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Registrierungsdatum: 14. April 2006

Beiträge: 131

31

Sonntag, 30. Juli 2006, 19:06

Zitat

Notwehrhandlung

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebensowenig kommt eine "schimpfliche Flucht" in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt.


Zitat

Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Zitat

Gefährliche Körperverletzung [Bearbeiten]
(...)
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder



aaaaaalso, ich seh das so:
WENN der kerl schlau genug ist, sucht er sich nen anwalt und zeigt euch wegen KV an, dazu muss der richter wohl dann der meinung sein, dass es gereicht hätte ihm die Waffe wegzunehmen (weil ja das dein kumpel gemacht hat, fällt das bei ihm unter notwehr, was du danach getan hast nichtmehr, da ihr mehrer leute wart und die waffe weg war, ihr ihm also offensichtlich überlegen gewesen wart.)
da kanns auch wieder sein, dass der richter sich auf argumente wie "angreifer hätte noch ein messer haben können, oder ne zweite waffe oder was weiß ich" einlässt.

haben die bei der polizei nix zu euch gesagt? evtl schon anzeige geschrieben?

an deiner stelle wär wohl ein anwalt ratsam, wenn sie schon anzeige erstattet haben, wenn nicht zumindest schonmal nach einem mit spezialgebiet körperverletzung oder sowas suchen; evtl mal hier im forum
http://www.jurathek.de/ fragen oder vergleichbares suchen.
unsre gesetze sind die besten unser rechtssystem ist gut
unsre polizei ist fleißig unsre herzen ohne glut...
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Registrierungsdatum: 2. Oktober 2005

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Bike: ZX6R Ninja

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32

Sonntag, 30. Juli 2006, 23:15

Zitat

Original von Odske NS-1
schon...aber wer glaubt nem junkie?


Sind Junkies deiner Ansicht nach Menschen zweiter Klasse, oder was ? :wand:
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Registrierungsdatum: 21. März 2004

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Bike: 3/4 Gixxe, Kilo Gixxe, Schwalbe, Simson SR50, Piaggio Free , Auto: BMW 320i (e46), Ibiza 6K

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33

Sonntag, 30. Juli 2006, 23:17

ne des nich...aber versetz dich ma in die lage vom bullen...nb normaler mensch bei kalrem verstand..oder n junkie der auf drogen mit ner softair rumfucjtelt..wem glaubst DU?
OlDsKooL rox :daumen:;)

Zitat

Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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Bike: ZX6R Ninja

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34

Montag, 31. Juli 2006, 00:09

Aus der Sicht ist's schon klar - finde nur die Intoleranz gegenüber drogenabhänigen nicht angebracht. Ich für meinen Teil würde mir auf jeden Fall beide Leute anhören, und mir mein eigenes Urteil bilden. ;)
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35

Montag, 31. Juli 2006, 01:02

Zitat

Original von ben
Aus der Sicht ist's schon klar - finde nur die Intoleranz gegenüber drogenabhänigen nicht angebracht. Ich für meinen Teil würde mir auf jeden Fall beide Leute anhören, und mir mein eigenes Urteil bilden. ;)

lol
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Bike: ZX6R Ninja

Wohnort: Sachsen-Anhalt

36

Montag, 31. Juli 2006, 01:26

Was lol'ste rum?
Das war so gemeint, dass ich das als Außenstehender so tun würde.
Nicht als derjenige, der weitere Entscheidungen trifft - außerdem kann man nicht sagen: "Wem glaubst du, einem, ich nenne es mal "Otto-Normal-Bürger" oder einem "Junkie" ... hängt vom allgemeinen auftreten der jeweiligen Personen etc. ab.
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FlowRilla

*Druffie*

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Beiträge: 404

Bike: Aprilia RS Bj `97, Yamaha RD 350, Kawasaki ZX-7RR

Wohnort: Gütersloh-/ Detmold

37

Montag, 31. Juli 2006, 04:53

Aight, wenn mir wer ne Knarre vor de rübe hält (auch wenns nur Platzpatronen sind was man ja net sofort weiss in soner Situation) würd der was erleben o.O
Scho richtig den zu vermöbeln, hatta net anders verdient -.-
Intelligenzdefizite implizieren satisfaktorische sexuelle Performanz.
(Dumm fickt gut)

Official Member of YB- No MA'AM Club
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Registrierungsdatum: 10. Juni 2006

Beiträge: 659

Bike: ne olle 125er

38

Montag, 31. Juli 2006, 10:47

hättest auch einfach mal in den lauf schauen können.. bei schreckschusswaffen ist dort entweder so ein metallkreuz oder ne verengung drin. der verdacht das es keine echte ist liegt ja schon recht nah ;)

sonst einfach schnell ein bisschen hin un her bewegn oder ducken oder onst was.. für nen ungeübten schützen ist es nämlich absolut nicht so easy dich dann zu treffen wie es immer im fernsehen aussieht.

eine (oder auch 2 :-)) reinhauen is ja durchaus ok, aber auf jmd einprügeln der sich nicht mehr wehrt ist extrem daneben!
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Registrierungsdatum: 7. Oktober 2005

Beiträge: 409

Bike: HONDA Varadero

Wohnort: Ingolstadt

39

Montag, 31. Juli 2006, 11:37

Also wenn mich jemand mit einer Waffe bedroht (1. Auch so Pfeffer oder Gaszeug was aus so ner Schreckschussknarre rauskommt is gefährlich wenns dir mitten ins Gesicht schießt 2. Sieht man in soner Situation net ob des jetz ne scharfe Waffe ist oder net) würd ich den so gut wies geht zamaschlagen, dass er erstmal nimmer aufsteht. Er hätte es ja auch in kauf genommen dich zu verletzen....Von dem her wars ok dich zu wehren. Ka wie schwer er verletzt ist, wenn er jetz im Koma liegt wars natüröich übertrieben aber alle andere ist meiner Meinung nach angemessen und Notwehr.
ACHTUNG:
IN DIESEM POST KÖNNTEN ELEMENTE ENTHALTEN SEIN DIE NICHT ZWINGEND ERNST GEMEINT SIND. BITTE BEDENKEN SIE DIESE TATSACHE, BEVOR SIE ANTWORTEN. VIELEN DANK.
:)15
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

40

Montag, 31. Juli 2006, 11:53

lol, wasfür CS Kiddies hier wieder aufsprechen

"hättest doch sehen können dass des keine Deagle ist, weil die hat doch den Sicherungshebel an der linken Seite und nicht rechts!!!1elf"

HALLO! Wenn ein 15jähriges Kind nen Polizisten mit einer Softair mp5 bedroht und der des Kind über den haufen ballert kann man vllt was sagen, aber ich bezweifle stark dass der Staatsanwalt einem vorwift, man hätte doch sehen können, dass die Waffe nicht echt ist.

Und genauso wie einem Bullen vor Gericht mehr geglaubt wird wie einem Otto-Normalverkehrsteilnehemer so glaub der einem Bürger eher wie einem Junkie. Ich hab jetzt nicht gelesen, ob dieser schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, aber wenn ja: Der Richter hat definitv eine Spielraum, und wenn er sieht, dass der Typ abgefuckt und Vorstrafen sieht wird er wohl eher dir glauben.
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Nico0711

unregistriert

41

Montag, 31. Juli 2006, 13:50

Zitat

Original von Capirossi
wenn der typ keine waffe mehr hat und der angriff damit abgewehrt ist, ist das danach auch keine notwehr mehr. die vorhergehende situation mag sich sicherlich mildernd auf dein verhalten auswirken, aber sein entschuldigt bzw. rechtfertigt dein verhalten noch lange nicht.





In meinen Augen völlig richtig den niederzukloppen.
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Registrierungsdatum: 24. August 2003

Beiträge: 3 428

42

Montag, 31. Juli 2006, 14:15

Zitat

Original von R4c3b!k3r
Mami, ich hab jemand verprügelt der mich mit der Waffe bedroht hat! Hab ich jetzt nen Langen Penis, wenn ich diese Geschichte im Internet Forum präsentiere und mich extra dafür anmelde? Ja mein Sohn, du hast jetzt nen Großen!


AMEN -.-


Aber selber immer erzählen, ich bekomme ne Husaberg oder KTM

Also halt mal die Klappe du Noob



Hast richtig reagiert.. Ordentlich einen auf die Fresse :daumen:
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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Untoaster

unregistriert

43

Montag, 31. Juli 2006, 16:38

hallo? wenn man noch nie ne richtige waffe gesehen hat (wie ich z.b.) und denkt, dass der mit ner echten pistole rumfuchtelt, hat man erst mal angst um sein leben.
ist doch nur verständlich, dass man - wenn die gefahr vorüber ist - dem junkie den brei aus dem kopf kloppt. ich weiß nicht, was ihr alle habt, aber wenn ihr jemals in eurem leben richtig bedroht wurdet oder von mehreren leuten verkloppt, dann würdet ihr anders denken.
wenn euch schonmal so was in der richtung passiert ist, dann nutzt ihr in einer solchen situation jede nur erdenkliche chance, eurem gegenüber die fresse zu polieren. da ist nix mehr mit fairness oder nachdenken. da denkt man nur noch "er oder ich".
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Der_XTC

Das_Kind

Registrierungsdatum: 22. Juni 2004

Beiträge: 7 010

44

Montag, 31. Juli 2006, 17:08

Zitat

Original von Zord911
HALLO! Wenn ein 15jähriges Kind nen Polizisten mit einer Softair mp5 bedroht und der des Kind über den haufen ballert kann man vllt was sagen, aber ich bezweifle stark dass der Staatsanwalt einem vorwift, man hätte doch sehen können, dass die Waffe nicht echt ist.


Guuuuter Witz
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ducss900nuda

unregistriert

45

Montag, 31. Juli 2006, 17:20

selbst wenn man sehen kann das die nicht echt ist , sind kauputte augen und schwere verletzungen auch mit der schreckschuss drin , somit ist es im prinzip egal ob da jemand meint die ist ja nicht echt...
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