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Beiträge: 1 253

Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

Wohnort: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich

1

Mittwoch, 7. August 2002, 17:51

halbnackt in die schule!?

ein baseballcap ist strenggenommen ein ganz normales kleidungsstück. also dürften mich die lehrer nicht dazu auffordern, es wegzupacken, da mir nicht bekannt ist, dass diese bevollmächtigt sind, mich zum ablegen meiner kleidungsstücke aufzufordern.

GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

---> ch kann tun und lassen was ich will - solange dadurch kein anderer geschädigt wird.

GG Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



---> wenn türkische mädchen in der deutschen bundesrepublik ein kopftuch tragen darf, so darf ich auch ein cap tragen



StGB
§ 111. (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


---> der aufforderung, mich vor minderjährigen meiner kleidung zu entledigen ist strafbar!


§ 130. Volksverhetzung.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


---> auch ist es strafbar, mich in meiner würde wegen meiner kleidung verbal anzugreifen!


§ 132. Amtsanmaßung.
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


---> nur die polizei ist dazu befugt, und das widerum auch nur bei entsprechendem schwerwiegendem verdacht mir die kleidung wegzunehmen!



§ 225. Mißhandlung von Schutzbefohlenen.
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
seinem Hausstand angehört,
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


§ 240. Nötigung.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.



§ 241. Bedrohung.
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.



§ 253. Erpressung.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.



---> sie dürfen mir nicht mit einem verweis drohen, wenn ich ihrer forderung nicht nachkommen sollte
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Registrierungsdatum: 20. Februar 2002

Beiträge: 1 744

Bike: Kawasaki ZXR750L

Wohnort: Zürich

2

Mittwoch, 7. August 2002, 17:57

:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

leg das mal nem Lehrer vor, würde mich mal interessieren was der dazu meint
Don´t brake until you see god, then brake like hell!

Zitat

Original von Tilman
Wie war das noch? Ab 200dB würde ein Mensch, der sich im Umkreis von 1m? aufhält sich selbst entzünden....goil....stell mal vor, die halten Dich an, machen 'ne Messung und Du gibt's mal so richtig Hahn....

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fwmone

unregistriert

3

Mittwoch, 7. August 2002, 17:58

Bissel lächerlich, oder?

Klar dürfen sie im Prinzip nicht auffordern, ein Cap abzunehmen. Aber es ist einfach ANSTAND, dass man seinen Hut/Cap abnimmt, wenn man an gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnimmt.

Mann, ich käm mir verdammt cool vor mit so nem Cap im Unterricht...
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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

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4

Mittwoch, 7. August 2002, 17:58

>Bitte erheben Sie sich!

im Namen des doitschen Folkes,

es ergeht folgendes Urteil:

die Lehrer werden in allen 9 Anklagepunkten für schuldig erklärt!
Ihnen wird aufgelegt, derartige oligophrene Forderungen in Zukunft strikt zu unterlassen.

>Bitte setzen Sie sich!

Zur Urteislbergründung:

Es ist nicht hinderlich, wenn ein Schüler seinen Schädel durch ein texilenes Gewebe vor äußeren Einflüssen, wie etwa Wind, Wetter, Druck oder Schlag, zu schützen versucht.......
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Beiträge: 770

Bike: 98er NSR Antrazit-Orange

Wohnort: Rotenburg

5

Mittwoch, 7. August 2002, 17:58

mein Gott, was wirdn das? Hast du ein Problem damit die Mütze abzunehmen wenn dich ein Lehrer dazu auffordert? Das ist eine Sache der Höflichkeit, Höflichkeit ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Aber bitte, geh doch vor Gericht und klag dir das Recht ein die Mütze aufbehalten zu dürfen, nur machst du dich damit mehr als unbeliebt und bringen tut es eher keinem was....


unsinnig!
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Registrierungsdatum: 29. März 2002

Beiträge: 562

Bike: KTM LC4 640 SM '05

Wohnort: Wettingen[AG] - Schweiz

6

Mittwoch, 7. August 2002, 17:59

lol bei uns in der schweiz sind im momment rote t-shirts mit nem weissen kreuz in -> schweizerkreuz auf t-shirt : 8o

das darf man bei uns inner schule auch net tragen X( X( X(
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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

Wohnort: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich

7

Mittwoch, 7. August 2002, 18:00

natürlich ist es undenkbar, in unserer Gesellschaft so zu argumentieren. aber in den USA wäre das doch durchaus möglich, oder? da wird man ja auch für 480 Jahre eingesperrt oder zweimal zum Tode verurteilt und so... 8o
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fwmone

unregistriert

8

Mittwoch, 7. August 2002, 18:01

Re:

Zitat

Original von Capirossi
natürlich ist es undenkbar, in unserer Gesellschaft so zu argumentieren. aber in den USA wäre das doch durchaus möglich, oder? da wird man ja auch für 480 Jahre eingesperrt oder zweimal zum Tode verurteilt und so... 8o


In den prüden USA? Vergiss' es.

Ach so: USA suckt.
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Beiträge: 770

Bike: 98er NSR Antrazit-Orange

Wohnort: Rotenburg

9

Mittwoch, 7. August 2002, 18:03

RE: Re:

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Capirossi
natürlich ist es undenkbar, in unserer Gesellschaft so zu argumentieren. aber in den USA wäre das doch durchaus möglich, oder? da wird man ja auch für 480 Jahre eingesperrt oder zweimal zum Tode verurteilt und so... 8o


In den prüden USA? Vergiss' es.

Ach so: USA suckt.


in der Hinsicht: ja! Aber sonst: Nein!
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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

Wohnort: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich

10

Mittwoch, 7. August 2002, 18:05

ich bin auf den quatsch nur gekommen, weil wir mal einen lehrer hatten, der sogar mal einen verweis hergegeben hat, nur weil jemand gehustet hat. ein anderer hatte einen schüler vor der klasse aufgefordert, sich seinem t-shirt zu entledigen und sich mit nacktem oberkörper weiter am unterricht zu beteiligen, nur weil das shirt den 0,5cmX4cm großen schriftzug der marke "eXXtasy" oder so drauf hatte :))
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hinni

unregistriert

11

Mittwoch, 7. August 2002, 18:22

Du hast definitiv kein Benehmen. =)

Versuch das mal in einer jüdischen Kirche (wie hiessen die doch gleich) durchzusetzen, oder auf einem jüdischen Friedhof. Da musst Du ein jüdisches gebetsmützchen tragen, wenn Du männlich bist, ob Du nun willst oder nicht; und ich bezweifele, daß Du da über deinem Baseballcap tragen darfst.
Auch in einer deutschen Kirche zB trägt man keine Kopfbedeckungen, wie es in Gerichtssäälen ist, weiss ich nicht. Ich trage keine Hüte oder Cappies.

Klar kannst Du Deinem Lehrer sagen, daß es Deine Religion ist, oder unabdingbar, weil Du zB eine hässliche Narbe hast und die keiner sehen soll, oder weil Du aus Deinen Haaren einfach keine Frisur formen kannst.
Zweifelsohne hat es was wie oben erwähnt mit Anstand und Verhalten, sowie Werten und Normen unserer Gesellschaft zu tun.

Dankesehr =)
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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

Wohnort: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich

12

Mittwoch, 7. August 2002, 18:26

solch ein Gebetsraum ist kein öffentlicher Raum. da ist es klar, dass man sich anpassen muss wenn man da rein will. das ist klar. in die disco geh ich ja auch nicht mit gummistiefeln
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Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

Wohnort: Saarland

13

Mittwoch, 7. August 2002, 18:27

danke,der text is geil hab ihn verbessert und ausgedruckt un ich hol den moin mit inne schule muhahaha
Bei mir gibts Wasserpfeifen, Tabak und Zubehör :-)
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Bike: Ducati 600SS

Wohnort: Bern, Schweiz

14

Mittwoch, 7. August 2002, 18:31

Ich finde die persönliche Freiheit sich durch die Kleidung auszudrücken wichtiger als irgendeine veraltete, sinnlose höflichkeitsregel.
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Bike: Bobbycar (intercooler turbo)

Wohnort: Adelssitz Rbg im Freistaat Bayern, ehemals Königreich

15

Mittwoch, 7. August 2002, 18:33

Re:

Zitat

Original von MasterRIP
danke,der text is geil hab ihn verbessert und ausgedruckt un ich hol den moin mit inne schule muhahaha


bitte schreib unbedingt, was die dazu gesagt haben!!! :D :D :D :D :D :D :D
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