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Registrierungsdatum: 14. Januar 2004
Bike: KTM 990 SuperDuke 2010, KTM 450 EXC Racing 07 (sold) , Kawasaki GPX 600 R, Zündapp GTS 50
Wohnort: Bayern (Amberg)
Zitat
Original von Kus-style
ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
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Original von Kus-style
ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
Registrierungsdatum: 23. Juli 2004
Bike: gsxr 600 + cx 500 'café racer'
Wohnort: Nürnberg
Ich will hier jetzt nicht rumheulen oder mich iwie rausreden, Fakt ist ich war deutlich zu schnell und bin mir meiner Schuld bewusst, trotzdem Frage:
Es war Nacht und der Blitzer (aufgebauter "Kasten") stand nur ein paar Meter vom Straßenrand entfernt und ich wurde bisher noch nicht geblitzt aber dass das "Licht" so verdammt hell ist (wahr. nachts deutlich stärker) dass man dadurch erstmal ziemlich erschrickt dachte ich nicht,............wenns blöd läuft "verreißt" man das Lenkrad und gerät z.B. in den Gegenverkehr (klar kann man jetzt argumentieren wärst net zu schnell gefahren wärst auch net "geblendet" worden) meines Erachtens nach ist das ein genauso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wie das zu schnelle Fahren auch !!! Lässt sich sowas vor Gericht anführen ?
Registrierungsdatum: 7. Mai 2009
Bike: Millö, Speedy, Bandit
Wohnort: Hornisgrinde Dreifürstenstein
Beim ersten mal erschreckt man immer. Ob Tag oder Nacht macht da kaum einen Unterschied (So zumindest bei mir). Dran gewöhnen und immer mit allem rechnen, dann ist deine Überlebenschance bei Wildwechsel, Personen auf der Fahrbahn, Unfallstellen, Bäume etc. um ein vielfaches höher. Stichwort Schreckbremsung... Klingt jetzt dumm hergelabert, ist aber so. Bsp. wenn dir einer auf deiner Fahrbahn entgegen kommt, er wegen einem Hinderniss logischerweise hätte warten müsen und es kracht, ist deine Karre auch Kernschrott. egal wer nun Schuld/Auslöser war. Im Straßenverkehr auf sein Recht bestehen ist immer sone Sache. 40% zu schnell sein und dann wegen einem Blitzlicht auf dumm machen, könnte dem ein oder anderen voll gegen den Kragen gehen. kannst es aber gerne probieren.
Zitat
meines Erachtens nach ist das ein genauso gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr wie das zu schnelle Fahren auch !!! Lässt sich sowas vor
Gericht anführen ?
Zitat
Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
Zitat
Ich will hier jetzt nicht rumheulen oder mich iwie rausreden
Zitat
jetzt werd ich nicht ganz schlau, in wie weit bei unfall- und gefahrenschwerpunkten unterschritten werden darf ?!
Zitat
wenns blöd läuft "verreißt" man das Lenkrad und gerät z.B. in den Gegenverkehr
Registrierungsdatum: 14. Januar 2004
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ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RoadRunner« (9. Januar 2011, 12:49)
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Bike: KTM 990 SuperDuke 2010, KTM 450 EXC Racing 07 (sold) , Kawasaki GPX 600 R, Zündapp GTS 50
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Original von Kus-style
ihr fotographiert hier eure scheisse, aber ich bin der perverse wenn ich ein bild von meinem yarak zeig Augen rollen.
* Ostmeister *
kennst du nen Verkehrspolizist ? i.d.R. kann er dir sagen welche Mess- und Eichprotokolle du anfordern kannst und wie du am dümmsten vorgehst, bevor das zu ner Verhandlung o.Ä. kommt. Damit kommt man gelegentlich schonmal recht weit um die Sachlage zu sortieren ohne vor nem Gericht landen zu müssen.
Registrierungsdatum: 7. Mai 2009
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Auf einem Ring zu fahren ist wie Klettern mit einem Seil : es ist gefährlich , aber du hast immernoch Spielraum für eventuelle Fehler. Aber auf der Straße ist wie Freeclimbing: Du weißt du darfst keinen Fehler machen, machst du einen bist du dran.
DU kannst da garnichts anfordern, Akteneinsicht erhält meines Wissens nur der/dein Anwalt.
Also abwarten, in der zwischenzeit n gescheiten Anwalt raussuchen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und nach Erhalt des Busgeldschreibens sofort über deinen Anwalt Einspruch einlegen.
Dieser kann dann besagte Eichprotokolle, Bilder usw. anfordern und auswerten.
Selbst verteidigen kannst du bei solchen Geschichten vergessen. Es sei denn Du bist studierter Jurist und kennst dich bei den vielen vertrakten Sachen auf die es zu achten gillt aus.