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T.K.@TDR

unregistriert

1

Dienstag, 19. Juli 2005, 20:34

Wo darf ich Pocket bike fahren?

Moin, frage steht!

Hab soeben ne Anyeige von der Bullerei bekommen.

Mein Cousin hat sich bei eBay nen pocket bike ersteigert.
Als es ankam war der Tank undicht. Also hat er mich gefragt, ob ich das richten kann.
Kein Problem, hab den Tank geklebt und ab zur Probefahrt.

Bin dann auf nen Parkplatz einer Firma, der direkt neben meinem
Haus ist. Der Parkplatz liegt an der Strasse, getrennt nur durch Gehweg und Zaun.

Bin dann so ca. 10 minuten gefahren.
1 Stunde sp'ter stand dann die Poliyei da und hat gesagt, mein Nachbar h'tte mich angezeigt.

Das kann doch nicht sein, oder.
Wenn ich nicht mal auf nem Firmenparkplatz fahren darf *mit erlaubnis der Firma), wo denn dann



PS> Meine Tastatur ist am Arsch, deshalb schreib ich so schei-e!
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2002

Beiträge: 163

Bike: CBR 900 RR, Honda Civic

Wohnort: Rheinland Pfalz

2

Dienstag, 19. Juli 2005, 20:39

auf nem privaten gelände darfst du fahren wie du willst und was du willst ...
www.rlp-motorrad.de die Seite für Rheinland-Pfälzer! :daumen:
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

3

Dienstag, 19. Juli 2005, 20:44

worüber lautet denn die anzeige..
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fwmone

unregistriert

4

Dienstag, 19. Juli 2005, 20:45

Wollte ich grad auch fragen.
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T.K.@TDR

unregistriert

5

Dienstag, 19. Juli 2005, 20:51

Fahren ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßen verkehr, so ähnlich zumindest. Bin net wirklich angezeigt worden, weil der Bulle erst mal vorbeikommen wollte und sich das anschauen.

Der war eigentlich auch ganz freundlich.

Hat halt gemeint, der Parkplatz müsste abgeschrankt sein und nicht für den normalen Verkehr zugänglich!
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2004

Beiträge: 473

Bike: Kawa ZX-9R

Wohnort: Dortmund

6

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:02

na ja auf fast allen Parkplätzen von Firmen gilt die StVo .. das heist du fährst theoretisch im öffentlichen Verkehr.. selbst wenn der Parkplatz leer ist oder so. Solange dir der Parkplatz nicht gehört ist es also kein Privatgelände. was anderes wäre es wenn dir das Grundstück gehöhren würde und es auch keinen Zugang für den öffentlichen Verkehr gibt.

Sonst dürftest ja auch ohne Führerschein über etliche Parkplätze mit den dicksten Maschienen heizen ohne was zu befürchten.

Also was dann nur noch bleibt wäre z.B. Garageneinfahrt oder Garten oder sowas.. da kann dir keiner was.Aber dort ist eben meist schlecht fahren.
:rolleyes:


Tote Kekse krümeln nich !


Klingt komisch is aber so !!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HuMMeL« (19. Juli 2005, 21:03)

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fwmone

unregistriert

7

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:10

Zitat

Original von HuMMeL
na ja auf fast allen Parkplätzen von Firmen gilt die StVo .. das heist du fährst theoretisch im öffentlichen Verkehr.. selbst wenn der Parkplatz leer ist oder so. Solange dir der Parkplatz nicht gehört ist es also kein Privatgelände. was anderes wäre es wenn dir das Grundstück gehöhren würde und es auch keinen Zugang für den öffentlichen Verkehr gibt.

Sonst dürftest ja auch ohne Führerschein über etliche Parkplätze mit den dicksten Maschienen heizen ohne was zu befürchten.

Also was dann nur noch bleibt wäre z.B. Garageneinfahrt oder Garten oder sowas.. da kann dir keiner was.Aber dort ist eben meist schlecht fahren.


Nur darauf kommt es an und auf sonst nichts. Weder muss einem das Grundstück gehören noch muss man irgendwie Erlaubnis haben, um straffrei darauf zu fahren (sieht man von Hausfriedensbruch ab, was aber nichts mit Verkehrsstraftaten zu tun hat).
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T.K.@TDR

unregistriert

8

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:12

Aber der Parkplatz ist ja auch Privatgelände, zwar nicht meins aber das ist ja egal.
Und wenn ich die erlaubnis habe dort zu fahren, den können die mir doch normal nichts!


Die STVZO gilt dort auch nur, wenn es auf nem Schild steht! Tut es aber nicht!
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2004

Beiträge: 473

Bike: Kawa ZX-9R

Wohnort: Dortmund

9

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:14

Gibts sowas überhaupt ?
Einen Platz der nicht führ den öffentlichen Verkehr zugänglich ist aber man sich trotzdem nicht auch anderweitig strafbar macht wenn man daher brettert, wie zum Beispiel auf ner Parkwiese oder so :P
Mir fällt außer Garten und maybe Haustiefgarage nichts ein.

Aber der Parkplatz ist für den öffentlichen Verkehr sicher zugänglich oder ?
Oder ist das so nen Firmenparkplatz mit Schranke und kleinem Wachmann der nur Leute aufs Gelände lässt die zur Firma gehöhren... wobei diese anderen Leute die dann ja auch auf den Parkplatz dürfen ja wiederum zum öffentlichen Verkehr gehöhren würden ^^

Das mit dem fahren auf nicht öffentlichen Gelände ist meiner Meinung nach so gemeint das du nur da fahren darfst wo auch nur DU ALLEINE fahren darfst und nichtmal der Bundeskanzler drauf darf oder sonst nen Angestellter der Firma oder sonst was.
:rolleyes:


Tote Kekse krümeln nich !


Klingt komisch is aber so !!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HuMMeL« (19. Juli 2005, 21:18)

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RaGaZzO

unregistriert

10

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:18

Zitat

Original von fwmone


Nur darauf kommt es an und auf sonst nichts.


das heißt quasi ich setz sonntags mit meinem auto einfach die einfahrt eines eh immer leeren rewe centers zu und darf dort fahren? wobei die schranke meist immer zu ist, aber wir gehen vom extremfall aus.

nur der rewe center kann mir was anhaben weil ich auf seinem grundstück war? wäre quasi hausfriedensbruch?

aber ab wann ist hausfriedensbruch hausfriedensbruch? ich mein da laufen gelegentlich auch leute zu fuß drüber und stören tuts wirklich niemanden...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (19. Juli 2005, 21:21)

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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2004

Beiträge: 473

Bike: Kawa ZX-9R

Wohnort: Dortmund

11

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:20

Zitat

Original von RaGaZzO

Zitat

Original von fwmone


Nur darauf kommt es an und auf sonst nichts.


das heißt quasi ich setz mit meinem auto einfach die einfahrt eines eh immer leeren rewe centers zu und darf dort fahren?


Nee.. weil es ist ja theoretisch für den öffentlichen Verkehr zugänglich wenn du es nicht temporär versperren würdest was ja auch unrechtens ist und damit nichtig ist. Das da keiner steht und du auch niemanden behindern würdest zählt ja nicht.
:rolleyes:


Tote Kekse krümeln nich !


Klingt komisch is aber so !!
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RaGaZzO

unregistriert

12

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:22

Zitat

Original von HuMMeL


Nee.. weil es ist ja theoretisch für den öffentlichen Verkehr zugänglich wenn du es nicht temporär versperren würdest was ja auch unrechtens ist und damit nichtig ist. Das da keiner steht und du auch niemanden behindern würdest zählt ja nicht.


na gut aber steht die schranke unten hab ich Recht (verkehrsmäßig?)
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fwmone

unregistriert

13

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:39

Noch einmal deutlich zum Mitschreiben:

  1. Sicher ist das legale Fahren immer nur dann, wenn das Grundstück erkennbar abgeriegelt ist. Auch ein offener Supermarktparkplatz am Wochenende ist in den Bereich der Straße einbezogen und damit das Fahren nicht legal.
  2. Die Schilder "Hier gilt die StVO" haben keine Aussagekraft. Die StVO gilt in o. g. Bereichen ganz egal ob das Schild da steht oder nicht.
  3. Noch mal: nur ganz offensichtlich abgegrenzte Grundstücke sind dem Geltungsbereich der StVO entzogen.
  4. Die StVZO hat ja mal überhaupt nichts mit dem Problem hier zu tun - nicht umsonst ist das eine "Zulassungsordnung".
  5. Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn man auf ein befriedetes, abgegrenztes Stück Land gegen den Willen des Eigentümers eintritt. Das ist bspw. nicht der Fall, wenn man zu normalen Öffnungszeiten in einen Supermarkt eintritt - übrigens auch nicht, wenn man als Dieb eintritt (streitig). Anders bspw. wenn du auf ein durch einen Zaun gesichertes Gartengrundstück gehst um dort etwas aus dem Gartenhäuschen zu klauen.
    [/list=1]
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

14

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:47

Zitat

Original von fwmone
Noch einmal deutlich zum Mitschreiben:

  1. Sicher ist das legale Fahren immer nur dann, wenn das Grundstück erkennbar abgeriegelt ist. Auch ein offener Supermarktparkplatz am Wochenende ist in den Bereich der Straße einbezogen und damit das Fahren nicht legal.
  2. Die Schilder "Hier gilt die StVO" haben keine Aussagekraft. Die StVO gilt in o. g. Bereichen ganz egal ob das Schild da steht oder nicht.
  3. Noch mal: nur ganz offensichtlich abgegrenzte Grundstücke sind dem Geltungsbereich der StVO entzogen.
  4. Die StVZO hat ja mal überhaupt nichts mit dem Problem hier zu tun - nicht umsonst ist das eine "Zulassungsordnung".
  5. Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn man auf ein befriedetes, abgegrenztes Stück Land gegen den Willen des Eigentümers eintritt. Das ist bspw. nicht der Fall, wenn man zu normalen Öffnungszeiten in einen Supermarkt eintritt - übrigens auch nicht, wenn man als Dieb eintritt (streitig). Anders bspw. wenn du auf ein durch einen Zaun gesichertes Gartengrundstück gehst um dort etwas aus dem Gartenhäuschen zu klauen.
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also wenn ich hier bei uns im garten (welcher KOMPLETT von zaun und gebüsch umgeben ist) fahre ohne helm und ohne KZ anner mofa ist das ok?![/list]
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fwmone

unregistriert

15

Dienstag, 19. Juli 2005, 21:52

Löse selbst. Meine Angaben sind unmissverständlich.
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