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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 335

Bike: Sachs Roadster V2

Wohnort: Baden-Würtemberg

1

Montag, 14. Oktober 2002, 15:06

Fahren mit der Tüv-Bestätigung (Führerschein)

Hi!
Hab heut den B bestanden.. kanns aber nicht mehr aushalten zu fahren. 18 bin ich auch, aber hab trotzdem vom Tüv so ein dummes Din-A4 Blatt bekommen wo draufsteht das ich bestanden hab, aber : "Gilt nicht als Führerschein" steht auch drauf.

Was meint ihr: ist das arg schlimm falls sie mich erwischen??
Ds Landratsamt hat nämlich nur bis 12 auf!!!
Scheis faule Beamten hey...!
:P
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Registrierungsdatum: 13. November 2001

Beiträge: 1 696

Bike: 180er Rööllär

Wohnort: Emsdetten (NRW)

2

Montag, 14. Oktober 2002, 15:09

glaub wohl, is nen vorrübergehener FS (denk ich ma)
Ich mache KEINE Schreibfehler!!! Ich bin nur Kreativ!!!
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Pidello

*Chefwetzer*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 7 926

Bike: Schwalbe Duo, BMW F650

Wohnort: Köln

3

Montag, 14. Oktober 2002, 15:11

Mag auch sein dass es schlicht bedeutet dass du deinen perso mitführen musst um deine Identität zu beweisen , da auf dme Blatt ja kein Bild etc. ist. Fahren darfst wohl shcon. Einer aus meiner Stufe fährt auch mit som Übergangsführerschein rum.
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Marco

unregistriert

4

Montag, 14. Oktober 2002, 15:21

nein du darfst nicht fahrne wollte ich auch machen aber umsonst steht da nich tdrauf dases nich als Führerschein giltet...

ciao
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

5

Montag, 14. Oktober 2002, 15:30

Nein du darfst nicht fahren. Deshalb stehts ja auch drauf lol

Wenn du erwischt wirst, isses genauso schlimm wie wenn du nich mal mit dem Führerschein angefangen hast. Das fällt unter den Gesichtspunkt "Charakterlich nicht geeignet" weil du die paar Stunden net noch warten kannst.

Btw: wenn du Prüfung bestanden hast, dein 18. Geburtstag ist, und du mit dem Auto zum Amt fährst den Führerschein abholen und du von der Polizei angehalten wirst oder einen Unfall baust, biste dran, weil der Führerschein (und NUR der berechtigt dich zum fahren; nicht etwa eine bestandene Prüfung und dein Alter) noch nicht übergeben wurde.

Vorläufige Führerscheine sind ohne Bild und es steht ausdrücklich drin, dass man nur in Verbindung mit nem gültigen Personalausweis fahren darf.

Also warte lieber noch nen Tag.


EDIT: Der Threadersteller meint die Prüfungsbescheinigung (n Zettel wo drauf versichtert wird vom TÜV-Prüfer, dass derjenige die Prüfung bestanden hat), ein vorläufiger Führerschein ist aber was anderes. Der wird nur vom Amt ausgestellt, ist somit ein amtliches Papier, muss gestempelt, vom Obersekretär unterschrieben werden.

Er darf also definitiv NICHT fahren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TheChris« (14. Oktober 2002, 15:32)

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Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: Sachs Roadster V2

Wohnort: Baden-Würtemberg

6

Montag, 14. Oktober 2002, 15:44

Schade.. hab halt so gemeint:

-Fahrerlaubnis hätte ich ja durch bestandene Prüfung
+ Alter.

-Das mit dem Führerschein steht nur drauf das man sich ein Kärtchen holt und nit denkt man kann ewig mit der Bescheinigung rumheizen...
:P
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fwmone

unregistriert

7

Montag, 14. Oktober 2002, 15:55

Ich kann mich da nur TheChris anschließen, genau so ist das.
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Bike: Honda CRM 125

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8

Montag, 14. Oktober 2002, 15:57

Der Carcass hat auch so einen Wisch das er den Führerschein bestanden hat aber ihn noch nicht hat da er Motorrad noch nicht hat.Wäre ja auch blöd extra nen Führerschein machen bis er dann motorrad hat. Aber er fährt auch damit rum
##########################
#Klingt komisch... Is aber so !!! #
#########################
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: Sachs Roadster V2

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9

Montag, 14. Oktober 2002, 15:58

Werd aber vieleicht doch fahren..
weis nit... shit... s'auto steht schon aufm hof!
hmm....vieleicht wart ich aber noch...

Ihr habt mich ja gewarnt!
Danke für die schnellen Atworten!
:P
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Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)

Wohnort: Erftstadt City

10

Montag, 14. Oktober 2002, 16:07

wenn du angehalten wirst sagste führerschein haste vergessen dann kannste den innerhalb von 7 tagen nachzeigen glaube ich und das kannste ja dann machen weil du deinen lappen innerhalb von 7 tagen ja hast ;) aber fahren darfste eigentlich noch nicht
wer nen auspuff ohne abe für ne mito evo zu verkaufen hat bitte melden.
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

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Bike: Sachs Roadster V2

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11

Montag, 14. Oktober 2002, 16:09

stimmt! des könnt ich echt machen...
oder prüfen die da nix im computer nach??

wenn man denen ne gute story erzählt:
(im Landratsamt leif was schief, die habe ne falsch ausgestellt.. blb bla bla..)
Für den A hab ich ja schon sone ein vorübergehenden Führerschein!
:P
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12

Montag, 14. Oktober 2002, 16:11

Zitat

Original von Xell
wenn du angehalten wirst sagste führerschein haste vergessen dann kannste den innerhalb von 7 tagen nachzeigen glaube ich und das kannste ja dann machen weil du deinen lappen innerhalb von 7 tagen ja hast ;) aber fahren darfste eigentlich noch nicht


Aufm Schein steht aber glaub ich drauf wann du ihn abgeholt hast ;-) (wg Probezeit)
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Registrierungsdatum: 26. April 2002

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Bike: wieder ne Evo Mito, was sonst ;)

Wohnort: Erftstadt City

13

Montag, 14. Oktober 2002, 16:14

wenn die übern computer anfragen müsstest du ja da eigentlich schon drin stehen weil dein führerschein ja schon erstellt wurde und du ja bestanden hast.

jo da steht drauf wann er ausgestellt wurde aber ob die dat auf der wache dann nachgucken !?

ausserdem wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das du ausgerechnet heute noch angehalten wirst !? bin schon oft genug mit auto rum gefahren und noch nie angehalten worden. meine mutter ist in 30 jahren noch nie angehalten worden !
wer nen auspuff ohne abe für ne mito evo zu verkaufen hat bitte melden.
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