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Registrierungsdatum: 24. August 2003

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1

Samstag, 11. August 2012, 12:46

Anhörung Überholen im Überholverbot

Hallo,

mir ist letzte Woche ein Anhörungsbogen zu einem Überholvergang im Überholverbot ins Haus geflattert.

Folgendes wird mir darin vorgeworfen

" Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277."

Zitat

Beweismittel : Zeugenaussage
Zeugen: (A) PHK "XXX", PW "XXX", i st kein Tatzeuge
Frau XXXX Postleitzahl und Stadt


Wie sollte ich damit vorgehen? Frage mich wie die gute Frau gesehen haben will, wer gefahren ist?!

Bußgeld 150€ 4 Punkte laut Internet
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »raphiwolle« (11. August 2012, 12:54)

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2

Samstag, 11. August 2012, 13:00

hä wie is das mit den zeugen? welche frau? ging die zur polizei oder wie
und wie immer: nix zur sache sagen, gar nix. eben darum weil man das niemandem zuschreiben kann ohne beweisbild
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3

Samstag, 11. August 2012, 13:07

Die Frau ist wohl zu Polizei gegangen und da hat es ein PHK aufgenommen und daher steht bei dem PHK "ist kein Tatzeuge"

Also den Anhörungsbogen zurückschicken und den Verstoß nicht zugeben?
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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4

Samstag, 11. August 2012, 13:58

jo exakt
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5

Sonntag, 12. August 2012, 14:55

Halte uns auf dem Laufenden
Du musst!
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6

Sonntag, 12. August 2012, 15:11

Steht in dem Wisch dann eigentlich der vollständige Name der Zeugin, zusätzlich zu PLZ und Ort?
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matze_w

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7

Sonntag, 12. August 2012, 15:42

nur wenns zum gericht geht, dann steht idr nur name und geb auf der ladung.

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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8

Montag, 13. August 2012, 09:30

Name und Anschrift steht drauf.
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9

Montag, 13. August 2012, 09:41

Name und Anschrift steht drauf.


8|
na dann :)24

Aber ergebnis würd mich auch interessieren. Mich wunderts ja schon, dass sie wegen einer zeugenaussage überhaupt sowas einleiten, ich mein da könnt ja jeder kommen.

Was kam denn bei dem ähnlichen fall von nico(?) von vor kurzem raus?
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10

Montag, 13. August 2012, 09:59

In manchen Foren steht wenn ich den Anhörungsbogen jetzt zurück sende mit gebe den Verstoß nicht zu, dann gebe ich damit indirekt zu gefahren zu sein.
Wenn ich jetzt Freundlich ein Bild anfordere ist die Chance hoch das ich eine fahrtenbuchauflage bekomme weil der Vorfall knapp 1 Woche her ist und der bogen ziemlich schnell gekommen ist

Geht hier ja schon um 150 Euro 4 Punkte!

Kann mir das nur so erklären das die Frau eine Bekannte von dem Polizisten ist und er das dann mal eben aufgenommen hat..
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Bike: gsxr 600 + cx 500 'café racer'

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11

Montag, 13. August 2012, 10:47

Wenn ich jetzt Freundlich ein Bild anfordere ist die Chance hoch das ich eine fahrtenbuchauflage bekomme weil der Vorfall knapp 1 Woche her ist und der bogen ziemlich schnell gekommen ist


Diese Auflage des Fahrtenbuch führens von der man ja immer direkt hört, kennt da eiegntlich irgendwer wen, der das schon wirklich bekommen hat?
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12

Montag, 13. August 2012, 10:59

Kenne einen aber da war es eine geschwindigkeitsÜbertretung von weit über 50km/h.
Sonst auch keinen..aber laut dem RadarForum wird es deutlich mehr mit den Fahrtenbuchauflagen.
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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13

Montag, 13. August 2012, 11:51

das fahrtenbuch wird lästig, kenne zwei leute die mal eins führen mussten, wie lange kann ich dir aber nicht sagen.

du schreibst immer "bild", gibts denn eins ?

die werden dir auch sicherlich ne strasse genannt haben, wenn nicht, diese anfordern.
wenn schon genannt, du warst niemals dort. punkt. ende.

so machens die anwälte auch...

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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14

Montag, 13. August 2012, 11:58

Bild wird es nicht geben. Straße habe ich aber die Zeit passt nicht. eine Stunde zu früh.

Fahrtenbuch wäre 6 Monate.
Mich nerven die 4 Punkte.
Hole mir mal Rat vom Anwalt
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
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15

Montag, 13. August 2012, 12:05

wozu anwalt das brauchst du doch wegen nem lächerlichen anhörungsbogen net
du gibst auch gar nix "indirekt" zu, was solln das bitte juristisch bedeuten - zumal da eh 0,nix weiter nachkommt - du bist lediglich verpflichtet die angaben zu deiner person zu bestätigen das wars
ihr solltet immer dran denken die FAHREReigenschaft muss EUCH nachgewiesen werden und nicht umgekehrt, niemand muss sich krampfhaft entlasten, macht euch doch net immer gleich ins hemd
auch kommt bei sowas kein fahrtenbuch das gibts bei blitzern aber hier doch net (das aber ohne gewähr, bin mir aber relativ sicher)

und avancel wenn jemand wirklich darauf besteht eine anzeige zu machen MUSST du das als bulle aufnehmen du hast da gar keine andere wahl
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