Mittwoch, 17. September 2025, 10:06 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


hahnhofer

*Metzgerkind*

Registrierungsdatum: 24. November 2004

Beiträge: 419

Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

Wohnort: bei Nürnberg

31

Montag, 8. August 2005, 01:52

Zitat

Original von r3b3lf4n4+

Zitat

Original von hahnhofer
Ja ich mein wenn man sich da schon so reinsteigert dann vorbeifahren und klären....
Anwalt kannst zwar damit bluffen mehr net weil auf den kosten bleibst eh drauf sitzen.


schwätz doch kein bullshit

1.Warum 281KM fahren wenn du trotzdem nichts erreichst?
2.Warum auf den Kosten sitzenbleiben?

Wenn du bei ebay was ersteigerst ist das nen rechtskräftiger kaufvertrag und man kann den käufer dazu verurteilen die kosten zu bezahlen und das klappt auch.

cya


Ich bin mir ziemlich sicher mal gelesen zu haben dass des net so einfach geht, denn du musst den erstmal beweisen dass der da auch wirklich drauf geboten hat oder dass der Account auch wirklich zu ihm gehört... oder irgendwie sowas. Naja was soll der Aufwand einfach gebühren erstatten lassen nochmal rein und fertig oder einfach nen Angebot ab den unterlegenen bieter.
Ciao
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten