Sonntag, 10. November 2024, 19:03 UTC+1

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Squishy

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 248

151

Mittwoch, 1. April 2009, 18:05

jetzt mal moralisch gesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass n sani aus reiner pennerfeindlichkeit die hilfe unterlässt.
kann der sich auch nicht wirklich leisten, sind ja meist scho mit nem halben bein im knast bevor se die karre anwerfen.
  • Zum Seitenanfang

Wicked

unregistriert

152

Mittwoch, 1. April 2009, 18:10

sind ja auch alle auf ketamin und und nitraten.
  • Zum Seitenanfang

matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

153

Mittwoch, 1. April 2009, 19:32

die meisten scheißen auf alles nicht nur auf penner....

vor 2 wochen erst hatte meine nachbarin nen infakt...hab 2x bei den fischen angerufen und gefragt wo die bleiben...

30min später kamen die ohne blaulicht langsam angetrudelt



also das kann ich so nicht stehen lassen.
zuerst bekommt das fahrpersonal die aufträge von der leitstelle die deinen auftrag entgegen genommen haben zugeteilt, die entscheidung der dringlichkeit entscheidet der disponent. ob und wie man wo hinfährt obliegt niemals dem "bodenpersonal". wenn man eben zweimal anruft und patzig nen krankenwagen verlangt bekommt man ihn auch.

sobald stichworte wie brustschmerz, atemnot o.ä. gefallen wären muss laut bundesweitem abfrageschma zumindest das fahrzeug mit sonderrechten anfahren. bei ganz eindeutigen schilderungen wird laut indikationskatalog auch immer ein notarzt mitalarmiert.

am besten schreibt man in einer solchen situation eine beschwerde an die organisation, nennt einsatzzeit und die adresse und lässt sich ein leitstellen protokoll geben. es wird übrigens alles aufgezeichnet und ist auf ewig auf dvd dokumentiert!

hat deine nachbarin schaden genommen ? was kam im endeffekt wirklich dabei heraus ? gerne über pn, weil eigentlich fehl hier am platz!

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
  • Zum Seitenanfang

IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

Registrierungsdatum: 27. Juni 2005

Beiträge: 7 128

Wohnort: Besser als da wo Max wohnt

154

Mittwoch, 1. April 2009, 21:26

da spricht der profi :P
:)24
  • Zum Seitenanfang

matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

155

Freitag, 3. April 2009, 01:26

da spricht der profi :P

da ich seit fast fünf jahren 48 wochenstunden in diesem job verbringe darf man mich so nennen, ja !


edit: der angeklagte hat im übrigen heute ne verurteilung zu 40 tagessätzen erhalten...

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

156

Freitag, 3. April 2009, 07:35

kommentier mal bitte den vorwurf "fahrlässige körperverletzung mit todesfolge"
Deswegen wurde doch gar nicht angeklagt? Rein abgesehen davon, dass das hier ohnehin schon ein nicht existierendes Delikt wäre - fahrlässige KV gibt es zwar, aber nicht noch als Qualifikation mit Todesfolge. Die vorsätzliche KV gibt es hingegen mit Todesfolgen-Qualifikation. Dann wäre da noch die fahrlässige Tötung, an die man hier grundsätzlich noch am ehesten denken könnte. Das alles sind Tätigkeitsdelikte, aber die Sanitäter waren ja bewusst untätig. Also müssten die Tatbestände durch Unterlassen erfolgt sein. Unterlassen setzt wiederum eine sog. Garantenstellung ("Schutz- und Fürsorgepflicht") gegenüber dem Benachteiligten voraus. Eine solche haben bspw. die Eltern gegenüber ihren Kindern. Aber auch der Autofahrer, der fahrlässig einen Radfahrer anfährt ("Ingerenzgarant"). Im Übrigen ergeben sich Garantenstellungen durchaus auch aus freiwilligen Übernahmen von Schutz und Fürsorge. Das wiederum kann bei Sanitätern bereits dann gegeben sein, wenn sie am Unfallort eintreffen.

Wieso die Sanitäter hier überhaupt in den Genuss der wesentlich unproblematischeren unterlassenen Hilfeleistung gekommen sind, ergibt sich letztlich nur aus den Fallakten. Fest steht: rein vom Strafmaß her hätte grundsätzlich auch noch sehr viel mehr möglich sein können, hätte man entsprechend angeklagt.

Die unterlassene Hilfeleistung, wegen derer hier laut Zeitungsbericht angeklagt wurde, ist ja an sich ein völlig unproblematisches Delikt, das ohnehin meist nur zu geringen Geldstrafen führt. Unabhängig davon: da es sehr viele Zeugenaussagen gab, stehen diese gegeneinander. Hier muss schlussendlich das Gericht entscheiden, welche Aussagen ihm glaubwürdiger erscheinen. Wichtig scheint mir die Tatsäche, dass der Gerichtsmediziner aussagte, auch bei früherer Einlieferung wäre der Tod nicht zu verhindern gewesen. Da diese Aussage sicherlich auch schon während der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft vorlag, könnte das auch der Grund für die Anklage lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung sein. Denn: sobald etwas "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" so oder so eingetreten wäre, liegt auch kein Fahrlässigkeitsdelikt mehr vor. Wichtig für Fahrlässigkeitsdelikte ist nämlich, ob sie bei pflichtbewusstem Verhalten zu vermeiden gewesen wären.

So wie sich mir das ganze darstellt, scheint hier eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung durchaus zumindest denkbar gewesen zu sein. Wie es nun genau aussieht, müsste man anhand der Zeugenaussagen genau versuchen zu rekonstruieren. Hätte der NCIS ermittelt, wäre so eine unklare Lösung nie aufgetreten. Semper Fi. :daumen:
  • Zum Seitenanfang

sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

157

Freitag, 3. April 2009, 09:08


Hätte der NCIS ermittelt, wäre so eine unklare Lösung nie aufgetreten. Semper Fi. :daumen:


:applaus:
  • Zum Seitenanfang

torbinho

unregistriert

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

159

Freitag, 3. April 2009, 18:47

Wieder neues aus meinem Lieblingslandkreis:


(Tübinger Wochenblatt vom 2. April 2009)

"Tübingen wächst - OB Palmer freut sich über diese Entwicklung." Nicht etwa weil das ein Zeichen dafür sein könnte, dass die Stadt den Leuten immer besser gefällt. Vielmehr weil dadurch mehr Geld ins Sackerl kommt. Und genau so sagt er das dann auch, der sympathische Bürgermeister von den Grünen. Dessen politische Leistungen ansonsten eher in Richtung Null tendieren.

Jetzt könnte man natürlich tatsächlich annehmen, die wunderschöne Stadt Tübingen zöge die Bürger magisch an - aber auch darüber klärt der Artikel auf. Jeder Zweitwohnsitzer zahlt nämlich neuerdings Steuern dafür - und zwar satte 5% der jährlichen Nettokaltmiete. Bei einer typischen 1Z-Wohnung also 270,- € Steuern dafür, dass man in Tübingen konsumiert und lebt. Klar, dass dann natürlich Leute ihren Erstwohnsitz verlegen. Reife Leistung, Herr Palmer.

Dem Staat mit seinen Kommunen geht der Erfindungsreichtum eben nie aus. Bestes Beispiel sind die Grundsteuern - wer Eigentum besitzt, bezahlt jährlich dafür. Und zwar auch, wenn er es lediglich selbst benutzt. Noch besser die Grunderwerbsteuer: 3,5% vom Kaufpreis fließen an den Staat.

Jetzt könnte man meinen: Kein Thema - schließlich sind Grundstücke oft gar nicht mal so teuer, kaufe schließlich nur eine Wohnung. Falsch gedacht - zu einem Grundstück gehören rein rechtlich auch die damit fest verbundenen Elemente. Womit man auf den gesamten Kaufpreis zahlt.

"Prima, juckt mich nicht", denkt sich der Bauherr und kauft daher zunächst das Grundstück und baut dann ein Haus drauf. Zahlt er damit nur auf das Stück? Vielleicht. Denn sobald diese an sich völlig getrennten Rechtsakte irgendwie zu verbinden sind, wird ebenfalls auf beides erhoben. Dafür hat der Staat eine ganz einfache Möglichkeit gefunden: sobald bei Grundstückskauf keine Wahlfreiheit des Bauträgers herrscht, ist auf beides zu bezahlen.

Auf gut deutsch: Bauträger XY vermittelt dir ein Stück mit der Maßgabe, auch darauf zu bauen. XY wird dir natürlich nicht sagen, dass du auch auf das Haus Grundsteuer zahlen wirst. Das tut das Finanzamt dann ca. 2 Wochen nachdem du beim Notar warst. Also dann, wenn auch schon deine Finanzierung steht. Glückwunsch.

***

Im äußerst lesenswerten Tübinger Wochenblatt unterdessen noch folgende Werbeanzeige:



Richtig erkannt, liebe Firma Müller! Wir Boyz shoppen vor allem deshalb nicht, weil wir keine Auswahl haben. Jetzt aber, da du eine riesige Auswahl an Mode, Schuhen und Accessoires für uns hast (weil wir Boyz ja auch so wahnsinnig auf Accessoires stehen!), werden wir dir sicherlich die Bude einrennen. Vor allem deshalb, weil du ja eigentlich ein Drogerist bist.
  • Zum Seitenanfang

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

160

Samstag, 4. April 2009, 09:53

Lügen auf Anweisung

"Es tut mir sehr, sehr leid", sagte Hamilton: "Ich kann mich nur bei allen entschuldigen, die immer an mich geglaubt haben. Ich bin kein Lügner, ich habe noch nie in meinem Leben gelogen."

Womit er zumindest schon einmal gelogen hat ;) :D
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. Juli 2007

Beiträge: 1 432

Bike: 1100ccm Boxer Power

Wohnort: Berlin

Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

162

Freitag, 10. April 2009, 19:56

Richtig so :daumen:
  • Zum Seitenanfang

torbinho

unregistriert

163

Freitag, 17. April 2009, 15:49

Russland
Friseurin vergewaltigt Räuber

Ein Räuber überfiel in Russland einen Friseursalon. Statt Beute zu machen, wurde der Gangster selbst zum Opfer. Die Friseurin vergewaltigte ihn drei Tage lang!

Tatort Kaluga (rund 200 km südwestlich von Moskau), am 14. März, gegen 17 Uhr: Ein Mann stürmt in einen Friseursalon, bedroht zwei Angestellte und einen Kunden mit einer Schrotflinte, verlangt Geld. Das berichtet das russische Nachrichtenportal mosnews.com.

Womit der Angreifer nicht rechnet: Eine der Friseurinen beherrscht die Kampfsportarten Judo und Taekwondo.

Die Frau streckt den Räuber mit einem gezielten Körperschlag nieder. Sie schleppt ihn in den Keller, fesselt ihn mit dem Kabel eines Haartrockners. Ihrer Kollegin sagt die Friseurin, sie werde die Polizei rufen. Doch ihre wahre Absicht ist eine andere...

Nach Feierabend zwingt die skrupellose Haarschneiderin den Räuber, sich zu entkleiden und das Potenzmittel Viagra zu schlucken. Anschließend macht sie sich über ihr Opfer her. Die Vergewaltigung zieht sich über drei Tage hin!


Der Gangster wird bei der Tortur verletzt – sein Vorhautbändchen reißt. Nach seiner Freilassung erstattet er bei der Polizei Anzeige.

Die Friseurin verteidigt sich: „Das ist lächerlich. Wir hatten nur zweimal Sex. Ich habe ihm neue Jeans gebracht, er hat jeden Tag zu Essen bekommen. Außerdem habe ich ihm vor der Freilassung 1000 Rubel (ca. 20 Euro) gegeben.“

Konsequenz: Beide kamen in Haft. Ein Beamter: „Es ist ein Jammer, dass sich beide nicht in der Zelle treffen konnten. Sie hätten ein tolles Paar abgegeben.“
  • Zum Seitenanfang

zeiko

unregistriert

164

Freitag, 17. April 2009, 16:16

Gibt's auch Bilder von der Alten?
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 27. September 2006

Beiträge: 744

Bike: DRZ 400 SM K`06

165

Freitag, 17. April 2009, 17:46

ich glaub die willst du nicht wirklich sehn ^^
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten