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*Champus-Schwutte*

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1

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 22:30

erstellen von agb's für eine online angebotene dienstleistung

habe mal eine frage zum erstellen von agbs. (mir ist natürlich klar, dass es am besten wäre diese von einem ra erstellen zu lassen da diese so individuell auf mich abgestimmt sind)
Und zwar wie sieht es aus wenn ich meine agbs von einem Unternehmen, welches wie ich genau die gleiche dienstleistung anbietet abschreibe. Natürlich nicht wortwörtlich sondenr nur vom Inhalt her. Ist dies rechtlich ok oder könnte man dafür verklagt werden sofern man feststellen kann das man ihre agbs als vorlage verwendet hat?
:)24
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2

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 23:08

http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/agb.html

guck mal ob dir der link hilft.


AGB von anderen zu übernehmen würde ich lieber lassen, ich weiß zwar nicht exakt ob das unter §2 UrhG fällt, zwecks Schriftwerk, oder §4 UrhG, Sammlung von persönlich geistiger Schöpfung, würd dir davon aber abraten.
Andernfalls: Schreib den Webmaster an ob du die AGB benutzen darfst. Damit biste dann schon eher auf der sicheren Seite.
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Falk

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3

Freitag, 10. Oktober 2008, 06:57

Es gibt weder "AGB's" noch "AGBs" - das sind die "AGB" und nichts anderes. Und natürlich sind diese Arbeiten urheberrechtlich geschützt, wie sämtliche geistigen Werke eben.
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*Champus-Schwutte*

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4

Freitag, 10. Oktober 2008, 12:27

ja das ist mir schon klar. Wie seid ihr denn vorgegangen bei euren unternehmen. Habt ihr euch eine vorlage genommen und diese angepasst oder direkt die agb vom ra erstellen lassen?
:)24
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Falk

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5

Freitag, 10. Oktober 2008, 13:18

Öhm ich kann sowas selber, sogar ohne Malvorlage?!

Allerdings gibt's hier mangels Massenprodukten keinen Bedarf für AGB. Die wenigen Verträge die pro Jahr geschrieben werden, müssen wiederum so individuell sein, da lohnen AGB erst gar nicht (hier werden entweder Langzeitaufträge bearbeitet oder bestehen gar Grundverhältnisse seit bis zu 11 Jahren, die dann per erweiternder Vertragsauslegung abgearbeitet werden. Und selbst wenn dann mal ne kleine Sache dazwischen ist - AGB sind ja nun auch nichts anderes als der abgeschriebene Gesetzestext.).
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6

Freitag, 10. Oktober 2008, 14:09

ja falk, ich hab noch nie soetwas geschrieben, ich kanns mir ja auch nicht aus den fingern ziehn deswegen dneke ich wäre sone vorlage schon ganz gut. Soweit ich es im internet gelesen habe sollte man sowas aber von profis machen lassen. Jetzt bin ich halt ziemlich verunsichert möchte aber auch keine riesen summe dafür ausgeben. Mit meinem gewerbe möchte ich ja keine riesen summen erzielen. Jetzt steh ich halt vor der frage. Möchte nicht wieder irgendwas falsch gemacht haben und dann von irgendnem anwalt ne abmahnung bekommen. Die eine wegen der musik hat mir gereicht. Auch wenn das nen anderes thema ist, aber seit dem bin ich eben extrem vorsichtig geworden was irgendwelche sachen im inet angeht.
:)24
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Falk

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7

Freitag, 10. Oktober 2008, 17:37

ja falk, ich hab noch nie soetwas geschrieben, ich kanns mir ja auch nicht aus den fingern ziehn deswegen dneke ich wäre sone vorlage schon ganz gut.
Ohne Rechtskenntnisse kannst du auch von einer Vorlage keine passenden AGB für dich erstellen - schließlich müsstest du beurteilen können, ob a.) die Vorlage gut ist, b.) was die Vorlage meint und c.) ob die Vorlage vollständig ist. Wie oben schon geschrieben: AGB sind im Grunde nichts anderes, als der abgeschriebene Gesetzestext. Das hat rein damit schon zu tun, weil die Einschränkungen für Regelungen in AGB sehr groß sind. Deswegen sind AGB vielfach auch, bis auf wenige Worte, unnötig, weil deren Regelungen so und so angewandt worden wären.

Es gibt im Internet Agenturen, die AGB günstig erstellen. Wie solche AGB dann aber aussehen, habe ich kürzlich erst feststellen können (düster :)38 ).
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*Champus-Schwutte*

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8

Freitag, 10. Oktober 2008, 18:04

also was würdest du mir somit raten zu tun? Einen ra der darauf spezialisiert ist auf zu suchen oder das geld zu sparen?
:)24
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Falk

Administrator

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9

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:30

Hängt von deinem Gewerbe ab. Am ehesten aber immer noch "Richtig oder gar net".
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