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GS-BIKER

unregistriert

1

Sonntag, 27. Dezember 2009, 18:21

Kündigungsfristen Mietrecht Auszubildene & Schüler

Hallo,

ich wohne mit drei weiteren Leuten in einer WG.
Leider ist mein Zimmer massiv verschimmelt und der Vermieter weigert sich es vernünftig zu sanieren.

Nun haben wir uns darauf geeinigt zu kündigen.
Im Vertrag stehen die üblichen 3 Monate.

Ich habe mal was im Radio von 1 Monat für Studenten gehört.

Wir machen alle eine Ausbildung zum / zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in.

Haben also auch nen Schülerausweis und somit den Schülerstatus.

Vielleicht weiß ja jemand was dazu?
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

2

Sonntag, 27. Dezember 2009, 21:12

Es gibt schon so eine Art Sonderkündigungsrecht für Studenten, das bezieht sich aber auf das Verbot wirklich langfristiger Bindung im Jahresbereich.

Zu hinterfragen ist in eurem Falle aber sicherlich eine Mietminderung aufgrund des Schimmelbefalls, solange das in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Typischerweise also durch Wärmebrücken. Sollte sich hingegen herausstellen dass der Mieter schuld ist, wie bspw. durch unsachgemäßes Lüften und Heizen, sieht es anders aus.
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sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

3

Sonntag, 27. Dezember 2009, 21:15

Thema Wärmebrücke.
Habe auch ein Problem an einer Ecke. Vermieter meint typische Wärmebrücke. Er meint ich solle halt mehr lüften, lol. Ist das jetzt mein oder sein Problem mit der Wärmebrücke?
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

4

Montag, 28. Dezember 2009, 08:45

Das ist eben die typische Beweisproblematik und sowas klärt dann im letzten Schritt ein Gutachter. Das richtige Lüften und Heizen kann aber tatsächlich einen großen Unterschied machen. Möglich ist auch ein Luftentfeuchter wie der Henkel Ceresit Power Tab.
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