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Mafti

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1

Dienstag, 10. Dezember 2002, 21:10

Bekannte verklagen?

Umfrage

Was hättet ihr gemacht?

Ich hatte ja nen Unfall, saß hinten drauf. Werden einige noch wissen. Ich saß hinten drauf, die Fahrerin (Bekannte) ist mir 70 durch die Stadt, als uns eine andere Frau die Vorfahrt nahm. Es war eine halb offene NSR mit undichtem Tank, spricht das teil hätte bei Funken auch feuer fangen können etc.

Und das wusste sie alles. Ich hab gestern mal drüber nachgedacht: wenn ich sie verklagt hätte, hätte ich n besseres Leben gehabt! N Neues Auto mit 18 etc, wäre sicher! Mit nem guten Anwalt vielleicht sogar frührente. keine ahnung, was das wäre, vielleicht versuchter Todschlag ;)

Scherz bei seite, da wäre was zu holen gewesen, einiges.

allerdings würde ich freunden nie sowas antun! Lass Kolegen nicht im Regen stehen, wo würden wir denn da hin kommen?! Aber vielleicht seh nur ich das so, was hättet ihr gemacht?
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Registrierungsdatum: 14. April 2002

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Bike: Honda VT125 // W202

Wohnort: Deggendorf

2

Dienstag, 10. Dezember 2002, 21:12

sofern mir nichts richtig ernstes passiert wäre hät ich nix gemacht... so n fuß kann man sich z.b. auch mal wo anders brechen aber wenns was schlimmeres wäre dann würd ich mir des schon überlegen
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3

Dienstag, 10. Dezember 2002, 21:13

mir hat auch einer die vorfahrt geniommen und ich war mit mehr unterwegs als ich gedurft hätte undmein kollege sass hinten drauf.
aber der hat auch nichts gesagt.
haben halt beide gut kohle gekriegt und damit war die sache dann geregelt
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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Mafti

unregistriert

4

Dienstag, 10. Dezember 2002, 21:21

Zitat

Original von deggendorfer16
sofern mir nichts richtig ernstes passiert wäre hät ich nix gemacht... so n fuß kann man sich z.b. auch mal wo anders brechen aber wenns was schlimmeres wäre dann würd ich mir des schon überlegen


Mh, naja, ich wäre fast gestorben dabei, verdacht auf genickbruch, verdacht auf Schädelbruch, und so weiter. Am ende wars dann "nur" kurz vorm gehirnblutem (ich bin aus 7 Metern Flug mit Kopf zum stehen gekommen.
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Bike: KMX

5

Dienstag, 10. Dezember 2002, 21:58

wenn du ihr vorher gesagt hättest das sie langsam fahren soll schon.
sonst auf keinen fall. dann könntest du selber auch keinen mehr mitnehmen.stell dir vor du baust nen unfall und wirst am ende noch verklagt. toll.
außerdem find ich das man ohne versicherungsschutz eh keine beifahrer haben sollte. dem menschen dann rente zahlen muss auch nicht sein.
mfg
ich würd die welt gern verändern doch ich kann es nicht, also lehn ich mich zurück und entspanne mich :)29
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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

6

Dienstag, 10. Dezember 2002, 22:40

warum solltest du da was bekommen? wenn dann bezahlt das ihre haftpflicht... und was hattest du armer kerl denn dass du dir dafür hättest n auto kaufen können?
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Bike: neider

7

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 00:07

richter werden sagen:

selber schuld wenn du bei der mit fährst!

hast es ja gewusst!
Manche leute sind zum :)27
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Bike: Yamaha YZF R6

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8

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 00:20

ich denke auch das die richter so kommentieren würden.
man sollte sich schon vorher im klaren sein bei wem man mitfährt.
oder so ....naja vielleicht auch nicht aber ich muss schon sagen da bist du auch schon selbst schuld was den tank und so betrifft, andererseits hättest du ihr ja auch sagen können das sie langsam machen soll.
naja wenigstens ist dir nichts passiert.

würd sie daher auch nicht verklagen, es sei denn sie würde mir krumm kommen:-)

mfg
:)38 :evil: Dermitdenreifentanzt und quer bremmst :evil::)38
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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

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Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

9

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 00:30

natürlich net ich würd sie nur verklagen wenn ich blind wär gelähmt oder sowas krasses
wir nehmen den fichtenelch!
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TZR Maniac

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10

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 12:49

Ich hätts auch nicht gemacht, is doch eigenes Risiko
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11

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 13:01

1. hättest da eh nix bekommen weil du selber entscheiden must ob du mitfährst oder nicht und da du dich dafür entschieden hast kann sie nichts dafür weil du ja gewusst hast in welchem zustand des is.
2. Verwante würd ich nur im äußersten Notfall verklagen
3. Wenn du keine Bleibenden schäden ´hast bekommst ned so cviel für ein neues Auto und schon gar keine Frührente
4. Wenn nen bleidenden schaden hättest würde dir ein Auto nix mehr bringen
##########################
#Klingt komisch... Is aber so !!! #
#########################
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Bike: XTC

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12

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 14:56

ich hätt dir ehrlich gesagt in die fresse getreten,wenn du bei mir mitgefahren wärst.
würde nichts machen,dadurch wächst dein ansehen nicht gerade,gibt nur ärger.was will man mit geld,wenn man keine freunde mehr hat?!

cu xxx
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Scout

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Beiträge: 4 026

13

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 15:28

Zitat

Original von GoLdEnBoY
1. hättest da eh nix bekommen weil du selber entscheiden must ob du mitfährst oder nicht und da du dich dafür entschieden hast kann sie nichts dafür weil du ja gewusst hast in welchem zustand des is.

der Fahrer ist verantwortlich.

Du wärst nen Arsch, wenn du ihn/sie wegen diesem Fall verklagt hättest.
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fwmone

unregistriert

14

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 15:49

Vorab - ich hätte natürlich nicht geklagt, denn das ist ja wohl das Allerletzte, was man bei Bekannten/Freunden bringen sollte...

Kurz noch zur Rechtslage:
Du zielst ab auf einen Schadensersatz (823 BGB) aus einer Straftat resultierend. Todschlag ist ja ohnehin völlig abwägig, der Versuch natürlich auch: für einen Versuch brauchte sie Vorsatz (= Wissen und Wollen) - sie WOLLTE dich doch aber gar nicht töten?!?! wenn überhaupt wäre das hier also fahrlässige Körperverletzung. Der Fahrlässigkeit würde ich objektiv stattgeben, weil sie die objektive Sorgfaltspflicht nicht beachtete, indem sie mit 70 km/h durch die Stadt fuhr; der undichte Tank spielt hierbei keine Rolle, weil da nichts konkretes passiert ist (nichts hinzudichten, was nicht war!). Strafbestandmäßig würde man vielleicht so argumentieren; die Bekannte fuhr mit 70 km/h durch die Stadt; wäre sie mit 50 km/h durch die Stadt gefahren, hätte man ihr nicht die Vorfahrt nehmen können, weil sie später an der Stelle gewesen wäre. Die Geschwindigkeitsüberschreitung war also KAUSAL (= Ursache) für die Körperverletzung. Tatsächlich aber ist das der Fahrerin objektiv nicht zurechenbar, weil sie in der Situation keine relevante Gefahr geschaffen hat.

--> keine fahrl. Körperverletzung

Also: daraus schon mal kein Anspruch auf Geld.
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15

Mittwoch, 11. Dezember 2002, 16:11

Zitat

Original von fwmone
Strafbestandmäßig würde man vielleicht so argumentieren; die Bekannte fuhr mit 70 km/h durch die Stadt; wäre sie mit 50 km/h durch die Stadt gefahren, hätte man ihr nicht die Vorfahrt nehmen können, weil sie später an der Stelle gewesen wäre.

Zitat



Sagt mal, habt Ihr alle zuviel Barbara Salesch, Kallwass und Alexander Hold gesehen, oder was? Den Richter möchte ich sehen, der mit "wenn....., dann wäre" argumentiert, insbesondere in diesem Fall, da wäre der wahrscheinlich sofort seinen Job los. Vor Gericht zählen Fakten und Beweise und nicht das Prinzip "was wäre wenn". Und wenn´s keine Fakten und Beweise gibt, dann gilt immer noch der alte Juristengrundsatz "in dubio pro reo". Mit 70 durch die Stadt fahren ist die eine Sache, jemandem die Vorfahrt nehmen die andere.

Man stelle sich folgenden Fall vor: Eine Person wird auf dem Zebrastreifen von einem Auto überfahren. Und jetzt stellt Euch mal vor, der Richter bringt folgende Argumentation: "Hätte diese Person nicht gerade, als das Auto kam, den Zebrastreifen überquert, dann wäre sie nicht überfahren worden, d.h. sie ist kAUSATIV (=verursachend; kausal heisst begründend) für den Unfall verantwortlich"
Wär doch reichlich schwachsinnig, oder ???
I remember Bodensee-Treffen 2002 & YBC 2003 & YBC 2004
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