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Bike: Yamaha TRX 850

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1

Mittwoch, 30. August 2006, 16:05

Strafzettel bei "Anwohner frei" ?

Ich hab bei parkverbot - anwohner frei mit parkausweis mein roller hingestellt und prompt einen strafzettel bekommen.

Wie ist es, wenn man zu Besuch bei einem Anwohner war? wenn dieser das bestätigt, gilt das dann immer noch?

und: beim roller hat man ja nur ein versicherungskennzeichen. suchen die trotzdem über die versicherung meine adresse raus und schicken den bußgeldbescheid dann an mich?


plzhelp,
ritterkeks
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2

Mittwoch, 30. August 2006, 16:08

hatteste nen parkausweis dran?
vermutlich nich ;)
OlDsKooL rox :daumen:;)

Zitat

Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
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Bike: Yamaha TRX 850

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3

Mittwoch, 30. August 2006, 16:22

nah ,natürlich nicht. aber ich kenne jemanden da, der könnte halt sagen ich war bei ihm zu besuch
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4

Mittwoch, 30. August 2006, 16:48

ne brauchst den anwohnerparkausweis auf dein kennzeichen ausgestellt.
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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

5

Mittwoch, 30. August 2006, 16:50

erklärt sich doch wohl von selbst. ohne speziellen anwohnerparkausweis gibts strafzettel, fertig. und (logischerweise) können die deine adresse auch rausbekommen
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Bike: Yamaha TRX 850

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6

Mittwoch, 30. August 2006, 16:55

auch als Besucher? das is doch bei Einfahrt verboten - Anwohner frei genauso, dass besucher der anwohner frei sind.

also wenn ichjemanden besuche der da wohnt
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Bike: HONDA Varadero

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7

Mittwoch, 30. August 2006, 17:04

Anwohner is der der da wohnt.

Was du meinst is Anlieger, denk ich mal.
ACHTUNG:
IN DIESEM POST KÖNNTEN ELEMENTE ENTHALTEN SEIN DIE NICHT ZWINGEND ERNST GEMEINT SIND. BITTE BEDENKEN SIE DIESE TATSACHE, BEVOR SIE ANTWORTEN. VIELEN DANK.
:)15
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Bike: Yamaha TRX 850

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8

Mittwoch, 30. August 2006, 17:07

aahm? was is der unterschied zwischen anlieger und anwohner?

va. ja ich mein "wer da wohnt" und ich hab auf der straße geparkt, also nicht auf einem grundstück oder so
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Bike: Klappasaki ZX-9R

9

Mittwoch, 30. August 2006, 17:10

Wenn du nur zu besuch bei jemanden der da wohnt bist, bist du nur anlieger. Anwohner is denk ich mal klar.
:)11
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Bike: HONDA Varadero

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10

Mittwoch, 30. August 2006, 17:10

Zitat

Nach einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457)
ACHTUNG:
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Bike: Monster 600 verkauft - SL300-24V R129

11

Mittwoch, 30. August 2006, 17:38

Zitat

Original von Sebi125

Zitat

Nach einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457)


das bezieht sich aber nur auf des Einfahrt verboten Schild in Verbindung mit Anlieger frei
Er hätte aber einen Parkausweis gebraucht
Wenn du halt auf dem Parkplatz von jemanden gestanden hast und der sagt das war ok dann gibts wohl kein problem
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Bike: Yamaha TRX 850

Wohnort: Rosenheim

12

Mittwoch, 30. August 2006, 17:42

naja.. also ich möchte eigentlich nur eine klare antwort,

wenn jetz der anwohner sagt dass das von ihm aus klar geht (eben in dem fall dass ich zu ihm bei besuch bin)

is es dann kein fall für einen strafzette (=wiederspruch) oder schon?



und weiß jemand was genaueres bei den versicherungskennzeichen?

mfg
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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

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13

Mittwoch, 30. August 2006, 20:59

tsss wieso nimmst du parasit mit nem ROLLER nen PKW Parkplatz weg? Deine Situation ist ja sowas von absurd. Oder hast du auf einem Zweiradparkplatz geparkt und ein Ticket bekommen. Dann lach ich :daumen:
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Bike: Honda CBR 600F

Wohnort: Stuttgart

14

Mittwoch, 30. August 2006, 21:53

Das Problem ist: Du brauchst zum Parken den Parkschein, von mir aus auch den vom Bekannten. Hattest du aber nicht. Bringt auch nix mehr, weil zur fraglichen Zeit wird er ja den Ausweis selber gebraucht haben, oder?
Von daher .... Park aufm Bürgersteig und nicht auf Parkplätzen mitm Roller :D
:applaus: Lochenpasscounter: 2 :applaus:
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Bike: Honda CBR 125 R offen

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15

Donnerstag, 31. August 2006, 11:15

Zitat

Original von Wildsparrow
Das Problem ist: Du brauchst zum Parken den Parkschein, von mir aus auch den vom Bekannten. Hattest du aber nicht. Bringt auch nix mehr, weil zur fraglichen Zeit wird er ja den Ausweis selber gebraucht haben, oder?
Von daher .... Park aufm Bürgersteig und nicht auf Parkplätzen mitm Roller :D


Ne geht nicht, der wird mEn auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt ..

Zitat

Original von Wallimar
Der O.mus verteilt Freibier aufm YBC?! 8o

:daumen:
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