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1

Donnerstag, 13. März 2003, 21:41

Kat A beschränkt[max 34PS] mit 125cc?

bei uns in der schweiz gibts ab dem 1.april neue motorradgesetze. da gibts jetzt ne kategorie A beschrnänkt mit max 34 PS [gibts in deutschland ja auch] wo man ab 18. schon grosse bikes fahren kann.
http://www.stva.zh.ch/umtausch/vzv_zweirad.htm

kann ich nun auch diese prüfung mit nem normalen 125cc machen?? sonst müsst ich nach dem 125cc noch 2 jahre mit 34 ps rumgurken ;(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-StingRaY-« (13. März 2003, 21:45)

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Chris_RS

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2

Donnerstag, 13. März 2003, 22:08

du kannst den a-beschränkt machen und nach 2 jahren dann offen fahren

als 2 jahre 34ps und dann offen, wie in deutschland
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3

Donnerstag, 13. März 2003, 23:19

Wenn du A1 hast musst du nur den Führerschein auf A beschränkt umschreiben lassen (gibts mit den neuen Ausweisen). Dazu ist keine Prüfung und nix nötig, nur neuer Ausweis holen. Die 2 Jahre fangen dann NICHT von vorne an, also die gelten von da weg wo du A1 gemacht hast.

Aus dem aktuellen "Töff"

Zitat


-Besitzer von heutigen Ausweisen der Kategorie A1 (bis 125ccm) sind berechtigt, Motorräder mit maximal 25kW / 34 PS zu lenken. Die Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine zweijährige klaglose Fahrpraxis der bisherigen Kategorie A1 nachgewiesen werden kann oder das 25. Altzerjahr erreicht .....

-Die bisherige Kategorie A1 berechtigt erst nach Ausstellen des neuen Führerausweises (ab 1.4.03) zum Lenken von maximal 25kW / 34PS leistenden Motorrädern
Don´t brake until you see god, then brake like hell!

Zitat

Original von Tilman
Wie war das noch? Ab 200dB würde ein Mensch, der sich im Umkreis von 1m? aufhält sich selbst entzünden....goil....stell mal vor, die halten Dich an, machen 'ne Messung und Du gibt's mal so richtig Hahn....

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Spike_ZZ« (13. März 2003, 23:27)

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4

Freitag, 14. März 2003, 07:05

ich hab A1 noch nicht... aber kann ich A beschränkt überhaupt mit nem 125cc machen? beim Strassenverkehrsamt Zürich steht auf der Homepage motorräder AB 125cc...bei allen anderen steht einfach max 34 PS

und könnt ich dann auch en 170cc zylinder reinmachen??
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5

Freitag, 14. März 2003, 07:49

ich will nachher schweiz
nachholbedarf für unsere spaßregierung
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

Leute, passt auf eure Ohren auf !!!

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6

Freitag, 14. März 2003, 10:11

Zitat

Original von Spike_ZZ
Wenn du A1 hast musst du nur den Führerschein auf A beschränkt umschreiben lassen (gibts mit den neuen Ausweisen). Dazu ist keine Prüfung und nix nötig, nur neuer Ausweis holen. Die 2 Jahre fangen dann NICHT von vorne an, also die gelten von da weg wo du A1 gemacht hast.

Aus dem aktuellen "Töff"

Zitat


-Besitzer von heutigen Ausweisen der Kategorie A1 (bis 125ccm) sind berechtigt, Motorräder mit maximal 25kW / 34 PS zu lenken. Die Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine zweijährige klaglose Fahrpraxis der bisherigen Kategorie A1 nachgewiesen werden kann oder das 25. Altzerjahr erreicht .....

-Die bisherige Kategorie A1 berechtigt erst nach Ausstellen des neuen Führerausweises (ab 1.4.03) zum Lenken von maximal 25kW / 34PS leistenden Motorrädern


hmm aber wie geht das jetzt? Muss ich dann nach den 2 Jahren (oder besser gesagt in einem Jahr;hab ja schon die Hälfte hinter mir) keine Prüfung mehr machen?
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7

Freitag, 14. März 2003, 17:27

nein, musst du nicht.
aber du musst deinen A1 auf A beschränkt umschreiben lassen.
dein stva hilft dir gerne :D
:)63 "I'm on a Highway to Hell" :)63
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8

Freitag, 14. März 2003, 17:33

doch man muss eine Prüfung machen nach den 2 Jahren. Habs gerade nachgelesen...
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9

Freitag, 14. März 2003, 17:55

von A berschränkt auf A unbeschränkt schon ja.

Und ja 125ccm ist auch Abeschränkt. Neben dem 34PS maximum dard fein Gewicht / Leistungs verhältnis von 0.16 ned überschritten werden. Das heisst dass man z.B bei 120km Motorrad nur max 26Ps haben darf und das hat man bei ner 125ccm ziemlich schnell wenn man offen fahren will.
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Zitat

Original von Tilman
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Chris_RS

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10

Freitag, 14. März 2003, 18:28

@galland19: die durften aber erst mit 18 den a1 machen. also nix mit 18 offen.
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Bike: Aprilia Tuono 1000

11

Freitag, 14. März 2003, 19:01

wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, heißt dass, wenn ich 18 bin kann ich ohne eine weitere prüfung auf A beschränkt umschreiben lassen?!!?!!aber nur wenn ich vorher schon A1 gemacht habe!?!?!?
so richtig?
aber darf das mopped dann auch nur 125ccm haben oder auch mehr?
And no matter what game they play
We´ve got something they can never take away
and it´s the fire
no water can put out this burning love

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »spill« (14. März 2003, 19:07)

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Bike: KTM LC4 640 SM '05

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12

Freitag, 14. März 2003, 19:12

wenn du in der schweiz lebst kannst du ab dem 4.april[dann sin neue gesetze]

ab 16: 50cc maschinen ohne geschwindigkeitsbegrenzung, mit 18 dann gratis [ohne weiter prüfung] 125cc fahren!

ab18; A1[ also 125cc] mit max 15PS

oder

A beschrnänkt [max 34 PS!!, keine cc beschränkung] dazu brauchst nicht mal vorherr A1 zu haben
2 jahre später darfst dann ganz offen fahren

ab 25: direkt grosse [A] offen fahren...ohne irgendwelche beschränkungen
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