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Registrierungsdatum: 11. Juni 2003

Beiträge: 107

1

Montag, 21. Mai 2007, 22:25

Überführungskennzeichen, gedrosselt eingetragen aber offen LEGAL?

Hallo Leute,
Ich hab mal ne Frage an euch undzwar wollte ich am Wochenende eine Mito abholen.
Sie ist gedrosselt eingetragen aber komplett offen. Ich bin im Besitz der Fürerscheinklasse A Begrenzt also darf ich sie ja komplett offen fahren, sie ist allerdings noch gedrosselt eingetragen.
Ist es nun legal wenn ich sie mit einem Überführungskennzeichen offen zu mir nach Hause fahre und dann hier umtragen lassen?
Oder muss trotz eines Überführungskennzeichens alles TÜV-konform sein?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Orry
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Registrierungsdatum: 18. Februar 2004

Beiträge: 1 817

Wohnort: geb.Kölner Momentan im Exil in Koblenz

2

Montag, 21. Mai 2007, 23:35

HOl dir ein Überführungskennzeichen und bring das Ding nach hause. Die Schilder sind ja genau dafür gemacht. Da ist das auch nicht wirklich schlimm wenn nciht alles 100% TÜV-Konform ist.
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Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

3

Montag, 21. Mai 2007, 23:37

hmmmd as is auslegungssache.

Das Fahrzeug muß in einem Verkehrssicheren zustand sein...denke mal das die Drossel da aussen vor ist aber am besten is es wenn du einfach mal die örtliche Polizeiwache oder den TÜV anrufst. Die können da weiterhelfen, oder einfach mal dumm bei der versicherung fragen
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Cossie« (21. Mai 2007, 23:38)

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Registrierungsdatum: 11. November 2001

Beiträge: 1 848

Bike: MV Agusta F4S

Wohnort: ../home/hessen/..

4

Montag, 21. Mai 2007, 23:48

So lange er die benötigte Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf er die Maschine mit Überführungskennzeichen, aber auch mit dem normalen Kennzeichen, wenn Du nach dem Umbau umgehend zum TÜV fährst, im Straßenverkehr bewegen.
Ich würde sie schon mal in der Versicherung ummelden. Wird ja auch billiger!! :-)

Zitat

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!
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Registrierungsdatum: 21. April 2007

Beiträge: 75

Bike: ZZR1400

Wohnort: Zorneding - Bayern (LK EBE)

5

Dienstag, 22. Mai 2007, 07:01

Zitat

Original von Scatlover
So lange er die benötigte Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf er die Maschine mit Überführungskennzeichen, aber auch mit dem normalen Kennzeichen, wenn Du nach dem Umbau umgehend zum TÜV fährst, im Straßenverkehr bewegen.
Ich würde sie schon mal in der Versicherung ummelden. Wird ja auch billiger!! :-)


Ich würde folgende Dinge tun:
- Unterlagen über Entdrosselung dabei haben
- Versicherungskarte für neue Gegebenheiten dabei haben
- TÜV Termin ausgemacht haben (wichtig!!)

Dann sollte egal ob mit orginal-KZ oder mit Gelben-Kennzeichen alles in Ordnung sein. Hauptsache, die erforderliche Fahrerlaubnis ist vorhanden.

Man darf, wenn man der alte Halter ist, solch eine Fahrt sogar im abgemeldeten Zustand machen. Es ist nur wichitg, dass die Versicherungskarte und der TÜV Termin vorhanden ist, und dass der direkte Weg vom letzten Standort zum TÜV und dann der direkte Weg zur Zulassungsstelle genommen wird.
Fahr seit der Saison 2007 ne ZZR1400... Echt nen geiles Bike
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Registrierungsdatum: 11. Juni 2003

Beiträge: 107

6

Dienstag, 22. Mai 2007, 11:08

Dankeschön! Ihr seids die besten! :D :daumen:
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Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

7

Mittwoch, 23. Mai 2007, 03:58

wobei ich mir nicht sicher wäre ob dein führerschein bezüglich der leistung-pro-gewicht-regelung reicht
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