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Ja sicher kann man, das macht man vor dem Verwaltungsgericht. Letztlich geht man gegen Verwaltungsakte, Erlasse, Verordnungen oder Satzungen aufgrund von Grundrechtseingriffen oder Eingriffe in sonstige Rechte vor und prüft dabei deren formelle und materielle Wirksamkeit. Im Ergebnis lassen sich solche Streckensperrungen aber immer gut begründen, weswegen man kaum dagegen mit Klage ankommt.aber würd mich auch ma interesieren ob man klagen kann![]()
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ducss900nuda
unregistriert
Beim Sudelfeld hats geklappt. Da wurde die Streckensperrung wieder aufgehoben.aber würd mich auch ma interesieren ob man klagen kann![]()
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Naja Sudelfeld ist trotzdem kacke.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kenny600« (8. März 2008, 20:40)
Wäre nämlich super , das ist ja dann ein Präzidenzfall !
Quelle: http://www.motorradonline.de/archiv/stre…tpark.94857.htm
Zitat
Die Politik hat auch nicht verdrängt, dass sie anno 1985 eine Sperrung der Sudelfeldstrecke zurücknehmen musste. Damals entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Artikel 3 des Grundgesetzes - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - es verbiete, Motorradfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen. Außerdem habe die Polizei sich gefälligst um die schwarzen Schafe zu kümmern. Wenn sie ihrer Pflicht und Schuldigkeit nicht nachkomme, dürften nicht alle Motorradfahrer für diese Nachlässigkeit büßen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Herki« (9. März 2008, 21:19)
*Dirty old Man*
Registrierungsdatum: 11. März 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
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