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the unholy richman

unregistriert

1

Mittwoch, 29. April 2009, 06:59

Betrüger Internetseiten

mich hats bei opendownload erwischt...wenn man z.B Addopte Reader runterladen will öffnet sich automatisch (bei manchen seiten) die seite..dann kommt ein anmelde formular was man natürlich gleich ausfüllt ohne länger zu überlegen, falscher name falsches geburtsdatum und schon wollnse dich drankriegen. aber so einfach geht das nicht ich hab maln link wo ein brief von einer verbraucherzentrale drauf is den man solchen seitenbetreibern schicken soll...bloß nicht zahlen... :)15

http://www.gomopa.net/Finanzforum/betrug…-de-125602.html


also wo isses euch mal passiert in so eine falle zu tappen?

mfg richman
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Registrierungsdatum: 22. August 2008

Beiträge: 381

2

Mittwoch, 29. April 2009, 07:02

Ja Opendownload is beschiss, is mir noch nicht passiert aber nen paar Kumpels schon :applaus:
Aber einfach abwarten hat geholfen...
Klopapier - Die wahrscheinlich längste Serviette der Welt
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Registrierungsdatum: 14. März 2007

Beiträge: 597

Bike: Suzuki SV1000S

3

Mittwoch, 29. April 2009, 08:19

Tja , man sollte eben nur von seriösen Seiten was runterladen .
Warum sollte ich den Adobe Reader von woanders runterladen , wenn es den auch direkt bei adobe.com gibt 8|

Ich weiß jetzt nicht , was opendownload ist , aber wenn es was kostenlos zum runterladen gibt , gibts das auch direkt auf der Seite der Entwickler.
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Wicked

unregistriert

4

Mittwoch, 29. April 2009, 09:22

rofl. da gibt es tatsächlich leute, die diese gangart in schutz nehmen.
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 089

Wohnort: Leutenbach

5

Samstag, 2. Mai 2009, 09:42

RE: Betrüger Internetseiten

also wo isses euch mal passiert in so eine falle zu tappen?
Ich selbst nirgends, hatte allerdings einige Fälle vertreten bei denen Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide kamen. Ich meine, grundsätzlich muss man ja ohnehin nicht auf sowas reinfallen. Es passiert immer dann, wenn man völlig blind seine Anschrift mit Geburtsdatum eintippt, ohne genau die Seriösität eines Angebotes zu prüfen.

Abgesehen davon waren in der Vergangenheit aber auch tatsächlich Angebote auf dem Markt, bei denen es jedenfalls nicht auf der Hand lag, dass sie kosten würden. Wenn man da nicht misstrauisch genug herangeht, ist man schnell in der Falle. Die ganzen früheren Angebote konnte man aber oft einfach wegbügeln - völlig unproblematisch wenn minderjährig + unter 14, auch und gerade wenn das Geburtsdatum falsch angegeben wurde. Nicht mehr so unproblematisch wenn minderjährig + > 14 + falsches Geburtsdatum, weil strafmündig = Betrug. In solchen Fällen konnte man aber meistens über das Fehlen der sog. Essentialia Negotii argumentieren - heißt: es fehlen die drei nötigen Grundkomponenten für einen (Dienst-/Kauf-)Vertrag, nämlich: Parteien, Leistung, Preis. Der Preis war in solchen Fällen typischerweise nur in den AGB verzeichnet oder nach ewig langem Scrollen, jedenfalls aber schwer auffindbar.

In der Zwischenzeit sind die Betrüger aber schlauer geworden. Ich hatte kürzlich einen Fall vorliegen, bei dem alles in allem zwar auch unsauber gearbeitet wurde, aber grundsätzlich zumindest schon mal ein Amtsgericht die Rechtmäßigkeit festgestellt hat. Dass ein amtsgerichtliches Urteil wenig zu sagen hat, ist zwar klar. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass höhere Instanzen anders entscheiden würden. Wie sie es allerdings rechtlich begründen möchten, ist mir noch schleierhaft. Die Land- und Oberlandgerichte und ganz besonders der Bundesgerichtshof sind da aber oft recht kreativ. Jedenfalls war das ein Angebot, bei dem aus meiner Sicht man auch tatsächlich hätte drauf kommen können, dass es etwas kostet. Allerdings war es auch dort "ein bisschen" versteckt, so dass man es nicht auf den ersten Blick sehen konnte. In diesem Fall war man noch innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist, weswegen der Mandant davon Gebrauch machen wollte. Dumm nur: der Anbieter berief sich (rechtens) auf § 312d III Nr. 2 BGB - der Mandant hatte die vermeintliche Dienstleistung bereits in Anspruch genommen. Eine ausgefuchste Geschichte.
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

Registrierungsdatum: 27. Juni 2005

Beiträge: 7 128

Wohnort: Besser als da wo Max wohnt

6

Samstag, 2. Mai 2009, 13:06

gehen diese ganzen abzockseiten eigentlich wirklich soweit bis zum gerichtlichen mahnverfahren (mal ein paar halbwegs durchdachte ausgenommen). Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen (kino.to zbs) ?! Oder hören die irgendwann auf wenn sie merken das nicht bezahlt wird?
:)24
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 089

Wohnort: Leutenbach

7

Samstag, 2. Mai 2009, 13:12

Normalerweise scheuen sie die gerichtlichen Mahnverfahren, ich hatte bisher nur einen solchen Fall und dort war nach Widerspruch gegen Mahnbescheid Schluss.
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