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Bike: keins mehr

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31

Sonntag, 18. November 2007, 14:40

lol morgn stehn die grünen mitm großen achter vor der tür
hallo is ich bin in dir da?^^
FFH FLIGHT TRAINING ALUMNI

If flying would be the language of men, soaring would be its poetry.
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Der_XTC

Das_Kind

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32

Sonntag, 18. November 2007, 15:00

Zitat

Original von Untoaster
"Schön", dass noch andere ein ähnliches Problem haben. Am Freitag hat mir jemand das Leben versaut und ich habe höchstwahrscheinlich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Hat da jemand Erfahrungen (anscheinend ja schon)?


Erzähl einfach mal die Geschichte, so eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist kein Weltuntergang (außer sie ist berechtigt ...)
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zxheizer

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33

Sonntag, 18. November 2007, 15:07

gefährliche körperverletzung naja...hatte die slebe shice auch an der backe...weil mich en kleines drecks kind auf dem schulhof jeden tach lebsch angemacht hat weil er miente vor seinen kumpels den dicken zu machen...da hats einmal aufs maul gegeben...aber okay....is halt fallen gelassen worden un von der schule gabs nen schriftlichen verweis...pffff....


gefährlich is die körperverletzung halt immer relativ schnell...hört sich zwar sehr böse an, aber in den miensten mir bekannten fällen kommts noch ncihtmal vor gericht weil keiner sonen stress macht wegen einer backpfeife oder nem schlag auffe schnauze...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zxheizer« (18. November 2007, 15:08)

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Untoaster

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34

Sonntag, 18. November 2007, 15:30

gelöscht

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Falk

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35

Sonntag, 18. November 2007, 15:34

Zitat

Original von Untoaster
@ Hans: Sorry, dass ich deinen Thread vollmülle.


Steht eh nur Müll, Falsches und Halbwissen drin, insofern macht das den Bock net fett.
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36

Sonntag, 18. November 2007, 15:38

Hab auch mal durch eine verkettung unglücklicher Umstände (u.a. Alkohol) dafür gesorgt, dass einer en Cut überm Auge hatte und seine Backe genäht werden musste.

Wie der Krankenwagen kam bin ich einfach mit der Bahn nach hause.
Kam zum Glück nie mehr was.
Aber man hätte es eh als Notwehr sehen können.



@ Hans

Ich würde vorher sicherstellen, dass er dich auch wirklich angezeigt hat.
Weil ein gewisses Restrisiko besteht, dass du am Ende der dumme bist.
Alles ohne anzeige zu regeln wäre die beste Lösung.
My old Baby

Drogen sind immer böse, Sex ist verwerflich und die Welt ist eine Scheibe...
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Der_XTC

Das_Kind

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37

Sonntag, 18. November 2007, 15:45

hm hört sich gar nicht gut an untoaster
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Untoaster

unregistriert

38

Sonntag, 18. November 2007, 15:46

gelöscht

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Falk

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39

Sonntag, 18. November 2007, 15:57

Y = §§ 223 I, 224 I Nr. 2(, 5) StGB. Notwehrlage (§ 32 StGB) nicht gegeben, da kein Angriff gegenwärtig. Fehlvorstellung von einer Notwehrlage liegt laut Sachverhalt nicht vor, stattdessen: Panikhandlung. Panikhandlung BEI gegenwärtigem Angriff wäre durch § 33 StGB (Notwehrexzess) gedeckt, aber vorbeugender Angriff gerade nicht. Hier allenfalls zu rechtfertigen im Rahmen einer Dauergefahr nach § 34 StGB; aber auch das ist sehr dünn. I. E. daher wohl gefährliche KV gegeben, allerdings mit verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB.

Tun? Sofern Anzeige vorliegt (das erfährt man ja recht schnell, da man meistens von der Polizei ein-/vorgeladen wird) Anwalt aufsuchen.
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40

Sonntag, 18. November 2007, 15:57

da ralphi ja wie er selbst sagt 3-4 mal zugeschlagen hat is nicht mehr von der notwehrsituation auszugehen...diese besagt nur blabla einsatz von geeigneten mitteln um weiteren schaden von sich oder anderen personen abzuwenden hättest du nur einmal draufgezimmert wäre es aus meiner sicht notwehr

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32)"

bin hier aber nicht derdicke jurist im bereich BGB lol
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Untoaster

unregistriert

41

Sonntag, 18. November 2007, 16:00

gelöscht

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IchBinInDir

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42

Sonntag, 18. November 2007, 16:03

würde es natürlich machen. Kann ja auf keinen fall schaden musst dadrin ja nichts zugeben sondenr villeicht generell für die situation. Aber frag sowas am besten deinen anwalt der wird da am meisten sagen können und kennt ja auch am besten den fall.
:)24
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Untoaster

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43

Sonntag, 18. November 2007, 16:09

Noch hat Person Y keinen Anwalt
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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44

Sonntag, 18. November 2007, 16:11

ja und worauf wartet person y? :D
das man bei sowas nen guten anwalt herzieht ist ja wohl keine frage
:)24
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Untoaster

unregistriert

45

Sonntag, 18. November 2007, 16:18

Y wartet auf den Montag und auf ein klärendes Gespräch mit dessen Vater.
Dazu bitte keinen Kommentar, es geht erst dann.

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