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Im übrigen hat ein Kind auf etwa 600€ (kann a bissl mehr sein) Anspruch. Soviel müssen deine Eltern für dich zahlen. (Kindergeld, Bafög, andere Einnahmen werden davon abgezogen)
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[...]
Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.
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Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.
Wenn man Bafög bekommt entfällt ja die Unterhaltspflicht der Eltern sowieso (?)
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Im Übrigen ist die Rechnung falsch: nicht BAföG wird an den Unterhalt angerechnet, sondern umgekehrt der Unterhalt auf den BAföG-Anspruch. Für den Unterhalt hat aufgrund des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips zunächst einmal die Familie zu sorgen, erst danach tritt der Staat mit Hilfen ein.
Wenn man Bafög bekommt entfällt ja die Unterhaltspflicht der Eltern sowieso (?)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (20. April 2006, 22:44)
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