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Registrierungsdatum: 20. Februar 2005

Beiträge: 1 089

Bike: CBR 600 F

Wohnort: Berlin

1

Mittwoch, 29. Juni 2005, 11:07

Tüv Frage

Ist zwar kein direkt Frage zum TÜV aber es hat damit zu tun.
Und zwar will ich die Lautstärke meines Auspuffes messen lassen, damit ich weiß ob der zu laut ist oder nicht. Jetzt wollte ich zum TÜV gehen und die fragen ob die das vielleicht mal schnell zwischendurch machen können. Dann ist mir aber eingefallen, das die das Möp vielleicht da behalten, wenn die feststellen, das sie zu laut ist.
Was denkt ihr, behalten sie die da, oder lasssen die mich wieder fahren??
Bzw. gibt es ne andere möglichkeit die Lautstärke zu messen, außer bei ebay son gerät zu kaufen.
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Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 452

Bike: keins mehr

Wohnort: Süd Berlin (bass Boxx alda)

2

Mittwoch, 29. Juni 2005, 11:32

Ich würd sagen das der TÜV die karre wenn sie zu laut ist behalten.
Hab leider auch keine ahnung wo man son Meßgerät herbekommt.
Heute Ohne Nennenswerten Defekt Angekommen

***Team BBC Rulez***
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Registrierungsdatum: 22. Juni 2005

Beiträge: 130

Bike: CBR600F/CBR600RR

Wohnort: Hessen/FFM

3

Mittwoch, 29. Juni 2005, 12:01

Zum TÜV um zu testen ob sie legal ist?? Schlag Dir das mal ganz schnell ausm Kopf!!

Am Besten fragste erstmal Deinen Händler,der kann Dir sicher mehr sagen,weil die ja auch Bikes TÜV-fertig machen und zur Abnahme vorbereiten. Evtl. kannste Dir da nen Tip geben lassen..
Bin Legasniker,vergebt mir !!!
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hahnhofer

*Metzgerkind*

Registrierungsdatum: 24. November 2004

Beiträge: 419

Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

Wohnort: bei Nürnberg

4

Mittwoch, 29. Juni 2005, 12:22

Jo geh zum Händler der hat mit Sicherheit son Messgerät.
Lol stell dir mal vor wie geil des kommt wennst mitm 50er roller zur Polizei fährst und aufe Rolle zum Geschwindigkeitscheck willst!!
Bye:-)

PS.:
Aber ob der TÜV das Dingen Behalten darf glaub ich zwar ma nich...Weil die sin ja nicht dafür zuständig die Straßen zu überwachen, kannst ja z.b. au sagen dass du dei Möp nur im Gelände/Rennsträcke fährst... Naja ich würds net riskieren!
Oder mei wennst ka ander Möglichkeit hast mit den Leuten vom TÜV kann man doch au reden... sagst halt hast es gekauft und willst jetzt Sound checken lassen ob des noch ok geht oder du was machen lassen musst;-)
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Registrierungsdatum: 22. Juni 2005

Beiträge: 130

Bike: CBR600F/CBR600RR

Wohnort: Hessen/FFM

5

Mittwoch, 29. Juni 2005, 12:25

...und die Plakette darfste dann auch selbst abkratzen,weil der Prüfer so lieb ist.. :D

Ich würds nicht riskieren.

Zitat

Lol stell dir mal vor wie geil des kommt wennst mitm 50er roller zur Polizei fährst und aufe Rolle zum Geschwindigkeitscheck willst!!


:daumen: :daumen: :daumen:
Bin Legasniker,vergebt mir !!!
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2004

Beiträge: 189

Bike: KTM LC4 SC Supermoto Auto: Audi 80

Wohnort: Ingolstadt

6

Mittwoch, 29. Juni 2005, 15:14

Nen Bekannter is mal mit nem Auspuff ohne ABE zum Tüv. Der wollte ihn zwar nicht mehr heimfahren lassen, jedoch konnte er ihn anscheinend doch überreden - jedenfalls ist er wieder mit seinem Motorrad heimgekommen. :P

mfg
tomd
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

7

Mittwoch, 29. Juni 2005, 15:41

Weiß einer, ob ein kaputtes Standlicht ein schwerer Mangel bei einer Hauptuntersuchung ist?

Habe gelesen, dass Probleme beim Licht immer als schwerer Mangel eingestuft werden muss.


Oder gibts damit trotzdem ne Plakette und ich kann es später austauschen?
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Seraphem

unregistriert

8

Montag, 30. Juli 2007, 13:15

Schön, dass es hier schon son unbesuchten TÜV-Fragen-Fred gibt:

Ich hab meine Froggy endlich wieder fertig und will morgen zum TÜV (mein erstes Mal - ich hab also keine Ahnung von irgendwas)...
Nun die Fragen:

- Im Fahrzeugbrief unter Ziffer K (EG-Nummer oder ABE): wenn da ne Nummer steht, ist das automatisch EG oder kann das auch ABE sein? Ich versteh das eigentlich so, dass da 'ABE' steht, wenn's nach ABE geprüft ist. Geht nämlich um meine Hinterradabdeckung. Nach ABE braucht man eine, nach EG nicht mehr, weil es da vergessen wurde (Aussage vom Fachmännchen)...

- Wenn ich den Kupplungs- und Bremshebel ausgetauscht habe, gegen gleichförmige Griffe, die aber Carbonoptik haben (Internetbestellung): ist da was vonwegen ABE oder EG nötig? Ich habe nämlich weder auf den Originalteilen noch auf den neuen son E gefunden...

Sonst ist eigentlich alles Original - da mache ich mir bislang keine Sorgen...
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zxheizer

* Kenner der Szene! *

Registrierungsdatum: 18. Februar 2004

Beiträge: 1 632

Bike: Im Moment gar keins Auto: E36 Compact 323ti

Wohnort: Köln

9

Dienstag, 31. Juli 2007, 22:51

kaputtes atandlicht isn leichter mangel....


und was ihr alle habt von wegen das mopped wird dabehalten...was für ein schwachsinn....der tüv hat KEINERLEI berechtigung das motorrad dazubehalten.....als ich mien praktikum bim tüv gemacht hab konnten wir keinen daovn abhalten mit den derbsten un gefährlichsten mängeln wieder nach hause zu fahren......ich frag mich manchmal wo ihr das wissen hernehmt wa sihr hier verbreitet....der tüv ist nicht die polzei

btw kannst du natürlich beim tüv nen termin machen und die lautstärke messen lassen...wennde nen netten prüfer hast, dann macht der ir das nebenbei
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evilgrin

unregistriert

10

Mittwoch, 1. August 2007, 10:28

RE: Tüv Frage

Zitat

Original von MotoBoy
Ist zwar kein direkt Frage zum TÜV aber es hat damit zu tun.
Und zwar will ich die Lautstärke meines Auspuffes messen lassen, damit ich weiß ob der zu laut ist oder nicht. Jetzt wollte ich zum TÜV gehen und die fragen ob die das vielleicht mal schnell zwischendurch machen können. Dann ist mir aber eingefallen, das die das Möp vielleicht da behalten, wenn die feststellen, das sie zu laut ist.
Was denkt ihr, behalten sie die da, oder lasssen die mich wieder fahren??
Bzw. gibt es ne andere möglichkeit die Lautstärke zu messen, außer bei ebay son gerät zu kaufen.



also die geräte kriegst du auch meistens in großen musikläden wie zum beispielMusik Produktivaber die kosten halt was.... umsonst is ja nix.... hat kein bekannter/freund/bekannte von den eltern so n teil?
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Boby_white

unregistriert

11

Mittwoch, 1. August 2007, 10:51

Leute, die Frage von MotoBoy ist schon 2 Jahre alt!

Seraphem will was wissen!

Zitat

- Im Fahrzeugbrief unter Ziffer K (EG-Nummer oder ABE): wenn da ne Nummer steht, ist das automatisch EG oder kann das auch ABE sein? Ich versteh das eigentlich so, dass da 'ABE' steht, wenn's nach ABE geprüft ist. Geht nämlich um meine Hinterradabdeckung. Nach ABE braucht man eine, nach EG nicht mehr, weil es da vergessen wurde (Aussage vom Fachmännchen)...
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Seraphem

unregistriert

12

Mittwoch, 1. August 2007, 11:21

Danke - hat sich aber schon erledigt - vlt antwortet in 2 Jahren einer drauf :D

Ich war ja nun gestern schon beim TÜV .. lief alles Reibungslos .. anscheinend war die Nummer, die da stand für EG, weil er an der fehlenden Hinterradabdeckung nichts auszusetzen hatte. Schlauer bin ich trotzdem nicht ... hat denn keiner ein uraltes Bike, dass noch in den ABE-Zeiten zugelassen wurde!?
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Boby_white

unregistriert

13

Mittwoch, 1. August 2007, 12:07

Die Carbon-Hebel sollen übrigens was Qualität angeht nicht so pralle sein. Wenn gewünscht, such ich noch mal den Thread im VFR-OC raus .
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Registrierungsdatum: 11. November 2001

Beiträge: 1 848

Bike: MV Agusta F4S

Wohnort: ../home/hessen/..

14

Mittwoch, 1. August 2007, 12:18

Also für mich klingt es so, als wenn es die ABE für das Fahrzeug ist!!
Jedes Fahrzeug muss eine ABE für Deutschland, bzw. Europa beantragen und das kann diese Nummer sein.

Zitat

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!
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Seraphem

unregistriert

15

Mittwoch, 1. August 2007, 12:32

Nicht ganz - der TÜV-Mann meinte, bis zu einem bestimmten Zulassungsdatum seien die Fahrzeuge nach ABE-Bedingungen zugelassen bzw. zu prüfen. Danach käme EG und die hätten beispielsweise die Hinterradabdeckungspflicht nicht mehr...
So ganz steig ich da auch nicht durch - aber es lief ja!

@Bobe: inwiefern sollen die nicht gut sein? Meinste, die brechen mir beim Hebeln einfach so weg oder halten die keinen Sturz aus?
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