Dienstag, 30. April 2024, 05:00 UTC+2
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hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
Administrator
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Wohnort: Vo dr Alb ra
na so ganz schnell kann man einen ja wohl nicht aus der wohnung werfen. wir sind einfach zu gute mieter. tun unsere pflichten. fallen null auf. immer leise.......gibt eigentlich nichts zu beanstanden.Lol, als kleiner Mieter würd ich mir das mal ganz schnell aus dem Kopf schlagen der eigenen Vermieterin ans Bein zu pinkeln.
Was meinst du wie schnell du aus der Wohnung dann wieder raus bist...
ne. aber mal ernst. erste nacht. okay. zweite nacht. gut. ab der sechsten oder siebten nacht kriegst voll den rappel...nachts gehste schlafen, der köter kläfft und jault. hellhöriges haus. morgens wachst du auf und die töle heult noch immer rum....wenn das kein dauerzustand wäre dann würde ich ja hier garnicht so rummflennen......Ich würd meinen Vermieter net wegen so ner Lappalie ankacken.
Oder bist du schon 60 und hast sonst nix zum Scheißen?
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hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
Also dieses Jahr hab ich ja eine Vertragsrechtvorlesung und natürlich hab ich weiterhin kein plan vom bgb, dennoch habe ich ein gefühl dafür bekommen was machbar ist und was man machen kann wenn.
müsste irgendwas von 1004 analog mit anspruch auf schadenersatz nach 823 oder so sein........war in einer der ersten vorlesung......und jetzt?!?!. mietpreisminderung? kürzung der kündigungsfrist?
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hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
solblo
unregistriert
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hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
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hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.