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1

Saturday, September 6th 2008, 9:33am

platzverweis?

Hallo liebe Bikerkollegen,

ein Freund von mir, nennen wir ihn M, hat einen Platzverweis von der Polizei für ein Bürgerfest bekommen.
Was droht M, wenn er darauf einen scheiss gibt und trotzdem wieder dort hin marschiert?
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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2

Saturday, September 6th 2008, 9:53am

vermutlich eine erneute verwarnung und dann evtl eine gewahrsamnahme. wenn die bullen und der veranstalter schlecht drauf sind ne anzeige wegen landfriedensbruch.
WIR KÖNNEN ALLES.
AUSSER HOCHDEUTSCH.



FORZA 1893
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3

Saturday, September 6th 2008, 10:03am

haste der kellnerin untern rock gepackt oder was? =)




und das kann ne anzeige wegen Hausfriedensbruch geben.
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4

Saturday, September 6th 2008, 10:06am

gelten platzverweise nicht, sofern nicht anders gesagt, nur bis zum ende des tages?!
:daumen:Und täglich grüßt das Nagetier:daumen:
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Falk

Administrator

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5

Saturday, September 6th 2008, 10:08am

gelten platzverweise nicht, sofern nicht anders gesagt, nur bis zum ende des tages?!
Maximal 24h. Hängt aber vom jeweiligen Landesrecht ab, sofern das Land überhaupt den Platzverweis rechtlich regelt (BaWü tut es bspw nicht).
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6

Saturday, September 6th 2008, 11:56am

der platzverweis gilt das ganze wochenende
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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Ra@ZZ125

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7

Saturday, September 6th 2008, 1:08pm

Was komplett anderes anziehen, capie auf und stumpf behaupten du wärst es nicht!
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8

Saturday, September 6th 2008, 1:08pm

haste wiedermal wem dein pipi gezeigt ?? :daumen:
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"Mein Portemonnaie besteht zur Zeit aus Zwiebelleder.
Immer wenn ich es aufmache und reingucke ............ fangen meine Augen an zu Tränen."

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9

Saturday, September 6th 2008, 5:09pm

also soweit ich das mitbekommen hab dürfen die nur 24 std gelten oder sowas, aber ist auch wieder immer mit dieser landesregelung anders.
Aber gibts da nicht noch so einspruchskram wegen einschränkung der bewegungsfreiheit?
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10

Saturday, September 6th 2008, 10:40pm

kus du pussy

edbla
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11

Sunday, September 7th 2008, 4:54pm

"haste wiedermal wem dein pipi gezeigt ?? :daumen:" hehe dachte ich auch gerade

meine idee =)
Penicchio has attached the following image:
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12

Sunday, September 7th 2008, 7:48pm

gelten platzverweise nicht, sofern nicht anders gesagt, nur bis zum ende des tages?!
Maximal 24h. Hängt aber vom jeweiligen Landesrecht ab, sofern das Land überhaupt den Platzverweis rechtlich regelt (BaWü tut es bspw nicht).


24h Platzverweis ist mir nicht bekannt. Soll das im Polizeirecht geregelt sein? ?(

Hooligans konnten während der WM-Zeit doch auch nicht in den Umkreis jeglicher Stadien. Und das nicht nur für 24h nicht.
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Cossie

*Dirty old Man*

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13

Sunday, September 7th 2008, 7:52pm

Platzverweise sind in Hessen hier geregelt

§ 31 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz

konnt aber bei meiner oberflächichen Suche nichts genaueres dazu finden

denke mal das das zur WM evtl. ne Ausnahmeregelung war bzw. lief das damals nicht unter Hausverbot?
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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14

Monday, September 8th 2008, 11:56am

Es gibt für alles Platzverweise......

Haben auch schon STADTVERWEISE bekommen oder Platzverweise für nen Fest im nächsten jahr usw.
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
Zeitvertreib
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15

Tuesday, September 9th 2008, 12:37am

Es gibt für alles Platzverweise......

Haben auch schon STADTVERWEISE bekommen oder Platzverweise für nen Fest im nächsten jahr usw.
ja aber das is nur en spruch von der polizei, glaub ich, weil soweit gehn die rechte von irgendwelche beamten dann doch net!
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