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Registrierungsdatum: 16. Juni 2002
Bike: Aprilia RS 2002 SBK Kaputt; KTM Duke II 2002 Verkauft; Audi A3
Wohnort: Ingelheim bei Mainz
Registrierungsdatum: 11. März 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
Wohnort: Rastatt, Berlin
Registrierungsdatum: 16. Juni 2002
Bike: Aprilia RS 2002 SBK Kaputt; KTM Duke II 2002 Verkauft; Audi A3
Wohnort: Ingelheim bei Mainz
Weiß darüber keiner Bescheid?Kurze Frage:
Wie ist das eigentlich wenn man jetzt an ner FH oder UNI anfängt, dort die Studiengebühren bezahlt und im Nachrückverfahren doch noch seinen Wunschplatz an einer anderen FH oder UNI erhält, wo auch Studiengebühren zu zahlen sind. Erhält man die Studiengebühren von der ersten FH oder UNI dann zurück?
Bei mir ist die Situation nämlich so, dass ich an der FH Ingolstadt genommen bin, eigentlich jedoch gerne an die FH München gehen würde, dort habe ich jedoch einen Ablehungsbescheid erhalten. Das Nachrückverfahren geht jedoch bis Mitte Oktober. Bis dahin muss ich ja jedoch auf jeden Fall die Gebühren in Ingolstadt schon bezahlen.
hat da jmd Erfahrungen mit?
Danke
Registrierungsdatum: 22. Dezember 2003
Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mk47« (14. August 2008, 23:07)
m[ike]
unregistriert
Es gibt an jeder Uni/FH einen Zeitraum (ca. 2-4 Wochen) nach Semesterbeginn wo man die Studiengebühren zurückbekommen kann. Ich habe damals auch an einer Uni die Studiengebühren überwiesen und wurde im Nachrückverfahren an einer anderen Einrichtung genommen. Habe mich dort eingeschrieben und an der erste Uni meine zurückgefordert. War alles kein Problem, obwohl ich schon einen Studienausweis hatte. Damit rechnen die meisten sowieso, also mach dir keine Sorgen. Am besten ist es aber wenn du an der jeweiligen FH/Uni anrufst und dich erkundigst wie das genau geregelt ist.
Weiß darüber keiner Bescheid?Kurze Frage:
Wie ist das eigentlich wenn man jetzt an ner FH oder UNI anfängt, dort die Studiengebühren bezahlt und im Nachrückverfahren doch noch seinen Wunschplatz an einer anderen FH oder UNI erhält, wo auch Studiengebühren zu zahlen sind. Erhält man die Studiengebühren von der ersten FH oder UNI dann zurück?
Bei mir ist die Situation nämlich so, dass ich an der FH Ingolstadt genommen bin, eigentlich jedoch gerne an die FH München gehen würde, dort habe ich jedoch einen Ablehungsbescheid erhalten. Das Nachrückverfahren geht jedoch bis Mitte Oktober. Bis dahin muss ich ja jedoch auf jeden Fall die Gebühren in Ingolstadt schon bezahlen.
hat da jmd Erfahrungen mit?
Danke
Danke
Registrierungsdatum: 16. Juni 2002
Bike: Aprilia RS 2002 SBK Kaputt; KTM Duke II 2002 Verkauft; Audi A3
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Registrierungsdatum: 19. März 2004
Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Wohnort: Berlin/Zeuthen
Kannst du auch im Internet nachschaunFinally...
Die TU Berlin hat die ersten Zulassungen wohl rausgeschickt.
Ich muss jetzt nur noch immatrikulieren dann bin ich auch Student.![]()