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leölöw

* bald: ötzlow *

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Bike: Suzuki GSX-R 1000 K5

Wohnort: Wiesbaden

1

Mittwoch, 2. April 2008, 01:19

Darf die Haftpflicht meinen Helm behalten?

Mein Helm ist einem Freunde demletzt böse auf den Boden gefallen, das Teil kann man nun in die Tonne kloppen. Er hat es nun seiner Haftpflicht gemeldet. Die werden wahrscheinlich fordern, dass ich Ihnen den Helm zukommen lasse.

Bekomme ich den Helm im Normalfall zurück oder behalten Sie den Helm? Ich würde Ihn gerne für Dekozwecke aufbewahren bzw. war es auch mein 1. "richtiger" Helm mit dem ich lange gefahren bin.
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2007

Beiträge: 125

Bike: R1

Wohnort: 32130 Enger

2

Mittwoch, 2. April 2008, 09:08

normaler weise gibts den zurück auf anfrage
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DaBomb

Administrator

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Beiträge: 3 265

Bike: KTM 690 SMCR

Wohnort: Saarland

3

Mittwoch, 2. April 2008, 11:51

normaler weise gibts den eben nicht zurück, da es deren ziel ist den helm aus dem verkehr zu ziehen, so dass dieser nicht mehr verwendet wird. Des Weiteren ist das Ziel, dass der Helm nicht noch bei einer anderen Versicherung als Schadensfall gemeldet werden kann, wie es leider oftmals praktiziert wird.

Obiges hatte man mir damals von der Versicherung genau so kommuniziert, als man meinen Helm eingezogen hatte nach einem Unfall.
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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Falk

Administrator

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Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

4

Mittwoch, 2. April 2008, 13:00

Richtig (DaBomb). So wird es üblicherweise gehandhabt, um der Übervorteilung entgegenzuwirken.
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Ra@ZZ125

unregistriert

5

Donnerstag, 3. April 2008, 10:12

Und die Tatsache das auch der defekte Helm immernoch sein Eigentum ist spielt da keine rolle?
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 088

Wohnort: Leutenbach

6

Donnerstag, 3. April 2008, 10:25

Die Versicherung erwirbt für gewöhnlich Eigentum an den Gegenständen bei Ersatz. Ist meistens so geregelt.
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