Sportlicher Charakter entspricht ja in diesem Fall dem privaten - so oder so außerbetriebliche Ebene. Alles was nicht Werbecharakter hat, dürfte ausfallen. Ein Sponsorvertrag hätte grundsätzlich auch nichts genützt, da auch hier nach Grund und Höhe der Ausgaben gefragt werden kann. Trikotwerbung ok, aber beispielsweise servierte Mettbrötchen taugen ja schon wirtschaftlich gesehen der GmbH als solcher nicht, es sei denn da ist der Name draufgebrutzelt oder so

Der Sponsorvertrag hätte nur einiges verwischen können da man nur noch einen Gesamtbetrag auf seiten der GmbH gesehen hätte. Hätte sich dann jemand damit beschäftigt, hätte das aber auch nach hinten losgehen können. Ermittelt man bspw. den betrieblichen Teil einer Gesamtsumme im Schätzungswege, besteht auch hier Streitpotential, was positiv ,aber auch negativ enden kann.
Konsequenterweise müsste man allerdings auch für die außerbetrieblichen Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug versagen und das ganze dem Veranlasser (vermutl. Geschäftsführer) als verdeckte Gewinnausschüttung zurechnen.