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Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

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16

Mittwoch, 2. August 2006, 14:26

Zitat

Original von ducss900nuda
ich lass mich gern eines besseren belehren. :-)



Vielleicht hast du das mit der Prüfbescheinigung verwechselt, die man bekommt, wenn man die 'normale' Führerscheinprüfung vor Vollendung seines 18. Geburtstages besteht.
Da bekommt man nämlich eine Bescheinigung, dass man die Prüfung bestanden hat und mit diesem Wisch darf man dann, sobald man 18 ist, zur Zulassungsstelle, seinen bereits beantragten Führerschein abholen.

Und mit dieser Bescheinigung darf man auf keinen Fall fahren, auch nicht wenn man bereits 18 ist, das steht auch extra drauf. Das wäre dann Fahren komplett ohne Fahrerlaubnis und gibt 7 Punkte.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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