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1

Mittwoch, 20. September 2006, 16:04

Rechtliche Frage zum Umtasch / Rückgaberecht bei 24Mon. Garantie...

Also... ich habe mir sehr günstig einen DVD-Player gekauft. Dieser ist nun kaputt gegangen und der liebe Mediamarkt meinte -> kein Problem Geld zurück...

Nur für das Geld bekomme ich keinen neuen DVD-Player.

Ist der Mediamarkt nicht irgendwie dazu verpflichtet mir ein ähnliches min. genausogutes gerät zu geben oder aber das alte Gerät zu reparieren? ?( Oder können die mich echt mit der Kohle abspeisen?
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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2

Mittwoch, 20. September 2006, 16:06

soweit ich weiß kann das der hersteller/händler entscheiden ob repariert/getauscht wird oder geld zurück!!

also ich denk da hast keine chance
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3

Mittwoch, 20. September 2006, 16:25

Bei einem Sachmangel hat der Käufer grds. Anspruch auf Nacherfüllung und damit gem. § 439 BGB nach seiner Wahl auf Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

Schlägt das fehlt oder darf der Verkäufer sich aus besonderen Gründen weigern, besteht die Möglichkeit des Rücktritts. Dann sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren
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4

Mittwoch, 20. September 2006, 16:31

der Verkäufer kann aber selber bestimmen, ob er das Geld gibt oder es repariert. Wahrscheinlich lohnt es sich nicht den DVD Player zu reparieren, deswegen bekommst du das Geld.
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5

Mittwoch, 20. September 2006, 16:34

Zitat

Original von keksdose
der Verkäufer kann aber selber bestimmen, ob er das Geld gibt oder es repariert. Wahrscheinlich lohnt es sich nicht den DVD Player zu reparieren, deswegen bekommst du das Geld.


net unbedingt, hatte mal probleme mit nem siemens handy, die wollten keine kohle rausrücken, haben das ding nur getauscht!!!

ne das denke ich auch das sich ne rep nicht lohnt!
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6

Mittwoch, 20. September 2006, 16:34

Der Händler hat das Recht bis zu 3 mal nachzubessern ...

Das Recht haben= keine Verpflichtung

Klar kann der Händler auch einfach das Geld zurückgeben.
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Matthias

unregistriert

7

Mittwoch, 20. September 2006, 16:36

Steht ja auch im BGB drin, dass der Händler eine Reperatur verweigern kann wenn sie "nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist" (§ 439, Abs. 3 BGB)
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8

Mittwoch, 20. September 2006, 16:44

Schade das er dann nicht zum ausgleich gegen ein gleichwertiges gerät verpflichtet ist ^^

naja hab mir jetzt nen yamaha S557 von Amazon gekauft... passt sogar zu meinem Reciver in titan und zum cd wechsler...

is übrigends gerade supergünstig mit 88Euro incl. Versand

danke für eure aufklärung!
gruß popo

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9

Mittwoch, 20. September 2006, 17:58

Entscheident ist wann der Defekt aufgetreten ist.
Das mit dem Geld zurück ist eine freiwillige Leistung vom Media Markt, genau genommen müsste er dir u.U. garnix zahlen.
Sind z.B. schon 6 Monate seit Gefahrübergang vergangen liegt die Beweislast auf Seiten des Käufers. Eine Beweisführung ist nahezu unmöglich, ergo keine Kohle.

Ist der Defekt innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Liegt deshalb ein Sachmangel vor, kann der Käufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen.
Nachbesserung ist wahrscheinlich unmöglich oder kann verweigert werden, einer Nachlieferung steht meiner Meinung nach nichts entgegen, oder ist der Player vergriffen?

Ansonsten kann man immer noch vom Vertrag zurücktreten, bringt evtl mehr Kohle.
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10

Mittwoch, 20. September 2006, 18:14

Zitat

Original von Zamar
Entscheident ist wann der Defekt aufgetreten ist.
Das mit dem Geld zurück ist eine freiwillige Leistung vom Media Markt, genau genommen müsste er dir u.U. garnix zahlen.
Sind z.B. schon 6 Monate seit Gefahrübergang vergangen liegt die Beweislast auf Seiten des Käufers. Eine Beweisführung ist nahezu unmöglich, ergo keine Kohle.


Es handelt sich um eine 24Monatige Garantie... deine Aussage gilt für die 12 Monatige Gewährleistung.
gruß popo

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11

Mittwoch, 20. September 2006, 18:30

Zitat

Original von popo

Zitat

Original von Zamar
Entscheident ist wann der Defekt aufgetreten ist.
Das mit dem Geld zurück ist eine freiwillige Leistung vom Media Markt, genau genommen müsste er dir u.U. garnix zahlen.
Sind z.B. schon 6 Monate seit Gefahrübergang vergangen liegt die Beweislast auf Seiten des Käufers. Eine Beweisführung ist nahezu unmöglich, ergo keine Kohle.


Es handelt sich um eine 24Monatige Garantie... deine Aussage gilt für die 12 Monatige Gewährleistung.



Und was ist Garantie?!?! Richtig, eine frewillige Leistung!
Deshalb ist die Kohle die du bekommst auch eine frewillige Leistung vom Media Markt.
Hätte er dir das Ding ohne Garantie verkauft würdest du im Falle des Falles nichts bekommen. Da deine gesetzlichen Ansprüche praktisch nicht durchzusetzen sind.
Bezüglich der vereinbarten Garantiebestimmungen solltest du mal den Media Markt kontaktieren.
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12

Mittwoch, 20. September 2006, 19:24

wie jetzt? du bekommst für den kaputten DVD Player die Kohle wieder? bin ich der einzige, der hier den Harken nicht checkt? Ein DVD Player hat doch damals als du ihn gekauft hast 100% mehr gekostet als heute. Jetzt würdest du doch dann folglich für weniger Geld ein gleichwertiges Gerät bekommen und sogar noch Geld übrig haben? Wieso willst du ein altes Modell für den Geld und nicht Geld zurück
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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13

Mittwoch, 20. September 2006, 19:26

Zitat

Original von Zord911
wie jetzt? du bekommst für den kaputten DVD Player die Kohle wieder? bin ich der einzige, der hier den Harken nicht checkt? Ein DVD Player hat doch damals als du ihn gekauft hast 100% mehr gekostet als heute. Jetzt würdest du doch dann folglich für weniger Geld ein gleichwertiges Gerät bekommen und sogar noch Geld übrig haben? Wieso willst du ein altes Modell für den Geld und nicht Geld zurück


Hmm... nen neuer DVD-Player aus´m Mediamarkt für 19Euro... der günstigste derzeit kostet 34,90Euro und kann weniger... :rolleyes:
gruß popo

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14

Mittwoch, 20. September 2006, 20:11

hält aber länger :P
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »oli« (20. September 2006, 20:11)

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15

Mittwoch, 20. September 2006, 20:20

Noch was zum Geld zurück: Der Händler muss übrigens nicht 100% auszahlen, sndern kann eine Wertminderung verrechnen, da das Gerät genutzt worden ist. Das ist gerade bei elektronischen Dingen (auch bei Autos, Motorrädern etc.) Gang und Gebe, da man sonst ja im Idealfall jedesmal bei nem Defekt etwas besseres bekommen würde, also etwas, für das man nicht bezahlt hat.

Angenommen, ein Monitor für 360 Euro hat 36 Monate Garantie und das Ding ist nach 35 Monaten kaputt, Hersteller (nicht Händler!) repariert nicht mehr und nen Austausch gibts (vom Hersteller) auch nicht - dann würde das 10 Euro auf die Hand geben.

Klingt böse, kann aber so vorkommen (wenns auch nicht die Regel ist)
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