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1

Monday, May 21st 2007, 10:25pm

Überführungskennzeichen, gedrosselt eingetragen aber offen LEGAL?

Hallo Leute,
Ich hab mal ne Frage an euch undzwar wollte ich am Wochenende eine Mito abholen.
Sie ist gedrosselt eingetragen aber komplett offen. Ich bin im Besitz der Fürerscheinklasse A Begrenzt also darf ich sie ja komplett offen fahren, sie ist allerdings noch gedrosselt eingetragen.
Ist es nun legal wenn ich sie mit einem Überführungskennzeichen offen zu mir nach Hause fahre und dann hier umtragen lassen?
Oder muss trotz eines Überführungskennzeichens alles TÜV-konform sein?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Orry
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Location: geb.Kölner Momentan im Exil in Koblenz

2

Monday, May 21st 2007, 11:35pm

HOl dir ein Überführungskennzeichen und bring das Ding nach hause. Die Schilder sind ja genau dafür gemacht. Da ist das auch nicht wirklich schlimm wenn nciht alles 100% TÜV-Konform ist.
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Cossie

*Dirty old Man*

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Bike: Honda CBR600RR

Location: Klein Gerau

3

Monday, May 21st 2007, 11:37pm

hmmmd as is auslegungssache.

Das Fahrzeug muß in einem Verkehrssicheren zustand sein...denke mal das die Drossel da aussen vor ist aber am besten is es wenn du einfach mal die örtliche Polizeiwache oder den TÜV anrufst. Die können da weiterhelfen, oder einfach mal dumm bei der versicherung fragen
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens

This post has been edited 2 times, last edit by "Cossie" (May 21st 2007, 11:38pm)

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Bike: MV Agusta F4S

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4

Monday, May 21st 2007, 11:48pm

So lange er die benötigte Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf er die Maschine mit Überführungskennzeichen, aber auch mit dem normalen Kennzeichen, wenn Du nach dem Umbau umgehend zum TÜV fährst, im Straßenverkehr bewegen.
Ich würde sie schon mal in der Versicherung ummelden. Wird ja auch billiger!! :-)

Quoted

Original von Wicked

weniger rauchen, mehr geld für chickenburger haben!
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Bike: ZZR1400

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5

Tuesday, May 22nd 2007, 7:01am

Quoted

Original von Scatlover
So lange er die benötigte Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf er die Maschine mit Überführungskennzeichen, aber auch mit dem normalen Kennzeichen, wenn Du nach dem Umbau umgehend zum TÜV fährst, im Straßenverkehr bewegen.
Ich würde sie schon mal in der Versicherung ummelden. Wird ja auch billiger!! :-)


Ich würde folgende Dinge tun:
- Unterlagen über Entdrosselung dabei haben
- Versicherungskarte für neue Gegebenheiten dabei haben
- TÜV Termin ausgemacht haben (wichtig!!)

Dann sollte egal ob mit orginal-KZ oder mit Gelben-Kennzeichen alles in Ordnung sein. Hauptsache, die erforderliche Fahrerlaubnis ist vorhanden.

Man darf, wenn man der alte Halter ist, solch eine Fahrt sogar im abgemeldeten Zustand machen. Es ist nur wichitg, dass die Versicherungskarte und der TÜV Termin vorhanden ist, und dass der direkte Weg vom letzten Standort zum TÜV und dann der direkte Weg zur Zulassungsstelle genommen wird.
Fahr seit der Saison 2007 ne ZZR1400... Echt nen geiles Bike
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6

Tuesday, May 22nd 2007, 11:08am

Dankeschön! Ihr seids die besten! :D :daumen:
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Bike: Audi RS4 Avant

7

Wednesday, May 23rd 2007, 3:58am

wobei ich mir nicht sicher wäre ob dein führerschein bezüglich der leistung-pro-gewicht-regelung reicht
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