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ApriliaWorld

*Usertitel-Fetischist*

Registrierungsdatum: 29. März 2002

Beiträge: 7 584

Bike: genügend....

Wohnort: Alzenau / Fahrerlager Nürburgring

16

Dienstag, 16. Mai 2006, 10:06

Was hast du jetzt weg geschmissen? Den schrieb der Polizei oder die Betriebserlaubnis? Das die nie kam glauben die dir nicht. Lass die bloß nicht verschwinden! sonst gehen die noch ganz anders auf den Sack und denken du hättest die weiter vertickt :wand:
Niveau ist keine Handcreme :!:

www.vln.de - Der Kampf in der Grünen Hölle

Mechaniker bei Scarab-Racing
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

17

Dienstag, 16. Mai 2006, 11:08

mir ist immernoch unverständlich, was man mit einer fremden betriebserlaubnis anstellen kann? vorallem eine zum selber-ausfüllen?

vllt. hat einer gemeint, da es die DDR nimma gibt kann er sie drucken ohne ne Urkunde zu fälschen.
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Registrierungsdatum: 3. Dezember 2001

Beiträge: 4 380

Wohnort: Berlin

18

Dienstag, 16. Mai 2006, 12:40

Das sind schon die Original BEs, jedoch wurde halt nix eingetragen. Das kann man mit ner Schreibmaschine dann selbst tun.
...and now we start with these nice little clouds.
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supercity-racing

unregistriert

19

Dienstag, 16. Mai 2006, 12:49

@aprilia world.. also wen ich das richtig vertsanden hab.. hat er sie auch shcon längst an jmd anders weitergegebn und ausserdem ist es ja scheiss egal was sie glauben oder was sie sich alles denken können.. es geht ja immer darum weas sie beweisen können! und wenn man wirklich ganz kla und immer sagt dass man das ding nie erhalten hat, sollte das mit dem beweisen eig ein ding der unmöglichkeit sagen!

und wer is bitte schon freundlich zu den pullen.. Nique la police.. fällt mir da nur ein :] :D
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Registrierungsdatum: 10. April 2003

Beiträge: 2 283

Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

20

Dienstag, 16. Mai 2006, 15:24

naja, die frage ist ja ob der besitz von so nem ding strafbar ist. wenn der besitz nicht strafbar ist, dann darf man die bestimmt auch verkaufen. das heißt, wenn die den verkäufer irgendwie anklagen wollen dann ist es sehr wahrscheinlich, dass du dich da auch irgendwie strafbar gemacht hast...

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

Wohnort: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich

21

Dienstag, 16. Mai 2006, 17:15

es geht wohl darum, dass man z.b. die fahrgestellnummer selbst eintragen kann.
also ist jeder der so etwas hat, schon gleichmal verdächtig, denn man könnte ja die nummer eines gestohlenen mopeds reinschreiben. (problem 1)
ausserdem dürften solche dingers nie in den handel gelangen. der verkäufer muss sie sich irgendwo besort haben, illegal versteht sich. also entweder durch diebstahl, raub, unterschlagung, bestechung oder fälschung. (problem 2) und dann wurde das ding weiterverkauft bzw. gekauft. hehlerei (problem 3) und wenn man dann in das ding was reinschreibt, bzw. irgendwas inhaltlich ändert, hat man das von mir bereits angesprochene vierte problem: urkundenfälschung.

die meisten der punkte treffen wohl auf den verkäufer zu, nicht auf den käufer. letzter hat aber zumindest das problem nr. 4...

- glaub ich. kenn mich da nicht so aus...

fakt ist, die dinger gehören den hersteller und der würde das nicht so ohne weiteres verkaufen, bzw. deren verkauf zulassen. folglich muss daran was mächtig faul sein...
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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Beiträge: 419

Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

Wohnort: bei Nürnberg

22

Dienstag, 16. Mai 2006, 18:09

mhm...komisch is nur, dass die teile massig auf ebay angeboten haben, der VK in dem von mir geposteten Link ist sogar gewerbetreibend!!
Mal schauen was kommt... immer was anders, man hat nie seine Ruhe, langsam nervts gewaltig....
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Registrierungsdatum: 29. April 2006

Beiträge: 28

23

Dienstag, 16. Mai 2006, 19:01

mal ne frage: wozu ersteigerst du ne blanko betriebserlaubnis, um sie dann direkt zu vernichten??
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Registrierungsdatum: 10. April 2003

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Bike: Suzuki RGV VJ22B

Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)

24

Dienstag, 16. Mai 2006, 19:05

Sie haben das Recht du Aussage zu verweigern, wenn sie sich damit selbst strafbar machen würden. :-)

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




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supercity-racing

unregistriert

25

Dienstag, 16. Mai 2006, 19:10

das mit dem vernichten war wohl eher nur die offizielle version..

bei sowas fragt man aber besser garnich nach ;) :D
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

26

Dienstag, 16. Mai 2006, 21:25

Ist doch klar, zu "Sammlerzwecken" kannste des Ding ja völlig legal verkaufen.
Was die Leut dann damit jeweils aber in Wahrheit anstellen kann er sich ja denken, ihm aber egal seien.
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hahnhofer

*Metzgerkind*

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Beiträge: 419

Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

Wohnort: bei Nürnberg

27

Dienstag, 16. Mai 2006, 21:55

shit, meine Tante hat denen voll den Mist erzählt, und der von der Kripo hat das alles aufgeschrieben und leitet es an die Dienststelle die hier in unserem Landkreis zuständig ist.
Wie die nur so eine scheiße labern kann ey sie meinte kaufte schon mehrere alte mopeds um die bissi herzurichten und im wald/steinbruch (...)rumzufahren etc. Die Simson hätte ich verkauft usw. Oh man.....
Ich glaub die kann net mehr klar denken?!? Kann man so ne Aussage auch wiede rzurück nehmen?
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supercity-racing

unregistriert

28

Dienstag, 16. Mai 2006, 22:15

:lol:

ja is ja wirklich ganz beschissen! naj dann würd ich ja umso mehr sagen, dass du das ebay zeug nie gekriet hast! die simson hast natürlich mit den original papieren vertickt ;) und die hergerichtete andren mopeds war halt nur nen mofa vorn paar jahren mal, das du beim steinbruch probe gefhan hast oder sowas ;)
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