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Pidello

*Chefwetzer*

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1

Mittwoch, 20. Februar 2008, 15:27

Vollstreckung durch Finanzamt / auch mit Informationen über die Schufa

Ich hoffe zwar, dass es sich eh ohne Probleme lösen lässt, trotzdem mal kurz geschildert und ein paar Fragen am Ende:

- Letztes Jahr Februar wechsle ich meine Bank
- Mitte Januar kommt ne Mahnung wegen Kfz-Steuer, weil das alte Konto nicht mehr existiert und man nicht einziehen kann
- Ich schick die beigelegte Einzugsermächtigung ausgefüllt mit der neuen Bankverbindung an's Finanzamt, mach mir vorher ne Kopie davon
- Ich hör ne weile lang nichts mehr von denen
- Gestern steh ich im Supermarkt, will bezahlen, gehen meine Karten nicht
- Ich ruf bei meiner Bank an, Hotline sagt es gäb ne Pfändung. Aaaaha.
- Ich telefonier mit der Pfändungsstelle der Bank, sag denen logischerweise, dass sie das Geld doch einfach überweisen sollen
- Heute telefonier ich mit dem FA (gestern hatten sie um 17 uhr natürlich schon zu...), die Frau am Telefon bestätigt mir, dass es nicht mein Fehler ist, sagt, ich soll das ganze schriftlich an ihren Kollegen richten und u.a. die 30€ die ich jetzt mehr zahlen durfte zurückfordern

Grundsätzliche Frage erstmal: Haben die sie noch alle?

- Woher kennen die meine neue Bankverbindung, wenn nicht von der von mir ausgefüllten Einzugsermächtigung?
- Warum haben sie dann nicht einfach abgebucht? War eh mehr als genug Geld drauf.
- Muss es nicht eine zweite Mahnung und einen Vollstreckungsbescheid vor einer Pfändung geben?
- Kann ich von denen verlangen nen formlosen Wisch zu schreiben in dem sie erklären, dass das ein Fehler des FA war, somit nicht gerechtfertigt und kein Fehlverhalten meinerseits?
- Landet sowas bei der Schufa? Wenn ja, bekomm ich das mit dem oben erwähnten Schrieb da wieder raus? Ich hab da bis jetzt keine Einträge, und ich will da auch keine haben. Erst recht keine nicht gerechtfertigten.
- Meine Karten werden wohl heute irgendwann im Laufe des Tages (auch sehr toll...) entsperrt. Nur meine Kreditkarte ist futsch, die muss ich neu beantragen. Falls das was kostet, kann ich mir das Geld vom FA zurückholen?

Alles in allem echt totale Scheisse. Die Frau mit der ich telefoniert hab war aber eben zumindest nett und hat auch sofort gesagt, dass es kein Fehler bei mir war, insofern hoff ich echt mal, dass sich das ohne weitere probleme klären lässt. Ich will nur drauf vorbereitet sein, falls es doch noch probleme gibt. Und will halt nicht auf Kosten sitzenbleiben, die ich nicht verursacht hab. Oder eben auf Problemen wie Schufaeintrag, Herabstufung der Kreditwürdigkeit oder so. Eben deshalb hät ich auch gern nen Schrieb von denen, damit ich den meiner Bankberaterin vorlegen kann.

Also, falls wer was beantworten kann: Nur raus damit!
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2

Mittwoch, 20. Februar 2008, 16:13

Einen Schufa eintrag solltest du nicht bekommen da du

1. Zahlungsfähig warst

2. Ein Schufaeintrag Geld kostet und das bei so geringen mengen sich nicht lohnen würde

So würde ich es sehen.

Solltest am besten mal direkt zum FA gehen und mit deinem Sachbearbeiter sprechen.

Du sagtest du DU hast ihnen deine Einzigsermächtigung mit deinen NEUEN Bankdaten geschickt.
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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3

Mittwoch, 20. Februar 2008, 17:14


2. Ein Schufaeintrag Geld kostet und das bei so geringen mengen sich nicht lohnen würde

So würde ich es sehen.

Ich kann zwar nicht viel dazu sagen weil ich da nur mit Halbwissen glänzen könnte, aber eins weiß ich 100%:
Punkt 2 stimmt nicht! Einen Schufa-Eintrag bekommst du auch bei 5€ und genug Mahnungen!
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Chris_RS

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4

Mittwoch, 20. Februar 2008, 17:47

wenn du beweisen kannst dass dann und dann die lev ermächtigung beim fa zugegangen ist, kannst du sicherlich entstandene kosten geltend machen (normaler schadensersatz halt).
ggf war das konto bekannt weil du irgendwann zwischendurch mal ne einkommensteuererklärung abgegeben hast o.ä.

ohne gültige lev kann man nichts abbuchen, evtl wurde auch nur deine kontonr geändert aber keine neue lev eingespeichert.

bei kfz steuer wird generell flott gepfändet, eine extra bescheid brauchts dafür nicht da das fa sich den erforderlichen titel selbst beschaffen kann. falls säumniszuschläge entstanden sind würde ich einen antrag auf erlass stellen und halt ggf. weitere entstandene kosten geltend machen. erstmal aber klären, wo deine einzugsermächtigung gelandet ist und ob die jetzt korrekt drin ist. das kann dir i.d.r nur der entsprechende bearbeiter in der kfz-steuer stelle sagen (wär zuständig fürs einspeichern der lev) oder der bearbeiter in der erhebung (zuständig für zahlungsverkehr/pfändung/erlass säumniszuschlag).

einen schufa eintrag bekommst du nicht.
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5

Mittwoch, 20. Februar 2008, 17:47

Wie die Mitgliedsbeiträge oder Kosten sind weis ich nicht. Aber umsonst ist nichtmal der Tod.

Wie war das noch ? Entweder kostet die Eintragung etwas oder die Schufaprüfung, hab da in der Schule nicht so genau aufgepasst :S

Aber er wird deswegen bestimmt kein Eintrag bekommen wenn er es mit seinem bearbeiter bespricht.
Das ist echt "pöde"

Zitat

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Pidello

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6

Mittwoch, 20. Februar 2008, 20:09

pöde: sach mal, ist dir das nicht zu doof einfach nur des redens wegen was zu sagen? wär's nicht sinnvoller einfach die klappe zu halten, wenn man ganz offensichtlich keine ahnung von nix hat?

chris: bedankt!
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Rossifumi

*Ruhrpott-Pole*

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7

Mittwoch, 20. Februar 2008, 20:44

Hatte einen ähnlichen Fall! Fand das genauso unerhört wie du!
Nur war bei mir nicht genug Geld auf dem Konto, als das FA einziehen wollte( Die ziehen ja auch am Monatsende..). Gemahnt wurde bei mir schonmal garnicht, sondern direkt gepfändet.
Als ich wutentbrannt beim FA anrief und fragte was das soll, sagte mir der nette Herr am Telefon, dass ich doch einfach überweisen solle. Das bei einer Kontopfändung jedoch sämtliche Kontoaktivitäten eingefroren werden, hatte der nette Herr wohl vergessen. Einen Schufa Eintrag habe ich nicht bekommen.
Was die Aprilia auf der Geraden verliert, holt sie sich beim Bremsen wieder zurück!!
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Falk

Administrator

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8

Donnerstag, 21. Februar 2008, 07:25

Wie Chris ja schon logischerweise richtig gesagt hat, kann sich das FA Titel selbst beschaffen und hängt auch ansonsten in vielen Dingen nicht an dem Verfahren, das für übliche Gläubiger notwendig ist. Mehr braucht man dazu eigentlich auch nicht sagen. Mahnungen braucht es im Übrigen seit der Schuldrechtsreform (2002) ohnehin nicht mehr; eine Mahnung hat den Sinn, den Schuldner in Verzug zu setzen. Es genügt in der Zwischenzeit aber eine Forderung mit eindeutig berechenbarem oder festgelegtem Fälligkeitsdatum. Ab diesem Zeitpunkt gerät der Schuldner ganz automatisch in Verzug. Der weitere Weg über das gerichtliche Mahnverfahren bleibt natürlich erhalten, heißt: Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid (= Erwirkung eines Schuldtitels) und im nächsten Schritt Pfändungen. Das gilt jedoch, wie gesagt, so nur für reguläre Gläubiger außerhalb der Finanzbehörden.

Kurz noch zur Schufa: ich weiß nicht, als was die Schufa im Allgemeinen betrachtet wird, aber sie ist letztlich nicht mehr als eine privat getragene Datenbank der kreditgebenden Unternehmen. Nicht Eintragungen, sondern Abfragen und Mitgliedschaften kosten eine Gebühr. Die Creditreform hat bspw. eine sehr ähnliche Funktion, ist aber bei weitem nicht so transparent wie die Schufa. Derlei Datenbanken füllen sich nicht vollautomatisch, sondern nur damit, was deren Vertragspartner (mit Zustimmung der Kunden) eintragen lassen. Einzig Daten aus dem Schuldnerverzeichnis (insb. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) kommen "automatisch" rein. Das hat auch in der Konsequenz zur Folge, dass Gläubiger, die sich nicht an der Schufa beteiligen, typischerweise auch nicht zu Eintragungen führen. Das betrifft vor allem Kleingläubiger wie bei Mietschulden. Umgekehrt enthält die Schufa sehr viele Positiv- und Negativmerkmale, von denen man gar nicht vermuten würde, dass sie enthalten sind. Das sind auch Bank-, Kunden- und sogar Telekommunikationskonten. Es stehen auch Abschlüsse und Fertigstellungen von Kreditgeschäften drin, die sich dann natürlich positiv auf das Personenrating auswirken.
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Falk

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9

Donnerstag, 21. Februar 2008, 07:40

So sieht im Übrigen eine solche Auskunft aus; das hier ist zwar ne Unternehmensauskunft, aber die von Privatleuten ähneln sich da im Grunde stark, nur dass da logischerweise keine Umsätze enthalten sind. Anstattdessen halt Kredite etc. Man sieht auch den Bonitätsindex (ganz oben), dessen Erklärung ich auch mal eingescant hab. Ist, denke ich mal, ganz interessant.
»Falk« hat folgende Bilder angehängt:
  • scan0062.jpg
  • scan0063.jpg
  • scan0064.jpg
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10

Donnerstag, 21. Februar 2008, 12:58

pöde: sach mal, ist dir das nicht zu doof einfach nur des redens wegen was zu sagen? wär's nicht sinnvoller einfach die klappe zu halten, wenn man ganz offensichtlich keine ahnung von nix hat?

chris: bedankt!
Falk:

Zitat

sondern Abfragen und Mitgliedschaften kosten eine Gebühr
In meinem satz stand ein "oder" und ein "?". Dies bedeutet wohl das ich mir nichtmehr ganz sicher war. Was ja aber bestätigt wurde das es richtig ist.


PS: Es ist ein Diskussionsforum und wenn du nur eine Frage an Falk hast schreib ihm doch ne PM :)42 :D
Das ist echt "pöde"

Zitat

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Pidello

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11

Donnerstag, 21. Februar 2008, 13:20

Jut, dann braucht es die Mahnungen wohl nicht mehr. Aber wenn bei der ersten mahnung ne Einzugsermächtigung beiliegt, die bis zum 31. ausgefüllt eingetroffen sein soll, mir die Frau beim FA sagt sie ist am 29. eingetroffen, dann besteht doch überhaupt kein Grund für eine Pfändung, oder?
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Pidello

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12

Donnerstag, 21. Februar 2008, 13:48

nochmal da angerufen, der zuständige typ ist schon wieder nicht da. hab mir aber nochmal bestätigen lassen, dass meine einzugsermächtigung rechtzeitig da war, und mir den namen der auskunftgebenden person notiert. man weiss ja nie...
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Chris_RS

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13

Donnerstag, 21. Februar 2008, 17:54

Jut, dann braucht es die Mahnungen wohl nicht mehr. Aber wenn bei der ersten mahnung ne Einzugsermächtigung beiliegt, die bis zum 31. ausgefüllt eingetroffen sein soll, mir die Frau beim FA sagt sie ist am 29. eingetroffen, dann besteht doch überhaupt kein Grund für eine Pfändung, oder?
da der entsprechende mensch da verplant hat die ermächtigung einzuspeichern wars dann ja eh egal. bin mir grad nichtmal sicher ob beträge die bereits fällig sind bei neu eingespeicherten ermächtigungen überhaupt eingezogen werden, oder nur wenn ermächtigung bereits besteht und ein betrag fällig wird. wäre auch möglich, läuft ja alles rechnergesteuert.

wie dem auch sei, der nächste betrag dürfte dann wieder richtig eingezogen werden. hast du mal nachgeschaut ob auf der mahnung nicht was draufstand dass man trotz neu erteilter lev den jetzt fälligen betrag überweisen muss? möglich wärs..

normaler gang wäre mahnung, 2. mahnung, vollstreckungsankündigung, pfändung. bei kfz-steuer wird da offensichtlich rigoroser verfahren, da der missbrauch anscheinend recht hoch ist. man kann ja auch kein kfz mehr zulassen ohne ne lev zu erteilen.

entstandene kosten würde ich, wie gesagt, zurückfordern.
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Pidello

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14

Donnerstag, 21. Februar 2008, 18:20

"Senden Sie bitte die beigefügte Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Ein erneuter Lastschrifteinzug erfolgt bei Rückgabe der Einzugsermächtigung bis zum 30.01.2008" - soweit die erste (und einzige) Mahnung.

Hatte ich zwischenzeitlich auch überlegt, aber das läuft wohl wirklich ausschliesslich über Einzugsermächtigung. Insofern hät ich denen ja so oder so nicht mehr entgegen kommen können als ich es getan hab.
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Pidello

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15

Mittwoch, 9. April 2008, 20:25

nur, falls es wen interessiert wie's ausgegangen ist: Hab nen Wisch darüber, dass es deren Fehler war inklusive Entschuldigung und zweiter Version für meine Bank bekommen, sowie das zuviel abgebuchte Geld zurück überwiesen. Immerhin.
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