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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 57

Bike: Honda Rebel

Wohnort: Bonn

1

Samstag, 28. Januar 2006, 19:31

Fahren auf Privatwegen

Also ich hab den Kumpel, der grad A1 macht. Da er aber jetzt schon mal Fahren lernen will, er hat bisher noch keine Praxis gehabt, dachte ich wir fahren auf dem privatweg vor unserem Haus, der gehört uns und unseren Nachbarn, die nix dagegen haben. Jetzt ist die frage, darf ich bzw er das? Eigentlich müsste die StVO doch keine Gültigkeit haben.
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fwmone

unregistriert

2

Samstag, 28. Januar 2006, 19:36

Hatten wir schon häufiger: ist nur erlaubt wenn der Weg tatsächlich oder zumindest sichtbar und deutlich(!) vom Straßenverkehr abgesperrt ist. Ansonsten greifen die Straßenverkehrsregeln immer, so bspw. auf dem Supermarktparkplatz, der eigentlich auch Privateigentum ist.
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Registrierungsdatum: 14. Februar 2005

Beiträge: 557

Bike: 4*125 ccm von Kawa

Wohnort: Peace Up!

3

Samstag, 28. Januar 2006, 19:43

omg,

fahrt aufn feldweg und lass den fahrn als würd das irgendjemand jucken. Wenns halt doch der privatweg sein soll sperrt einfach mit bisserl flatterband ab und fertig is.


cya
Vom Probefahrtfieber angesteckt :daumen:

Geplant:
-Honda Civic
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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

4

Samstag, 28. Januar 2006, 19:47

Zitat

Original von fwmone
Hatten wir schon häufiger: ist nur erlaubt wenn der Weg tatsächlich oder zumindest sichtbar und deutlich(!) vom Straßenverkehr abgesperrt ist. Ansonsten greifen die Straßenverkehrsregeln immer, so bspw. auf dem Supermarktparkplatz, der eigentlich auch Privateigentum ist.


Du, könnten wir nen Usertitel machen, "stud. iur." !
Mit Option auf Dr. iur. usw... :D

Man muss eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einschicken um sich auszuweisen, ist ja klar :D

Ach, geil wie Innovativ ich bin :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (28. Januar 2006, 19:50)

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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 57

Bike: Honda Rebel

Wohnort: Bonn

5

Samstag, 28. Januar 2006, 20:16

Danke, vor der Straße steht PRIVATWEG BETRETEN VERBOTEN, denke das müsste legal sein.
Ich hätt zwar ne viel bessere Stelle zum üben, bei uns in Bonn gibbet son Industriegebiet, aber das ist halt öffentlich und da der Vater von einem Kumpel selbst Polizist ist, lassen wir das lieber.
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fwmone

unregistriert

6

Samstag, 28. Januar 2006, 20:27

Zitat

Original von Zamar

Zitat

Original von fwmone
Hatten wir schon häufiger: ist nur erlaubt wenn der Weg tatsächlich oder zumindest sichtbar und deutlich(!) vom Straßenverkehr abgesperrt ist. Ansonsten greifen die Straßenverkehrsregeln immer, so bspw. auf dem Supermarktparkplatz, der eigentlich auch Privateigentum ist.


Du, könnten wir nen Usertitel machen, "stud. iur." !
Mit Option auf Dr. iur. usw... :D


hmmm wie meinen? Wenn alles glatt läuft bin ich ab Ende des Sem. Cand. Iur. und will nach 1. SE promovieren.
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Störtebecker

unregistriert

7

Sonntag, 29. Januar 2006, 01:27

Zitat

Original von r3b3lf4n4+
fahrt aufn feldweg und lass den fahrn als würd das irgendjemand jucken. Wenns halt doch der privatweg sein soll sperrt einfach mit bisserl flatterband ab und fertig is.


freund von mir is aufm feld weg mit seinem kumpel angehalten worden.
ziemlich weit draußen, die muss wohl in dem fall irgendjemand verpfiffen haben, weil sowas wirklich seltsam ist... also trozdem vorsichtig sein.
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Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

8

Sonntag, 29. Januar 2006, 03:14

Zitat

Original von fwmone
Hatten wir schon häufiger: ist nur erlaubt wenn der Weg tatsächlich oder zumindest sichtbar und deutlich(!) vom Straßenverkehr abgesperrt ist. Ansonsten greifen die Straßenverkehrsregeln immer, so bspw. auf dem Supermarktparkplatz, der eigentlich auch Privateigentum ist.


Weißt du das sicher? In irgendnem Automagazin im TV habens mal was gesagt, dass z.B. auf Supermarktparkplätzen die STVO nicht gilt und es dort z.B. die Rechts vor Links Regel nicht gibt.

Kann man das wo nachlesen?
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fwmone

unregistriert

9

Sonntag, 29. Januar 2006, 06:49

Zitat

Original von TwoDoubleThree

Zitat

Original von fwmone
Hatten wir schon häufiger: ist nur erlaubt wenn der Weg tatsächlich oder zumindest sichtbar und deutlich(!) vom Straßenverkehr abgesperrt ist. Ansonsten greifen die Straßenverkehrsregeln immer, so bspw. auf dem Supermarktparkplatz, der eigentlich auch Privateigentum ist.


Weißt du das sicher? In irgendnem Automagazin im TV habens mal was gesagt, dass z.B. auf Supermarktparkplätzen die STVO nicht gilt und es dort z.B. die Rechts vor Links Regel nicht gibt.

Kann man das wo nachlesen?


Ja, bin ich. Die Rechts-vor-Links-Regel ist aber ein Sonderfall, der damit begründet wird dass sie nur auf "richtigen" Kreuzungen gilt, nicht aber einem Parkplatz. Da wiederum muss man sich an § 1 StVO ("ständige Vorsicht") ausrichten. Fakt ist, dass öffentlich befahr- und begehbare Plätze ohne Führerschein nicht befahren werden dürfen. Erst sobald die Dinger deutlich abgegrenzt sind, gilt eigenes Recht.

"Privatweg - Betreten verboten" genügt dabei übrigens aller Voraussicht nach nicht. Die Dinger muss man dann schon entweder ständig überwacht haben oder abgeriegelt haben.
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Öli

* Nasenbär *

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Bike: tzr 4fl

Wohnort: hierher

10

Sonntag, 29. Januar 2006, 09:58

aber wenn du irgendwo bist wo sowieso keiner herläuft... was keiner weiß, macht keinen heiß... musst dir halt nur ne stelle suchen wo du wirklich keinen gefährdest und kein bulle vorbeikommt...

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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hinni

unregistriert

11

Sonntag, 29. Januar 2006, 10:24

Deutlich abgegrenzt heißt zum Beispiel auch, daß wenn man auf einem eigenen Hof rumheizt, dieser per Tor eine Trennung zum öffentlichen Verkehr aufweist.
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Registrierungsdatum: 17. Oktober 2004

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Bike: Sachs xtc 4t / pocketbike

12

Sonntag, 29. Januar 2006, 12:15

fahr in praktiker (20%woche) und kauf die 500m abspeerbanrolle oder mehr
dann einmal um den ganzen weg und die können dir nichts sagen
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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

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Bike: Honda Rebel

Wohnort: Bonn

13

Sonntag, 29. Januar 2006, 12:21

Ich kann da keinen Zaun oderso drum bauen, sonst kommen die Anwohner doch net mehr durch.
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Registrierungsdatum: 1. April 2003

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Bike: TM 300 Supermoto

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14

Sonntag, 29. Januar 2006, 13:09

Man man warum eifnach wenns auch schwer geht... geh auf nen FEldweg mit ihm, denn legal is tdas auf ihrem tollen Privatweg genausowenig wie auf der A8.............
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Bike: Yamaha R6S 07, alle 125er wesch, Mini Cooper R31, BMW 330CI E 46

Wohnort: Echterdingen

15

Sonntag, 29. Januar 2006, 14:09

Hmmm hatte imme rauf unserem Firmenparkplatz geübt, einfach ein Paar Pylonen vor den Zugange stellen und gut ist und niemand kann was sagen, so amchtne wir es zu meiner Gokartzeit noch einfahc Slalom gesteckt und ab ging oder mitm Auto oder mit der DT...

Zitat

Original von otikkaa
siehste, 15km weiter von dir gehoert das herumspritzen von koerperfluessigkeiten zum tag wie beispielsweise das geschaeft aufm stillen oertchen :daumen: andere laender, andere sitten :D
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