also ich glaube nicht das eine cam als beweißmittel zulässig ist. da der tacho nicht geeicht ist o.ä. geeicht halt nich das er vor gericht zulässig ist glaub ich
und warscheinlich erkennst du bei den meisten cams die nummernschilder eh nich weils viel zu verpixelt ist (zumindest später im inet da. da musst du ja eh an der qualitätsschraube drehen.)