Ja. Hast ja 6 Wochen Zeit dafür.
nope, isn irrglauben. Geht nur wenn der Kontobesitzer zustimmt, was er in diesem Fall wohl nicht tun wird!
Schwachsinn.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__676a.html ---> §4: "Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu veranlassen."
Du kannst die Überweisung nur Abbrechen, solange sie noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist.