Mittwoch, 30. April 2025, 22:23 UTC+2
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Original von fwmone
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Original von agricola
Was soll denn bitte großartig passieren, wenn in so einem Fall herauskommt, dass der Käufer oder Verkäufer unter 18 ist? Er wird von dem Zeitpunkt an sicher von ebay ausgeschlossen, aber damit kann man ja leben. Die aktuellen Auktionen, vielleicht auch die, die gerade beendet wurden, werden vielleicht storniert. Aber größere Folgen kann ich mir nicht vorstellen.
Nehmen wir mal an, du gehst einen Vertrag ein. Aus irgendeinem Grund kannst du ihn aber nicht erfüllen, die Gegenseite rennt daher zum Anwalt. Dein Anwalt wird argumentieren "er ist minderjährig, er MUSS ihn NICHT erfüllen". Dann wird die Gegenseite kommen und sagen "das ist BETRUG, er trat als volljährige Person auf". So einfach ist das. Betrug wiederum ist kein Kavaliersdelikt.
fwmone
unregistriert
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Original von agricola
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Original von fwmone
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Original von agricola
Was soll denn bitte großartig passieren, wenn in so einem Fall herauskommt, dass der Käufer oder Verkäufer unter 18 ist? Er wird von dem Zeitpunkt an sicher von ebay ausgeschlossen, aber damit kann man ja leben. Die aktuellen Auktionen, vielleicht auch die, die gerade beendet wurden, werden vielleicht storniert. Aber größere Folgen kann ich mir nicht vorstellen.
Nehmen wir mal an, du gehst einen Vertrag ein. Aus irgendeinem Grund kannst du ihn aber nicht erfüllen, die Gegenseite rennt daher zum Anwalt. Dein Anwalt wird argumentieren "er ist minderjährig, er MUSS ihn NICHT erfüllen". Dann wird die Gegenseite kommen und sagen "das ist BETRUG, er trat als volljährige Person auf". So einfach ist das. Betrug wiederum ist kein Kavaliersdelikt.
Richtig, und trotzdem wird nichts viel passieren, da der Betrug ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Gut, ebay könnte dich dann vielleicht anzeigen, aber das machen die eh nicht, bringt denen ja nichts. Die schließen einen mit Sicherheit nur aus, mehr nicht. Und selbst wenn man wegen der Angabe eines falschen Geburtsdatums vor Gericht käme - was soll einem denn großartig passieren, gerade wenn man Ersttäter und dazu noch minderjährig ist?
Registrierungsdatum: 19. September 2001
Bike: Bobby Car Hans A Pils Sondermodell
Wohnort: NRW
fwmone
unregistriert
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Original von Hans A Pils
Das mit dem Beamer wird nur nie eintreten, da keiner so doof ist. Der Verkäufer wird beispielsweise seinen Vater, Mutter, Onkel oder sonst wen dann kurz vor Auktionsschluß 10000€ bieten lassen. Du bekommst den Zuschlag also nicht, und da dieses Geschäft dann quasi getürkt ist, aber nicht nachweisbar, bleibt der Beamer im Besitz des Verkäufers.
Wenn Du aber den Zuschlag erhälst, muss der Anbieter für 2 € verkaufen, sonst kommt er seinen Vertragsbedingungen nicht nach, und Du kannst gegen ihn vor Gericht ziehen.