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webkid

unregistriert

1

Dienstag, 25. Februar 2003, 16:38

Verkauf meines Rollers

Guten Tag, ich habe eine rechtliche Frage bezüglich des Verkaufes meines Leichtkraftrollers. Ich habe diesen heute abgemeldet und er soll morgen vom neuen Besitzer abgeholt werden. Das Problem ist, dass sich der Roller nicht in einem verkehrsgerechten Zustand befindet und man jenen rechtlich gesehen nicht im Straßenverkehr bewegen dürfte. Das ist dem neuen Käufer bekannt und er nimmt das billigend in Kauf. Heute beim Straßenverkehrsamt sagte man mir, dass ich trotz der vorübergehenden Stilllegung immer noch der Halter sei und Halter und Fahrer sind ja bekanntlich für den verkehrsgerechten Zustand verantwortlich. Wenn ich das Fahrzeug also übergebe, er verursacht einen Unfall damit, bevor er es auf sich umgemeldet hat, was ist das? Muss ich dann als Halter haften, oder kann ich das irgendwie vertraglich so festlegen, dass ich rechtlich nicht belangt werden kann?
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Speedfreak

Super Moderator

Registrierungsdatum: 26. Mai 2002

Beiträge: 4 905

Wohnort: 36088 Hünfeld

2

Dienstag, 25. Februar 2003, 17:47

Ich denke sobald *gekauft wie gesehen* oder so angekreutz ist und die Mängel aufgeführt sind haftet er. Außerdem ist in solchen Fällen meines Wissens nach der Fahrer des Fahrzeugs für den Zusatnd verantworltich. Wenn ein anderer mit meinem Mopped mit total abgefahrenen Reifen erwischt wird bekommt auch er die Starfe nicht ich!
Way too fast, way too fast
Gonna be the first and last
Shoot ya down, shoot ya down
Flamin' Wreck you hit the ground
Up for a week
Don't need no sleep
Cause I'm a SPEEDFREAK
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webkid

unregistriert

3

Dienstag, 25. Februar 2003, 17:54

Zitat

Original von Speedfreak TDR
Wenn ein anderer mit meinem Mopped mit total abgefahrenen Reifen erwischt wird bekommt auch er die Starfe nicht ich!


Eben genau das ist nicht der Fall.

Halter UND Fahrer werden bestraft.

Willkommen in Deutschland.
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Registrierungsdatum: 12. September 2002

Beiträge: 239

Bike: DT 125R

Wohnort: nähe Stuttgart

4

Dienstag, 25. Februar 2003, 18:59

ladt dir nen kaufverttrag runter oder kauf n bei nem buchhandel, dann hast was falls was passiert.
Schlechte Kindheit, zuwenig Liebe, lange nicht gefickt das gibt ne schiefe Perspektive

ONKELZ
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Kwailo

unregistriert

5

Dienstag, 25. Februar 2003, 20:53

Bei www.motoscout24.de gibts einen Kauvertrag zum runterladen...
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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

Registrierungsdatum: 11. November 2002

Beiträge: 2 141

Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

6

Dienstag, 25. Februar 2003, 21:00

um den vertrag gehts doch grad gar net aber
das fahrzeug muss ja gar nicht verkehrsgerecht sein wenn es nicht im strassenverkehr bewegt wird also füg in den vertrag ein "dem neuem eigentümer sind die mängel und fahruntauglichkeit bekannt und deshalb verpflichtet er sich das fahrzeug in einen verkehrsgerechten zustand zu bringen und auf sich umzumelden und erst dann im strassenverkehr zu benutzen"

oder so ähnlich das müsste passen dann wusstest du ja nix davon und er hat den vertrag geborchen
wir nehmen den fichtenelch!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CastrolRS2« (25. Februar 2003, 21:01)

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fwmone

unregistriert

7

Dienstag, 25. Februar 2003, 21:54

Zitat

Original von CastrolRS2
um den vertrag gehts doch grad gar net aber
das fahrzeug muss ja gar nicht verkehrsgerecht sein wenn es nicht im strassenverkehr bewegt wird also füg in den vertrag ein "dem neuem eigentümer sind die mängel und fahruntauglichkeit bekannt und deshalb verpflichtet er sich das fahrzeug in einen verkehrsgerechten zustand zu bringen und auf sich umzumelden und erst dann im strassenverkehr zu benutzen"

oder so ähnlich das müsste passen dann wusstest du ja nix davon und er hat den vertrag geborchen


Genau so habe ich das beim Verkauf meiner Classic mit 154 cm³-Zylindersatz gemacht, die zudem auf 80 km/h eingetragen war.
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webkid

unregistriert

8

Dienstag, 25. Februar 2003, 22:22

Danke ihr 2, das ist die Richtung, die ich brauche.

DANKE! :)
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webkid

unregistriert

9

Dienstag, 25. Februar 2003, 23:26

3.1 Dem Käufer ist bekannt, dass das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist
3.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug erst nach Ummeldung auf seinen Namen im Straßenverkehr zu nutzen.
3.3 Dem Käufer sind Veränderungen der Bauart bekannt.


so ok?
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fwmone

unregistriert

10

Mittwoch, 26. Februar 2003, 00:04

Zitat

Original von webkid
3.1 Dem Käufer ist bekannt, dass das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist
3.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug erst nach Ummeldung auf seinen Namen im Straßenverkehr zu nutzen.
3.3 Dem Käufer sind Veränderungen der Bauart bekannt.


so ok?


3.4 Dem Käufer ist zudem bekannt, dass durch die in 3.3 genannten Veränderungen die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlosch und erst durch Instandsetzung nach den Regeln der StVO das Fahrzeug wieder zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.


Ob das jetzt zu ausfürhlich ist, weiß ich nicht. So steht's bei mir noch drin, wobei ich den "Kaufvertrag" schnell selbst aufgesetzt habe.
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