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chicko

unregistriert

1

Montag, 1. Juli 2002, 17:23

jurischtische Hilfe --> Verkauf

Also folgendes,

vor einer Woche habe ich meine Rs125 verkauft , so und heute kommt ein Brief von der Mami des Käufers das sie und ihr Sohn vom geschlossenen kaufvertrag zurück treten wollen weil das federbein kaputt ist etc. So darauf hin hab ich beim Adac angerufen und der hat mich mit nem Anwalt verbunden und dieser hat gemeint die Frau hat 0 Chance ( im brief stand sie will einen Anwalt dazunehmen wenn ich das geld nicht überweise lool) So jetzt möchte ich eure Meinung hören! Hab einen Vertrag vom Adac usw.

danke euer immer freundliche chicko!!

Das Federbein war bei der Besichtigung noch nicht kaputt also hat sich der Sohn entschieden (jo die holen wir) so dann Vertrag gemacht und er ist nachhause gefahren.
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Registrierungsdatum: 11. April 2002

Beiträge: 273

Bike: Aprilia RS 99er Modell, KTM Duke II Orpheus

Wohnort: Im Süden von Bayern - BGL

2

Montag, 1. Juli 2002, 17:38

ich glaub, bei sowas hat man als käufer eigentlich ein 14tägiges rückgaberecht, wenns im vertrag ned anders vereinbart is, da er aber den schaden verursacht und wenn im vertrag steht, dass sie absolut keinen schaden hatte zum zeitpunkt des kaufes, ham die eh keine chance den vollen kaufpreis zurückzubekommen
falls du oder deinen eltern nen rechtsschutz habt, geh doch ma zu nem anwalt und lass diesen nen antwortbrief verfassen, irgendwas in der art, dass se zum zeitpunkt, als du sie verkauft hast, noch ned kaputt war und deswegen nimmste se ned zurück oda sowas, der anwalt wird dir schon weiterhelfen
Fight the Fat
Die 10 Wemser Gebote
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chicko

unregistriert

3

Montag, 1. Juli 2002, 17:40

Hi das mit demm 14 tägigem Rückgaberecht habe ich schon hinterfragt , also es sollte im vertrag stehen wenn man damit einverstanden ist , aber wenn nix davon im Vertrag steht gilt dieses Recht nicht.
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Registrierungsdatum: 20. Februar 2002

Beiträge: 2 358

Bike: fahrrad yo man

Wohnort: Presby 5

4

Montag, 1. Juli 2002, 17:44

steht im vertrag "gekauft wie besichtigt"? und hast du zeugen?
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

5

Montag, 1. Juli 2002, 17:46

nee, der käufer hat gar nix, bei privat-verkäufen hat man kein rückgaberecht. darum schreibt man ja normalerweise in den kaufvertrag rein "gekauft wie gesehen" dann is man ganz ausm schneider
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chicko

unregistriert

6

Montag, 1. Juli 2002, 17:48

Zeugen für was ?? für denn kauf ?? ja meinen dad, und im vertrag steht

im vertrag steht : Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht nachfolgend eine garantie übernommen wird.
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Registrierungsdatum: 20. Februar 2002

Beiträge: 2 358

Bike: fahrrad yo man

Wohnort: Presby 5

7

Montag, 1. Juli 2002, 17:50

pf dann kann die gar nix es ging ja damalsa noch
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Batasaa

unregistriert

8

Montag, 1. Juli 2002, 19:00

echt sag du willst geld haben wegen versuchtem betruges!!
Nein die kann nichts machen !!!
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Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 2 502

Bike: 7 x NSR 125 JC20, 2 x XTC 125 2T, Yamaha TZR 250 2MA, Piaggio NRG 50 eXtreme LC

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9

Montag, 1. Juli 2002, 19:08

Jo, was soll sie schon machen, wenn der Defekt noch nich war beim Kauf...is halt Pech, dass es gerad jetzt passiert is, Pech für den Käufer :D
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10

Montag, 1. Juli 2002, 19:14

die hat keine chance

aber dein vater is kein zeuge
da musst dir nen zeugen holen der nicht zur familie gehört

vater von nem freund oder so..
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Batasaa

unregistriert

11

Montag, 1. Juli 2002, 19:22

alber die haben doch den vertrag sag wenn die nöchstes mal anrufen das du nicht mehr belöstigt werden möchtest oder du schaltest die polizei wegen belästigung ein und sag ihr sie soll sich den vetrag mal genau ansehen
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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

12

Montag, 1. Juli 2002, 19:43

>>alber die haben doch den vertrag sag wenn die nöchstes mal anrufen das du nicht mehr belöstigt werden möchtest oder du schaltest die polizei wegen belästigung ein und sag ihr sie soll sich den vetrag mal genau ansehen<< Batassa

Ne mach das net....das ist einfach nur noch hirnrissig das so zu formulieren!
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Chris_RS

Administrator

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Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

13

Montag, 1. Juli 2002, 21:36

in dem adac vertrag steht ja net drin gekauft wie gesehen

am arsch biste nur, wenn SIE dir nachweisen kann dass der schaden schon vor dem kauf bestand, und halt im vertrag drin steht dass nix dran is
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

14

Montag, 1. Juli 2002, 21:38

und das dürfte recht schwierig werden...
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chicko

unregistriert

15

Montag, 1. Juli 2002, 21:40

im vertrag steht halt : Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (wurde nicht!) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Pflichten der Verkäufers beruhen sowei bei Körperschäden. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber 3. aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

das heisst soviel wie gekauft wie gesehen! oder?
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