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Bike: KTM 990 SuperDuke 2010, KTM 450 EXC Racing 07 (sold) , Kawasaki GPX 600 R, Zündapp GTS 50

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1

Sonntag, 9. Januar 2011, 01:38

Nun hat es auch mich erwischt -,-

Heute wurde ich geblitzt.........ungünstig, gutes Stück zu schnell dran in der 60er Zone.......ich schätze iwas. zwischen 90-105 waren aufm Tacho, also heißts erstmal zittern.

Mehrere Probleme/Fragen tun sich da auf:

1. ich war nicht angeschnallt, wenn ich das Foto anforder bzw. die das anschaun bekomm ich dann da auch noch eine aufn Deckel, wenn ja weiß einer was das kostet ?!
2. ich hab gegooglet und Herr Google sagt außerorts ab 41 zu schnell 1 Monat Fahrverbot sprich wenn 100 aufm Bescheid steht "ist alles in Butter" wenn 101 draufsteht 4 Wochen zu Fuß ?!

Ich will hier jetzt nicht rumheulen oder mich iwie rausreden, Fakt ist ich war deutlich zu schnell und bin mir meiner Schuld bewusst, trotzdem Frage:

Es war Nacht und der Blitzer (aufgebauter "Kasten") stand nur ein paar Meter vom Straßenrand entfernt und ich wurde bisher noch nicht geblitzt aber dass das "Licht" so verdammt hell ist (wahr. nachts deutlich stärker) dass man dadurch erstmal ziemlich erschrickt dachte ich nicht,............wenns blöd läuft "verreißt" man das Lenkrad und gerät z.B. in den Gegenverkehr (klar kann man jetzt argumentieren wärst net zu schnell gefahren wärst auch net "geblendet" worden) meines Erachtens nach ist das ein genauso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wie das zu schnelle Fahren auch !!! Lässt sich sowas vor Gericht anführen ?

2. Frage: Die 60er Zone ist vllt. gerade mal 300 Meter lang, darf man innerhalb einer so kurzen Zone überhaupt blitzen ?! Meine mal gehört zu haben dass innerorts zb. erst nach einer gewissen Distanz geblitzt werden darf ?! Kennt sich hier jemand aus.

Zitat

Original von Kus-style
ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
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Nico0711

unregistriert

2

Sonntag, 9. Januar 2011, 02:19

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3

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:13

hier steht folgendes:

Entfernung zur Geschw.-Beschränkung min. 200 m
Unterschreitungen hierzu - min. 100 m bei Geschw.-Trichtern
- bei Unfall- und Gefahrenschwerpunkten
- bes. Verkehrsverhältnisse am Beginn oder Ende einer geschl. Ortschaft

jetzt werd ich nicht ganz schlau, in wie weit bei unfall- und gefahrenschwerpunkten unterschritten werden darf ?!

Zitat

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4

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:13

RE: Nun hat es auch mich erwischt -,-




Ich will hier jetzt nicht rumheulen oder mich iwie rausreden, Fakt ist ich war deutlich zu schnell und bin mir meiner Schuld bewusst, trotzdem Frage:

Es war Nacht und der Blitzer (aufgebauter "Kasten") stand nur ein paar Meter vom Straßenrand entfernt und ich wurde bisher noch nicht geblitzt aber dass das "Licht" so verdammt hell ist (wahr. nachts deutlich stärker) dass man dadurch erstmal ziemlich erschrickt dachte ich nicht,............wenns blöd läuft "verreißt" man das Lenkrad und gerät z.B. in den Gegenverkehr (klar kann man jetzt argumentieren wärst net zu schnell gefahren wärst auch net "geblendet" worden) meines Erachtens nach ist das ein genauso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wie das zu schnelle Fahren auch !!! Lässt sich sowas vor Gericht anführen ?



Fakt ist nachts wenn du überhaupt nicht damit rechnest knallt das schon, kann ich dir zustimmen. Ich hab mich da aufm mopped auch mal richtig erschreckt.
Allerdings bist du wohl mit sicherheit nicht der erste dem das auffällt, aber gut, wenn du ne rechtsschutz hast probiers halt mal^^

edit: zum letzten post: in welchem zusammenhang genau steht das? Soweit ich weiss sind diese Erläuterungen wo blitzer zu stehen haben (z.B. min. 200 meter nach ortschild oder so) nur "richtlinien" und im endeffekt können die kommunen die doch aufstellen wo sie wollen.
Ansonsten sagen sie halt wie du richtig schreibst dass es ein unfallschwerpunkt is, musst dan nschon nen anwalt bzw. sachverständigen bemühen der nachweisst dass es nicht so ist (--> rechtschutz)

Aber im ernst: Abwarten was kommt, wahrscheinlich is es eh kein fahrverbot, zahlen fertig.
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5

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:55

Zitat

meines Erachtens nach ist das ein genauso gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr wie das zu schnelle Fahren auch !!! Lässt sich sowas vor
Gericht anführen ?
Beim ersten mal erschreckt man immer. Ob Tag oder Nacht macht da kaum einen Unterschied (So zumindest bei mir). Dran gewöhnen und immer mit allem rechnen, dann ist deine Überlebenschance bei Wildwechsel, Personen auf der Fahrbahn, Unfallstellen, Bäume etc. um ein vielfaches höher. Stichwort Schreckbremsung... Klingt jetzt dumm hergelabert, ist aber so. Bsp. wenn dir einer auf deiner Fahrbahn entgegen kommt, er wegen einem Hinderniss logischerweise hätte warten müsen und es kracht, ist deine Karre auch Kernschrott. egal wer nun Schuld/Auslöser war. Im Straßenverkehr auf sein Recht bestehen ist immer sone Sache. 40% zu schnell sein und dann wegen einem Blitzlicht auf dumm machen, könnte dem ein oder anderen voll gegen den Kragen gehen. kannst es aber gerne probieren.
kennst du nen Verkehrspolizist ? i.d.R. kann er dir sagen welche Mess- und Eichprotokolle du anfordern kannst und wie du am dümmsten vorgehst, bevor das zu ner Verhandlung o.Ä. kommt. Damit kommt man gelegentlich schonmal recht weit um die Sachlage zu sortieren ohne vor nem Gericht landen zu müssen.
Wie schon gesagt abwarten was kommt.
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
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6

Sonntag, 9. Januar 2011, 11:56

Zitat

Ich will hier jetzt nicht rumheulen oder mich iwie rausreden

Klar willst du das.

Zitat

jetzt werd ich nicht ganz schlau, in wie weit bei unfall- und gefahrenschwerpunkten unterschritten werden darf ?!

Da kannst du mal sehen wie gut der Tip mit diesen Foren ist. Solche Vorschriften gibt es nicht.

Zitat

wenns blöd läuft "verreißt" man das Lenkrad und gerät z.B. in den Gegenverkehr

Das musst du unbedingt beim Einspruch mit angeben! Die Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen wird dann infrage gestellt und eine MPU-Anordnung erlassen.
Damit bist du dann der Gewinner auf ganzer Linie.
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7

Sonntag, 9. Januar 2011, 12:39

sehr gut mr. klink für deinen beitrag auf so etwas hab ich schon lange gewartet, danke dass du deinen ersten dünnschiss hier abgelassen hast ! weiter so herzlich willkommen im forum :) !

@ matzö joa dann werd ich mal versuchen einen zu kontaktieren

Zitat

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RoadRunner« (9. Januar 2011, 12:49)

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8

Sonntag, 9. Januar 2011, 13:14

ich glaube kaum das sich was wegen dem hellen Blitzlicht machen lässt, du bist sicher nicht der erste, der so "schlau" ist....
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9

Sonntag, 9. Januar 2011, 13:28

naja ich sag ja auch net dass das "schlau" ist............ich hab nur festgestellt dass es mich wirklich erschrocken hat und ich kann von mir sagen dass ich im verkehr eher weniger schreckhaft bin und recht gut reagiere wenn iwas passiert. ich kenn leute die zucken zusammen wenn man sie nur von hinten anspricht und solche sind für mich kandidaten die bei sowas bst. ein problem haben.

kumpel hat gemeint dass hier im landkreis vor nicht allzu langer zeit ein unfall aus genau dem grund passiert ist dass einer geblitzt wurde und in den gegenverkehr ist........mal schaun ob ich dazu infos finde

Zitat

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10

Sonntag, 9. Januar 2011, 18:35

rofl
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11

Sonntag, 9. Januar 2011, 19:22


kennst du nen Verkehrspolizist ? i.d.R. kann er dir sagen welche Mess- und Eichprotokolle du anfordern kannst und wie du am dümmsten vorgehst, bevor das zu ner Verhandlung o.Ä. kommt. Damit kommt man gelegentlich schonmal recht weit um die Sachlage zu sortieren ohne vor nem Gericht landen zu müssen.


DU kannst da garnichts anfordern, Akteneinsicht erhält meines Wissens nur der/dein Anwalt.

Also abwarten, in der zwischenzeit n gescheiten Anwalt raussuchen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und nach Erhalt des Busgeldschreibens sofort über deinen Anwalt Einspruch einlegen.
Dieser kann dann besagte Eichprotokolle, Bilder usw. anfordern und auswerten.
Selbst verteidigen kannst du bei solchen Geschichten vergessen. Es sei denn Du bist studierter Jurist und kennst dich bei den vielen vertrakten Sachen auf die es zu achten gillt aus.

PS: Vergiss deine Hirngespinnste die auf irgendwelchen schleierhaften Ausreden basieren!
- vive vitam tuam-
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12

Sonntag, 9. Januar 2011, 20:02

Bei mir gings damals zwar nur um 15€ aber als ich nach dem Bild auch noch Protokoll xy wollte war die Sache irgendwie vergessen. kanns dir aber auch nicht mehr sagen was genau das war.
Natürlich kann es sein dass ich nie daran gekommen wäre.
Aprilia Racing Story 2012

Zitat

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Gixxer85

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13

Sonntag, 9. Januar 2011, 20:14

Bild bekommt man denk ich schon, hatte ich damals zumindest gegen meinen Lappen getauscht bekommen :D ... interne Mess-/Eichprotokolle denk ich aber kaum.
- vive vitam tuam-
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14

Montag, 10. Januar 2011, 01:58

DU kannst da garnichts anfordern, Akteneinsicht erhält meines Wissens nur der/dein Anwalt.

Also abwarten, in der zwischenzeit n gescheiten Anwalt raussuchen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und nach Erhalt des Busgeldschreibens sofort über deinen Anwalt Einspruch einlegen.
Dieser kann dann besagte Eichprotokolle, Bilder usw. anfordern und auswerten.
Selbst verteidigen kannst du bei solchen Geschichten vergessen. Es sei denn Du bist studierter Jurist und kennst dich bei den vielen vertrakten Sachen auf die es zu achten gillt aus.


rofl
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15

Montag, 10. Januar 2011, 03:04

Wer rasen will, sollte auch mit den Konsequenzen leben können haha.

Ich mein selbst schuld, und dann auch noch anfechten pfff.
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