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Mafti
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Registrierungsdatum: 9. April 2002
Bike: MV Agusta Brutale 800RR ´24, Suzuki RM-Z450 Supermoto ´09,
Wohnort: Remschcoast
Mafti
unregistriert
Zitat
Original von deggendorfer16
sofern mir nichts richtig ernstes passiert wäre hät ich nix gemacht... so n fuß kann man sich z.b. auch mal wo anders brechen aber wenns was schlimmeres wäre dann würd ich mir des schon überlegen
Zitat
Original von GoLdEnBoY
1. hättest da eh nix bekommen weil du selber entscheiden must ob du mitfährst oder nicht und da du dich dafür entschieden hast kann sie nichts dafür weil du ja gewusst hast in welchem zustand des is.
fwmone
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Original von fwmone
Strafbestandmäßig würde man vielleicht so argumentieren; die Bekannte fuhr mit 70 km/h durch die Stadt; wäre sie mit 50 km/h durch die Stadt gefahren, hätte man ihr nicht die Vorfahrt nehmen können, weil sie später an der Stelle gewesen wäre.
Zitat
Sagt mal, habt Ihr alle zuviel Barbara Salesch, Kallwass und Alexander Hold gesehen, oder was? Den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert, insbesondere in diesem Fall, da wäre der wahrscheinlich sofort seinen Job los. Vor Gericht zählen Fakten und Beweise und nicht das Prinzip "was wäre wenn". Und wenn´s keine Fakten und Beweise gibt, dann gilt immer noch der alte Juristengrundsatz "in dubio pro reo". Mit 70 durch die Stadt fahren ist die eine Sache, jemandem die Vorfahrt nehmen die andere.
Man stelle sich folgenden Fall vor: Eine Person wird auf dem Zebrastreifen von einem Auto überfahren. Und jetzt stellt Euch mal vor, der Richter bringt folgende Argumentation: "Hätte diese Person nicht gerade, als das Auto kam, den Zebrastreifen überquert, dann wäre sie nicht überfahren worden, d.h. sie ist kAUSATIV (=verursachend; kausal heisst begründend) für den Unfall verantwortlich"
Wär doch reichlich schwachsinnig, oder ???