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Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

Beiträge: 3 753

Bike: zxr400 verköft

Wohnort: Köln/Berlin

1

Donnerstag, 17. Januar 2008, 22:54

Ruhestörung

Also dieses Jahr hab ich ja eine Vertragsrechtvorlesung und natürlich hab ich weiterhin kein plan vom bgb, dennoch habe ich ein gefühl dafür bekommen was machbar ist und was man machen kann wenn.

so. seit einer woche kläfft der köter von der vermieterin bis zum abwinken, und das auch noch nachts. einschlafen ist teilweise echt ein geduldsspiel......was hab ich für ansprüche?!?!?

müsste irgendwas von 1004 analog mit anspruch auf schadenersatz nach 823 oder so sein........war in einer der ersten vorlesung......und jetzt?!?!. mietpreisminderung? kürzung der kündigungsfrist?
Original von SETO

Zitat

hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
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Wohnort: geb.Kölner Momentan im Exil in Koblenz

2

Donnerstag, 17. Januar 2008, 23:32

red mal mit wem der sich im mietrecht auskennt. Hört sich für mich nach nem guten Grund für ne Mietminderung.
(Ver-)Mieterbund oder wie der heißt hat dafür richtlinien rausgegeben die die höhe rechtlich Vorgeben.
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

3

Donnerstag, 17. Januar 2008, 23:52

Ich würd meinen Vermieter net wegen so ner Lappalie ankacken.

Oder bist du schon 60 und hast sonst nix zum Scheißen?
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Registrierungsdatum: 31. Mai 2007

Beiträge: 1 751

4

Freitag, 18. Januar 2008, 00:08

Lol, als kleiner Mieter würd ich mir das mal ganz schnell aus dem Kopf schlagen der eigenen Vermieterin ans Bein zu pinkeln. :D
Was meinst du wie schnell du aus der Wohnung dann wieder raus bist...
Das Leben ist ein Kreislauf, der mich langsam einschließt,
mit den ersten Revivals der 90's...
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Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

Beiträge: 3 753

Bike: zxr400 verköft

Wohnort: Köln/Berlin

5

Freitag, 18. Januar 2008, 01:19

Lol, als kleiner Mieter würd ich mir das mal ganz schnell aus dem Kopf schlagen der eigenen Vermieterin ans Bein zu pinkeln. :D
Was meinst du wie schnell du aus der Wohnung dann wieder raus bist...
na so ganz schnell kann man einen ja wohl nicht aus der wohnung werfen. wir sind einfach zu gute mieter. tun unsere pflichten. fallen null auf. immer leise.......gibt eigentlich nichts zu beanstanden.
Ich würd meinen Vermieter net wegen so ner Lappalie ankacken.

Oder bist du schon 60 und hast sonst nix zum Scheißen?
ne. aber mal ernst. erste nacht. okay. zweite nacht. gut. ab der sechsten oder siebten nacht kriegst voll den rappel...nachts gehste schlafen, der köter kläfft und jault. hellhöriges haus. morgens wachst du auf und die töle heult noch immer rum....wenn das kein dauerzustand wäre dann würde ich ja hier garnicht so rummflennen......
Original von SETO

Zitat

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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

6

Freitag, 18. Januar 2008, 05:52

RE: Ruhestörung

Also dieses Jahr hab ich ja eine Vertragsrechtvorlesung und natürlich hab ich weiterhin kein plan vom bgb, dennoch habe ich ein gefühl dafür bekommen was machbar ist und was man machen kann wenn.


Der Schein trügt. Solange du nicht mal zumindest das komplette Zivilrecht gehört hast, geht da nicht viel, weil du noch tausend andere möglichen Sachen vergisst.


müsste irgendwas von 1004 analog mit anspruch auf schadenersatz nach 823 oder so sein........war in einer der ersten vorlesung......und jetzt?!?!. mietpreisminderung? kürzung der kündigungsfrist?


Mietpreisminderung ist theoretisch möglich, § 536 BGB (Lärmstörung kann "erhebliche Minderung" sein). § 1004 BGB analog iVm § 823 II BGB ist richtig; analoge Anwendung von § 1004 deshalb, weil das eigentlich ein Recht des Eigentümers ist, der Mieter jedoch nur Besitz über das Mietobjekt hat. Schadensersatz fordert nicht der Mieter (der kürzt die Miete), sondern der Vermieter. § 823 II dient hier nur als Grundlage, weil § 1004 BGB ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 II ist.

Es ist aber wie Mario schon sagt: das wäre der Weg des Rentners, der nix Besseres zu tun hat, als Leute abzunerven. Der richtige Weg ist der direkte Kontakt.
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Beiträge: 3 753

Bike: zxr400 verköft

Wohnort: Köln/Berlin

7

Freitag, 18. Januar 2008, 09:39

ahjo. danke. fands auch so mal ganz interessant.

käme je nachdem halt wie gerufen weil ich eh bald ausziehen wollte/will und da wäre ne kündigungsfrist kürzung oder sowas genau das richtige ;) mal schauen wie es sich entwickelt.

ahoi. alex
Original von SETO

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Wohnort: Berlin

8

Freitag, 18. Januar 2008, 12:23

Mal drueber nachgedacht einfach direkt mit der betreffenden Mieterin zu sprechen?

Hatte sowas auch im Haus. Als jemand anfing Zettel mit der Bitte um Ruhe aufzuhaengen, ging es wieder :-)
...and now we start with these nice little clouds.
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solblo

unregistriert

9

Freitag, 18. Januar 2008, 12:41

Ja genau, ich glaube manche Menschen vergessen immer mehr, das man vorher reden kann, bevor man gleich mit Anwalt und Klagen droht. Einfach mal hingehen, sagen das es grade Nachts stört und bitten, das der hund nichtmehr so oft bellt. Ich denke es beschwert sich bei dir auch nicht gleich jeder mit ner Klage, wenn du deinen Subwoofer mal wieder auf max. drehst...
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Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

Beiträge: 3 753

Bike: zxr400 verköft

Wohnort: Köln/Berlin

10

Freitag, 18. Januar 2008, 19:41

leute leute. keine panik. ich wollt den fall einfach nur mal durchsprechen. weil ich halt vertragsrecht habe und falk ja auch hier im forum unterwegs ist..........und sowas ist nunmal interessant. war eben unten und wie es sich herrausstellt ist die vermieterin im urlaub. der sohn der zur schule muss ist auch schon voll abgefuckt :D
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Falk

Administrator

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Beiträge: 4 086

Wohnort: Leutenbach

11

Freitag, 18. Januar 2008, 19:57

Wobei das hier ja eigentlich kein VertragsR ist, sondern überwiegend ein sachenrechtlicher Anspruch. Das Dumme ist halt eben nach wie vor, dass du den gesamten Überblick erst bekommst, wenn du mal alles gehört und angewendet hast. In vielen Fällen kumulieren sich Ansprüche aus dem SchuldR allgemeiner AT, VertragsR (= SchuldR Bes. Teil), oft SachenR, vielfach auch DeliktsR und gesetzliche Ansprüche wie Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) etc. Manchmal kommen dann sogar noch prozessrechtliche Sachen dazu, wenn es darum geht, wie man einen Anspruch durchsetzen kann.
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Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

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Bike: zxr400 verköft

Wohnort: Köln/Berlin

12

Samstag, 19. Januar 2008, 10:54

nagut.........hab im vierten semester aber nur noch arbeitsrecht. dann wars das bezüglich recht......mal schauen. vielleicht beleg ich, wenn ich mal zuviel zeit bekomme in den höheren semestern, einfach noch eine weitere vorlesung. finds ziemlich interessant und es ist auch im alltagsgebrauch sehr gut zu wissen was man für rechte hat.
Original von SETO

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