszeit....?!

sagen wir herr XY fährt tägl. von seiner wohnung zum arbeitsplatz... diese zeit ist "freizeit" ....richtig?

die zeit von der arbeitsstätte zum arbeitsort(kunden/baustellen etc) gehört zur arbeitszeit. ...richtig?!

so nun bekommen einige leute darunter auch azubis (in unserer firma) eine sogenannte "auslöse" dh vergütung für die fahrzeit vom arbeitsplatz zum kunden. diese zeit wird auf stundenzetteln und auch zur wöchentlichen arbeitszeit nicht angerechnet.

also deren freizeit kann es ja nicht sein oder?! also ist es doch arbeitszeit...?! und wie ist rechtlich der begriff arbeitszeit definiert?! (evtl auch n link dazu... danke)

ja ich hab mit google gesucht aber nur einige § gefunden die mich noch mehr verwirren.
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2

Dienstag, 15. März 2005, 22:16

bei uns im einzelhandelsbetrieb für heimwerker- und gartenbedarf gehören auch dienstfahrten zur freizeit, z.b. wenn wir zu wettbewerbern fahren müssen um dort durch preisvergleiche unsere tiefpreisgarantie zu gewährleisten. sowas nennt sich dann allgemeines geschäftsinteresse.
"ein unfall liegt vor, wenn ein ereignis unmittelbar von aussen plötzlich mit mechanischer gewalt auf das fahrzeug eingewirkt hat"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LandlorD« (17. März 2005, 10:49)

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Steven

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3

Dienstag, 15. März 2005, 23:10

grob gesehen eine dienstreise wenn du zu einem geschäftstermin fährst (kunden)
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Roman

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4

Mittwoch, 16. März 2005, 07:42

Das muss noch nicht mals ein Geschäftstermin mit Kunden sein. Sobald man bei uns seinen Arbeitsort verlässt und andere Tätigkeiten ausübt (sein es Messebesuche, Weiterbildungsseminare etc.) hat man anrecht auf Spesen.
Diese Arbeitsgänge bzw. Dienstfahrten oder Weiterbildungstage unterscheiden sich auch in der Hinsicht von dem gewöhnlichen Tagesgeschäft, da bei jenen die Arbeitszeit beim Verlassen der Haustür beginnt und der Arbeitstag endet wenn man zu Hause ist.

Hier gilt dann also nicht der Grundsatz, dass erst bei Eintritt ins Gebäude "gestempelt" wird.
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5

Mittwoch, 16. März 2005, 10:51

Zitat

Original von LandlorD
bei uns im bauhaus gehören auch dienstfahrten zur freizeit, z.b. wenn wir in den hornbach fahren müssen um dort die preise auszuspionieren. sowas nennt sich dann allgemeines geschäftsinteresse.

Das ist meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform. Wenn dein Arbeitgeber verlangt, daß du dort hinfährst Preise ausspionieren, dann muß er das auch bezahlen.
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Roman

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6

Mittwoch, 16. März 2005, 13:58

Nicht unbedingt, wenn das nämlich zum Tagesgeschäft gehört und es evtl. auch noch irgendwie in seinem Arbeitsvertrag verankert ist dann nicht.
Sonst würde ja jeder Außdendienstmitarbeiter Unmengen von Spesen kommen und nach enigen Jahren ein reicher Mann sein.

Und wenn er noch in der Ausbildung ist und bei anderen Mitarbeitern mitfährt dann zählt das zu dem Punkt "Arbeitserfahrung sammeln" und dann gibst erst recht keine Spesen.

Das ist auf jeden Fall Gesetzeskonform.

@LandlorD
Mit solchen Firmeninternen Klamotten wie "Preise ausspionieren" wäre ich mal gaaaaaaaaanz vorsichtig, schon mal was von Loyalität gehört? ;)
So was kann nämlich auch volles Rohr nach hinten losgehen...auch wenn du im ersten Moment denkst damit prahlen zu können oder sonst irgendwas.
Grade da du dich sehr wahrscheinlich im Arbeitsvertrag zur Loyalität verpflichtet hast und du bei Missachtung (und hier evtl. noch üble Nachrrede) fristlos gekündigt werden kannst.
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Roman« (16. März 2005, 14:00)

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7

Mittwoch, 16. März 2005, 14:35

Zitat

Original von Roman
Nicht unbedingt, wenn das nämlich zum Tagesgeschäft gehört und es evtl. auch noch irgendwie in seinem Arbeitsvertrag verankert ist dann nicht.
Sonst würde ja jeder Außdendienstmitarbeiter Unmengen von Spesen kommen und nach enigen Jahren ein reicher Mann sein.

Und wenn er noch in der Ausbildung ist und bei anderen Mitarbeitern mitfährt dann zählt das zu dem Punkt "Arbeitserfahrung sammeln" und dann gibst erst recht keine Spesen.

Das ist auf jeden Fall Gesetzeskonform.

Da ging es aber doch nicht um Spesen, sondern um die Bezahlung der Arbeitszeit. Das hieße ja, daß, wenn der Arebitgeber sagt: Heute gehst du den ganzen Tag bei der Konkurrenz Preise erheben, er den ganzen Tag nicht bezahlt bekäme, obwohl er für seinen Arbeitgeber tätig ist (folgerichtig, wenn das den ganzen Monat so geht, er überhaupt keine Bezahlung mehr bekäme). Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas vom Gesetz gedeckt ist.

Btw. bekommen Außendienstmitarbeiter doch sowieso Spesen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (16. März 2005, 14:39)

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Mittwoch, 16. März 2005, 14:37

Zitat

Original von Roman
Das muss noch nicht mals ein Geschäftstermin mit Kunden sein. Sobald man bei uns seinen Arbeitsort verlässt und andere Tätigkeiten ausübt (sein es Messebesuche, Weiterbildungsseminare etc.) hat man anrecht auf Spesen.
Diese Arbeitsgänge bzw. Dienstfahrten oder Weiterbildungstage unterscheiden sich auch in der Hinsicht von dem gewöhnlichen Tagesgeschäft, da bei jenen die Arbeitszeit beim Verlassen der Haustür beginnt und der Arbeitstag endet wenn man zu Hause ist.

Hier gilt dann also nicht der Grundsatz, dass erst bei Eintritt ins Gebäude "gestempelt" wird.

Das gilt, zumindest in Österreich, aber nur, wenn die Sache länger als den halben Tag dauert.
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Donnerstag, 17. März 2005, 10:46

Zitat

Original von Roman
@LandlorD
Mit solchen Firmeninternen Klamotten wie "Preise ausspionieren" wäre ich mal gaaaaaaaaanz vorsichtig, schon mal was von Loyalität gehört? ;)/quote]

ja, sicher. wir teilen unseren kunden aber in öffentlichen verlautbarungen mit, das wir "durch ständige preisvergleiche der wettbewerber unsere tiefpreisgarantie sichern". hat mit rumprahlen meinerseits nichts zu tun, ist in unserer branche sogar gang und gebe. ich habe das im beitrag weiter oben geändert.
"ein unfall liegt vor, wenn ein ereignis unmittelbar von aussen plötzlich mit mechanischer gewalt auf das fahrzeug eingewirkt hat"
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