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Registrierungsdatum: 16. Oktober 2002

Beiträge: 551

Bike: Fahrrad

Wohnort: brd

1

Dienstag, 13. Februar 2007, 22:52

Fs: Ist das Rechtens? (Endrechnung)

nach endlosen übungfahrten und allem drum herum habe ich morgen prüfung!!
Nun hat er mir bei letzten fahrstunde heute ausrechnen wollen was ich noch bezahlen müsste!
So jetzt kommst:
Ich hatte fahrten seit November 2006 bis heute preis erhöht und will von mir nun mehr geld haben.
Also 5 stunden habe ich noch nicht bezahlt und die PP, für die im Preis erhöhten stunden die er von november bis jetzt berechnet hat will er von mir 456 Euro.
ISt das rechtens das er gefahrene und bezahlte stunden einfach so nach 1-2 monate erhöhen kann
nö nö
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Registrierungsdatum: 30. Januar 2007

Beiträge: 82

Bike: Yamaha YZF-R6 ´03

Wohnort: Lottstetten

2

Dienstag, 13. Februar 2007, 22:52

Des was im Vertrag steht, des bezahlt du auch....
Wenn du glaubst alles im Griff zu haben, bist zu zu langsam..
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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

3

Dienstag, 13. Februar 2007, 22:57

wenn Preiserhöhungen im Vertrag vorbehalten wurden, dann musst du die Stunden, die nach der Preiserhöhung angefallen sind, auch mit dem neuen Preis zahlen. Stunden, die nach vor der Preiserhöhung genommen wurden, müssen natürlich noch nach dem alten Preis bezahlt werden. Rückwirkend kann er die Preise dann nicht so einfach erhöhen.

Sind die Preise bei Vertragsschluss fest gewesen und es wurde kein Vorbehalt über eine Erhöhung vorgenommen, dann hast du auch nur das zu zahlen, was vertraglich festhalten wurde.
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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

4

Dienstag, 13. Februar 2007, 23:07

Zitat

Original von GreatReaper100
wenn Preiserhöhungen im Vertrag vorbehalten wurden, dann musst du die Stunden, die nach der Preiserhöhung angefallen sind, auch mit dem neuen Preis zahlen. Stunden, die nach vor der Preiserhöhung genommen wurden, müssen natürlich noch nach dem alten Preis bezahlt werden. Rückwirkend kann er die Preise dann nicht so einfach erhöhen.

Sind die Preise bei Vertragsschluss fest gewesen und es wurde kein Vorbehalt über eine Erhöhung vorgenommen, dann hast du auch nur das zu zahlen, was vertraglich festhalten wurde.


Ganz so pauschal geht das nicht. Es kommt darauf an,was für eine Klausel im Vertrag steht. Bei Verträgen ist es üblich z.B. eine Erhöhung anhand des Lebenshaltungskostenindex durchzuführen oder anhand von einem vorher genau definierten Prozentsatzes je Jahr. Dies ist rechtens und bedarf keine gesonderte Information an den Vertragspartner.

Pauschal in einen Vertrag schreiben, dass Preiserhöhungen vorbehalten sind und dann X Euro im Jahr erhöhen ohne vorher den Vertragspartner in Kenntnis zusetzen geht nicht.

Kommt natürlich auf deinen Einzelfall an!


PS: Das ist keine Rechtsbetratung!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cleaner« (13. Februar 2007, 23:08)

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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

5

Dienstag, 13. Februar 2007, 23:17

@cleaner: du hast recht. Da habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Nicht jede vertraglich vorbehaltene Preiserhöhung ist rechtmäßig. Wie du sagst, kommt es auf den Einzelfall an, sprich, ob diese Preiserhöhung angemessen und im Verkehr üblich ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GreatReaper100« (13. Februar 2007, 23:17)

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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

6

Mittwoch, 14. Februar 2007, 09:08

wobei zu spekulieren wäre, ob ein Fahrschullehrer die Feinheiten des Vertragsrechts kennt. Ich wüsste nicht, dass ich meiner FS damals irgendwo sowas wie Kleingedrucktes auslag.

Ich würde jetzt einfach mal postulieren, dass, wenn du vor x Monaten einen Vertrag unterschrieben hast mit dem und dem Preis, dann zahlst du auch nur den und den Preis.

Ich mein: Hallo, wenn du deine Fahrstunden immer gleich bezahlt hättest, würde er dann von dir auch noch rückwirkend die paar Euro Aufschlag verlagen? - wohl kaum. Ich sage: das ganze ist wie eine noch offene Rechung über x euro. Die Leistung wurde damals zum gültigen Preis von x euro erbracht, du hast nur noch nicht bezahl. bums.


lass dich nicht von den Flehrern ficken! die sind alle Kriminell! :rolleyes:
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Registrierungsdatum: 24. August 2003

Beiträge: 3 428

7

Mittwoch, 14. Februar 2007, 11:09

Ich würd einfach mal sagen, dass du viele Kumpels hättest, die auch bald mit dem Führerschein anfangen würden, aber bei so einer Aktion nicht bei ihm sondern bei einer anderen Fahrschule..
Der braucht ja die Kunden, ich denke da wird noch was gehen am Preis
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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Yamaha TDR

*Musikquiz 2 Gewinnerin*

Registrierungsdatum: 13. August 2004

Beiträge: 1 417

8

Mittwoch, 14. Februar 2007, 11:30

ja fahrschulen und bezahlungen sind eine sache für sich.
als ich bei meiner fahrschule den a schein gemacht hab, haben die auch versucht, die ein oder andere stunde mehr rauszukloppen. ich hab das dann aber immer nachgerechnet und einfach gesagt, dass das nicht sein könne und hab da nen kleinen aufstand gemacht, bis es hieß "och, ich hab das im pc verwechselt, das war ja von ihrem a1-führerschein"...

also ich würde nochmal die quittungen durchschauen, alles nachrechnen und denen sagen, was du nach deinen rechnungen erwartest. würde auch mal mit deinen eltern sprechen und mit denen mal die verträge durchgehen.
wieviel würdest du denn insgesamt nach der sog. preiserhöhung mehr zahlen?
Enjoy the silence...
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Registrierungsdatum: 19. März 2006

Beiträge: 1 550

Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30

Wohnort: LK Rosenheim

9

Mittwoch, 14. Februar 2007, 12:48

sicher das die preiserhöung nicht durch die 19% mehrwertsteuer kommt? war bei mir auch so. alles was in 2006 zusammen kommt ist noch mit der alten Mwst und was in 07 war ist mit der neuen, aber für 06 können sie dir nicht 19%mwst berechnen
Eine Statistik in der EMMA hat gezeigt, dass 90% der Männer noch bei ROT über die Ampel fahren.
Das ist wohl richtig, allerdings fahren 90% der Frauen bei GRÜN nicht los.
www.Frau-am-Steuer.de
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Ra@ZZ125

unregistriert

10

Mittwoch, 14. Februar 2007, 14:07

eben, für ne Dienstleistung die erbracht und bezahlt wurde kannste nicht einfach nochmal geld verlangen. schlag den fahrlehrer. (oder die Bürotante.. je nachdem)
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