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1

Dienstag, 10. August 2010, 21:09

Frage zum Mietrecht

Hallo,

hab ihr ein nettes kleines Problem am Hals.

Bin z.Z. in den Semesterferien am Arbeiten und hab mir da in der Stadt seit 2 Wochen ein Zimmer gemietet. Ist ein Zweifamilienhaus würd ich sagen, wo die Vermieterin samt Familie mit drin wohnt.

Auf jeden Fall will sie mir jetzt fristlos kündigen, weil meine Freundin zu oft hier übernachtet hat. Sie war ungefähr jeden zweiten Tag hier, kam abends und ging morgens mit mir. Habe ihr aber vorab gesagt, dass meine Freundin ab und zu vorbeikommt (ok, dumme Wortwahl). Sie meint, sie müsse Übernachtungsgäste nicht dulden und zielt auf einen konkreten Fall ab, wo ich ihr die Übernachtung meiner Freudin ihrer Meinung nach arglistig verschwiegen habe.

Und was meint ihr, kann die damit durchkommen? Was mach ich, wenn morgen die Kündigung im Briefkasten liegt? Der Mietvertrag läuft bis 31.8., zu Übernachtungsgästen steht nichts drin.

Danke schonmal! :daumen:
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Nico0711

unregistriert

2

Dienstag, 10. August 2010, 21:56

andere frage... willste da wirklich bleiben wenn die so weich in der birne ist dass die sich wg sowas aufregt?
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3

Dienstag, 10. August 2010, 22:35

habt ihr zu laut gebummst?
immer müssen se hier alle kicken
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4

Mittwoch, 11. August 2010, 03:08

habt ihr zu laut gebummst?
:daumen-falk:
Official Member of YB- No MA'AM Club

Zitat

Seit 2 Wochen habe ich eine 1098. Bin mit dem Bock hochzufrieden. Nur die Pirelli Supercorsa machen mir Sorgen.
Nach 1000 Km Ist am Hinterrad schon ein Ende abzusehen. Und das in der Einfahrzeit
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Bike: Aprilia RS 250

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5

Mittwoch, 11. August 2010, 08:34

:daumen:

Natürlich will ich da bleiben. Für 2,5 Wochen findet sich ja auch nix anderes mehr.

Also wer weiß was?
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Bike: BMW R 850 R

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6

Mittwoch, 11. August 2010, 08:49

? Der Mietvertrag läuft am 31.8. aus und sie will dich jetzt noch rauswerfen??? ?(

Also die 20 Tage würde ich ignorieren. Wenn ein Schreiben kommt einfach sagen, du hättest es an deinen Anwalt weitergereicht, der das auf rechtmäßigkeit prüft....oder denk dir ne andere Geschichte aus. In 20Tagen kann man niemanden aus der Wohnung werfen. Einfach ignorieren.
Moped, Moped, Moped...ich fahr ein schönes Moped. Moped hier, Moped da, Moped überall.
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7

Mittwoch, 11. August 2010, 15:46

? Der Mietvertrag läuft am 31.8. aus und sie will dich jetzt noch rauswerfen??? ?(

Also die 20 Tage würde ich ignorieren. Wenn ein Schreiben kommt einfach sagen, du hättest es an deinen Anwalt weitergereicht, der das auf rechtmäßigkeit prüft....oder denk dir ne andere Geschichte aus. In 20Tagen kann man niemanden aus der Wohnung werfen. Einfach ignorieren.
Jemanden aus der Wohnung werfen dauert Monate und das Schlimme als Vermieter ist das, dass er garnichts dagegen machen kann, nichts schlechter in Deutschland geregelt, als der Schutz des Vermieters.
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Cover

*Powerranger*

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8

Mittwoch, 11. August 2010, 16:10

Kann ich auch so bestätigen.
Kannst du also getrost ignorieren ;)
Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel,
haben aber nicht alle den gleichen Horizont.



Dritter Oberstenrat des Singleclubs :wink:
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Falk

Administrator

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9

Donnerstag, 12. August 2010, 08:23

RE: Frage zum Mietrecht

Auf jeden Fall will sie mir jetzt fristlos kündigen, weil meine Freundin zu oft hier übernachtet hat. Sie war ungefähr jeden zweiten Tag hier, kam abends und ging morgens mit mir. Habe ihr aber vorab gesagt, dass meine Freundin ab und zu vorbeikommt (ok, dumme Wortwahl). Sie meint, sie müsse Übernachtungsgäste nicht dulden und zielt auf einen konkreten Fall ab, wo ich ihr die Übernachtung meiner Freudin ihrer Meinung nach arglistig verschwiegen habe.
Wie darf man das verstehen - handelt es sich um einen gewöhnlichen Mietvertrag quasi einer möblierten Einliegerwohnung oder ist es wie ein Hotel, ein Mietappartement? Im Falle des wirklich gewöhnlichen Mietvertrages darf Besuch nicht eingeschränkt werden. Bei einem Hotelzimmer, wenn für eine Person gebucht ist, eben durchaus - weil ja nur für eine gebucht wurde.
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10

Donnerstag, 19. August 2010, 11:47

Ist ein ganz gewöhlicher Mietvertrag. Im 2. Stock sind drei Zimmer, Küche, Bad. Von den 3 Zimmern hab ich eines gemietet.

Die Sache ist jetzt beim Anwalt. Die Alte hat alle Schlösser getauscht, wohn in ner Pension momentan. ^^ Ich gehe stark davon, alles von ihr erstattet zu bekommen.
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Falk

Administrator

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11

Donnerstag, 19. August 2010, 11:50

lol geil das muss ja ne böse Schreckschraube sein
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12

Donnerstag, 19. August 2010, 11:54

Hahaha :daumen:
Na dann plünder mal schön die Minibar 8)
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Cover

*Powerranger*

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13

Donnerstag, 19. August 2010, 12:55

Muhaha - wie geil ist das denn xD
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14

Donnerstag, 19. August 2010, 13:15

wenn sie die schlösser austauscht,erfüllt das dann nicht den tatbestand des hausfriedensbruchs??????

da würd ich mich mal schlau machen und dann gegebenenfalls anzeige erstatten!! :)34 :D

ich wäre auch nicht in eine pension gegangen.ich hätte die tür durch 'nen schlüsseldienst öffnen lassen (vorausgesetzt du bist dort gemeldet und hast diese adresse im ausweis) und hätte ihr das in rechnung gestellt.



ahhhh,ich seh gerade ist nur für 1 monat gemietet.von daher wirst dich wohl nicht extra umgemeldet haben..nichtsdestotrotz das mit der anzeige würde ich mal checken ;)
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Falk

Administrator

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15

Donnerstag, 19. August 2010, 14:10

wenn sie die schlösser austauscht,erfüllt das dann nicht den tatbestand des hausfriedensbruchs??????
Natürlich nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
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