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Untoaster

unregistriert

1

Dienstag, 20. November 2007, 12:33

@ Falk: Meinung zu fiktivem Fall (Fortsetzung von Super_Hans Thread)

Hallo Falk (oder andere Juristen hier),

kannst Du bitte noch einmal deine Meinung zu dem fiktiven Fall "Gefährliche Körperverletzung durch Bierflasche" abgeben? Ich denke Du weißt noch, worum es geht, es gibt Neuigkeiten.

Person B (Täter) ist inzwischen der Meinung, dass ein Anwalt im strafrechtlichen Verfahren nichts bringt. Für ein eventuelles zivilrechtliches Verfahren wird er aber auf jeden Fall einen hinzuziehen. Folgendes:
Person B will sich bei Person A (Opfer) mündlich und schriftlich entschuldigen und das möglichst schnell. Person B kann zu Person A aber keinen Kontakt knüpfen. Er hat sich schon über eine bekannte Social-Network-Seite (nennen wir sie stalkerVZ) bei Person A entschuldigt, bekam aber noch keine Antwort.
Person B gab gestern bei der Polizei seine Personalien an und ließ im Protokoll vermerken, dass er Kontakt zu Person A aufnehmen will. Zu allem anderen äußerte er sich nicht.
Heute hatte Person B vor, bei der Polizei eine schriftliche Entschuldigung mit einem kleinen Präsent zu hinterlassen, welche die Beamten Person A zukommen lassen sollten. Laut einer deutlich ranghöheren Person im polizeilichen Dienst wäre das keine Seltenheit und nur positiv zu bewerten. Also rief Person B bei der Polizei an (keine Zeugen für das Gespräch) und fragte diese, ob sie das übernehmen könnten. Der Polizist am Apparat war davon nicht sehr begeistert und lehnte ab. Er würde aber vermerken, dass Person B "auf einen Ausgleich aus sei". Person B dementierte dies und sagte, dass er sich nur entschuldigen wolle und das so schnell wie möglich, nicht mehr und nicht weniger. Aber der Polizist sagte Person B nur die ganze Zeit, dass er jetzt eben zu seiner Tat stehen müsse. Person B wies den Polizisten noch ein paar weitere Male darauf hin, dass er sich nicht aus der Sache herauswinden wolle und auf einen Ausgleich aus sei (Täter-Opfer-Ausgleich ist sowieso nicht möglich), sondern dass es ihm ehrlich leid täte und er sich nur entschuldigen wolle. Der Polizist wich aber wiederholt aus. Was jetzt letztendlich im Protokoll vermerkt ist, weiß Person B nicht, er wird es aber in Erfahrung bringen.
Der Polizist sagte noch, dass der zuständige Sachbearbeiter erst nächste Woche Kontakt mit dem Opfer aufnehmen werde und das Opfer dann fragen werde, ob es bereit ist, mit Person B Kontakt aufzunehmen. Für die Staatsanwaltschaft kann das aber so aussehen (wenn die Polizei weiter so "lässig" vorgeht), als dass sich Person B erst entschuldigen wollte, als ihm ordentlich die Muffe ging. Im worst case bekommt Person B nie die Chance, sich ordentlich zu entschuldigen, im best case kann Person B sich vielleicht in zwei Wochen entschuldigen.
Ist das in Ordnung, darf die Polizei das? Person B wird nachher mit einem Zeugen zur Polizei gehen (falls der Zeuge das Zimmer überhaupt betreten darf) und den Vermerk im Protokoll checken. Außerdem wird er den Polizisten wiederholt fragen, ob er Person A die Entschuldigung + Präsent zukommen lassen kann, damit er für dessen Verneinung wenigstens einen Zeugen hat. Gibt es irgendeinen Weg, Person A doch zu kontaktieren und die Entschuldigung zu übergeben? Das ganze sollte auf jeden Fall mit Zeugen (am besten Polizei) ablaufen, bevor Person A die Entschuldigung sang- und klanglos wegschmeißt.

Schon einmal vielen Dank im Voraus,

schönen Gruß

Untoaster

edit: Langsam wäre ein Anwalt für Person B doch nicht schlecht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Untoaster« (20. November 2007, 12:34)

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Cossie

*Dirty old Man*

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Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

2

Dienstag, 20. November 2007, 14:14

diese Prson B getue is ziemlich verwirrend...

seit wann is die Polizei Gelb und hat nen Horn auf der Tür? :D

eigentlich sollten die dir doch auskunft darüber geben wer dich angezeigt hat, oder?
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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O.mus

Super Moderator

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Beiträge: 13 248

3

Dienstag, 20. November 2007, 14:32

PN / jura forum ?

glaub kaum dass sich wer auch nur annäherd so gut mit den § auskennt als dass er hier halbwegs vernünftig Auskunft geben könnte (ausser Falk).
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Untoaster

unregistriert

4

Dienstag, 20. November 2007, 14:42

Zitat

Original von Cossie
diese Prson B getue is ziemlich verwirrend...


Ich glaub Rechtsberatung im Internet ist irgendwie verboten. Deshalb ist es ein fiktiver Fall und ich frage auch nur nach Falks persönlicher Meinung :D

Zitat

Original von Cossie
seit wann is die Polizei Gelb und hat nen Horn auf der Tür? :D
eigentlich sollten die dir doch auskunft darüber geben wer dich angezeigt hat, oder?


Die Adresse rausrücken dürfen die leider nicht. Dass die aber nicht vermitteln (nur ermitteln...) wollen und sich frühestens nächste Woche etwas tut, hängt vermutlich mit dem Beamtenstatus zusammen. Hoffentlich trete ich damit niemand auf die Füße, aber ich bin schon frustriert. Dauernd versuchen die, aus Person B mit Fangfragen irgendwas rauszuquetschen und ihr Sachen in den Mund zu legen (als ob es eine Provision für gelöste Fälle gibt...), aber die Rolle als Freund und Helfer gerät da irgendwie zu kurz.

@O.mus: Falk hat in einem Beitrag mehr vernünftige Dinge gesagt, als alle in diesem tollen Juraforum...
@ Falk: Danke nochmal dafür

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Untoaster« (20. November 2007, 14:45)

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O.mus

Super Moderator

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Beiträge: 13 248

5

Dienstag, 20. November 2007, 14:54

das is meist der fall, weil sich kaum wer die mühe macht der ahnung von der materie hat, wär ja raubbau an der eigenen firma ^^
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Falk

Administrator

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Beiträge: 4 088

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6

Dienstag, 20. November 2007, 16:52

Zitat

Original von Untoaster
Ich glaub Rechtsberatung im Internet ist irgendwie verboten. Deshalb ist es ein fiktiver Fall und ich frage auch nur nach Falks persönlicher Meinung :D


Doch, Online-Rechtsberatung oder solche per Telefon ist möglich - aber nur von Personen mit entsprechendem Ausbildungsstand. Das sind im Wesentlichen Rechtsanwälte. Ich als Rechtsreferendar darf keine RBer. vornehmen und kann Vertretung vor bzw. Vorsitz des Gericht(s) nur "unter Aufsicht", wie es sich so schön nennt, durchführen. Aber immerhin :-) Angenommen der Fall des B kommt vor Gericht, wird es ganz typischerweise einer wie ich sein, der die Staatsanwaltschaft (alleine) vertritt oder aber den Verhandlungsvorsitz inne hat. Langhaarige in die Politik und ans Gericht :daumen:

Zum Fall

Die Hinzuziehung eines RA in ein eventuelles strafrechtliches Verfahren ist unbedingt anzuraten, das zivilrechtliche Verfahren (Schadensersatz) dann im Grunde nur noch ein Anschluss.

Ganz allgemein zum Polizeirecht: das ist zunächst einmal vom Bundesland abhängig. Zufälligerweise komme ich ebenfalls aus BaWü, insofern gilt auch "vermutlich" für Bs Fall das mir bekannte PolG. Und trotzdem ist der Fall so speziell gelagert, dass ich wenig dazu sagen kann. Ich kann aus keinem Gesetz entnehmen, dass die Polizeibehörde die Verpflichtung hat, Entschuldigungen bzw. Geschenke zuzustellen (mir liegt aber logischerweise auch nicht alles vor und Praxiserfahrung im PolR habe ich kaum). Wenn sie's tut, dann rein aus Kulanz. In Bs Fall wurden aber seitens des Täters so viele nachweisbare Dinge unternommen, dass kein deutsches Gericht hier ein Ding draus machen würde.

Ich kanns nur nochmal betonen: RA hinzuziehen, denn irgendwann und irgendwie wird sich B zum Sachverhalt mal äußern müssen (gut, prinzipiell hat der Beschuldigte immer Schweigerecht, aber dennoch) - und das tut er am besten über einen RA.
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Wicked

unregistriert

7

Dienstag, 20. November 2007, 17:04

wie ist das eigendlich mim anwalt und rechtsschutzversicherung bzw kosten?

je nach fall lohnt sich dann n anwalt gar nich.

ich bin am überlegen mir ne rechtsschutzversicherung abzuschließen,
kann man den anwalt bei jedem mini problem in anspruch nehmen?

was nimmt ein anwalt denn ohne versicherung im durchschnitt?
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8

Dienstag, 20. November 2007, 17:11

Zitat

Original von Wicked
wie ist das eigendlich mim anwalt und rechtsschutzversicherung bzw kosten?

je nach fall lohnt sich dann n anwalt gar nich.

ich bin am überlegen mir ne rechtsschutzversicherung abzuschließen,
kann man den anwalt bei jedem mini problem in anspruch nehmen?

was nimmt ein anwalt denn ohne versicherung im durchschnitt?


da ich selbst grad n RA in ansrpuch nehm kann ich dir sagen dass es auf mehrere hundert € hinauslaufen wird

und ein rechtsschutz versicherung hat auch eigenbeteiligung je nach vertrag
bei mir sind 150€
gibt nix interessantes :rolleyes:

AUSSER den legendären Sauffesten der LPC
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Falk

Administrator

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9

Dienstag, 20. November 2007, 17:15

Ich hab keine Selbstbeteiligung und zahle für eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige um die 200 € im Jahr mit umfangreichem Vertrags-, Kfz-, Miet- und Strafrechtschutz. Man kriegt für 100 bis 150 € p. A. definitiv gute RSVs für Privatleute. RSV ist in meinen Augen genauso wichtig wie Krankenversicherung und Privathaftpflicht.
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Cossie

*Dirty old Man*

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10

Dienstag, 20. November 2007, 17:50

Zitat

Original von Falk
RSV ist in meinen Augen genauso wichtig wie Krankenversicherung und Privathaftpflicht.


Dito...muß demnächst auchnochma zu meiner Versicherung RSV hab ich zwar, aber ich will noch VerkehrsRSV dabei haben...die is bei mir noch nicht mit drin ;(
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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Wicked

unregistriert

11

Dienstag, 20. November 2007, 17:53

der meinung bin ich auch!

@falk: kannst du dich nicht selber vertreten?
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Untoaster

unregistriert

12

Dienstag, 20. November 2007, 18:29

Der Vater von Person B hat gottseidank eine RSV, wie sich herausgestellt hat. Er hat heute hoffentlich gefragt, ob Strafrecht abgedeckt ist, ob Person B als Familienmitglied eingeschlossen ist und ob die RSV einen Anwalt bei Person B in der Gegend empfehlen kann. Person A hat sicher einen Anwalt, da laut Google die nötigen finanziellen Mittel vorhanden sind.

@ Falk: Vielen vielen Dank. Das mit den Langhaarigen seh' ich genauso, hoffentlich erwische ich einen von deiner Sorte (falls die Verhandlung überhaupt vor Gericht kommt und sich nicht nur "schriftlich" vollzieht)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Untoaster« (20. November 2007, 18:30)

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Untoaster

unregistriert

13

Dienstag, 20. November 2007, 18:33

Zitat

Original von Falk
In Bs Fall wurden aber seitens des Täters so viele nachweisbare Dinge unternommen, dass kein deutsches Gericht hier ein Ding draus machen würde.


Was meinst Du damit? Meinst Du Bs Bemühungen, einen Kontakt zu A herzustellen? Ob die wirklich großartig nachweisbar sind, weiß ich nicht. Kommt darauf an, was die Polizei und v.a. wie sie es vermerkt hat, oder?
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Falk

Administrator

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Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

14

Dienstag, 20. November 2007, 18:47

Zitat

Original von Wicked
@falk: kannst du dich nicht selber vertreten?


Doch, aber das wenig Sinn, weil einerseits vier Augen immer mehr sehen als zwei und andererseits außerdem, um sich selbst wirklich gut vertreten zu können, auch ausreichend Praxiserfahrung vorhanden sein muss. Dann kommt drittens immer das Problem des Interessen- und Tätigkeitschwerpunkts hinzu. Ich hab mich auf Rechtsinformatik und EDV-Strafrecht spezialisert. Wenn ich also morgen baurechtliche Probleme hätte, hätte ich nur das Grundwissen aus dem Studium und müsste viel Zeit in die Einarbeitung investieren.

Zitat

Original von Untoaster
@ Falk: Vielen vielen Dank. Das mit den Langhaarigen seh' ich genauso, hoffentlich erwische ich einen von deiner Sorte (falls die Verhandlung überhaupt vor Gericht kommt und sich nicht nur "schriftlich" vollzieht)


Kein Thema und dem B viel Erfolg.

Zitat

Original von Untoaster

Zitat

Original von Falk
In Bs Fall wurden aber seitens des Täters so viele nachweisbare Dinge unternommen, dass kein deutsches Gericht hier ein Ding draus machen würde.


Was meinst Du damit? Meinst Du Bs Bemühungen, einen Kontakt zu A herzustellen? Ob die wirklich großartig nachweisbar sind, weiß ich nicht. Kommt darauf an, was die Polizei und v.a. wie sie es vermerkt hat, oder?


Die Mail in "stalkerVZ" ist jedenfalls schon mal vorhanden und könnte auch gerichtlich verwertet werden. Die Beamten vermerken typischerweise alles. Angenommen, die Sache geht vor Gericht, kommt es letztlich auch immer noch auf den Eindruck an, den man vor Ort macht. Da kann man richtig viel rausholen. Da würde ich mir jetzt auch keinen großen Kopf drum machen, sondern die Sache mit dem nötigen Respekt angehen. Schließlich stehen immer noch die Trunkenheit des B (kann sie nachgewiesen werden?) und dessen Panikhandlung im Raum.
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Untoaster

unregistriert

15

Dienstag, 20. November 2007, 19:01

Die Trunkenheit kann durch einen Blutalkoholtest nachgewiesen werden und B hinterließ bei der Polizei bisher den Eindruck, alles andere als ein Schläger zu sein (schon allein vom Aussehen :D).
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