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Tony Montana

* Vorstand Single Club *

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Bike: Kawazaki Z1000

Location: südhessen

16

Monday, April 28th 2003, 4:12pm

Quoted

Original von RaGaZzO
@ tony,

sie ist glaubhaft,


dann tut es mir wirklich Leid. Aber es hat kein Sinn mehr da etwas zu unternehmen. das kann man nicjht mehr nachweisen. Wenn sie schwere psychische probleme davon getragen hat, dann muss sie zueinem arzt. falls nicht lass die sache ruhen und stehe ihr bei wenn sie mal darüber reden will.
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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fwmone

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17

Monday, April 28th 2003, 5:15pm

RE: vergewaltigung - verjährt?

Quoted

Original von superflyer51
doch straftaten verjähren schon, bis auf mord!
vergewaltigung verjährt nach 10 oder 15 jahren, bin mir nicht ganz sicher!
^

Hast recht, habe mich getäuscht. Verjährungsfristen sind gem. § 78 StGB wie folgt:

- Nie verjähren Mord, Völkermord
- Vergewaltigung (= hier: sexueller Missbrauch von Kindern) nach zehn Jahren
- Je nachdem auch länger, wenn die Straftat mit höheren Strafen belegt ist (z. B. bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
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CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

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Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

18

Monday, April 28th 2003, 5:27pm

tja gerichtlich is wohl nix mehr zu machen hilft nur noch den typen ins krankenhaus schlagen...
wir nehmen den fichtenelch!
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Scout

*Verpeiler*

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Posts: 4,026

19

Monday, April 28th 2003, 5:28pm

was sind denn Schutzbefohlene?
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RaGaZzO

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20

Monday, April 28th 2003, 5:47pm

RE: vergewaltigung - verjährt?

Quoted

Original von fwmone

- Vergewaltigung (= hier: sexueller Missbrauch von Kindern) nach zehn Jahren
.


sicher 10 jahre? ich mein die seite die chris mir genannt hat sagt 20... *?*
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fwmone

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21

Monday, April 28th 2003, 5:49pm

Quoted

Original von Scout
was sind denn Schutzbefohlene?


Eltern, Lehrer, Aufsichtspersonen, ...

@ RaGaZzO: kommt auf die Schwere der Tat an, können auch zwanzig Jahre sein,

Hmm, ja, passt auf - habe ne Ausnahme gefunden: § 78b - Verjährung ruht, wenn Opfer noch nicht volljährig ist!! Also ist er Typ evtl. noch zu ahnden.

This post has been edited 1 times, last edit by "fwmone" (Apr 28th 2003, 5:54pm)

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Bike: Hyosung XRX , honda concerto

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22

Monday, April 28th 2003, 6:35pm

eigendlich ist es doch egal ob sowas verjährt
man kann doch einfach mal zur polizei gehen und dort die geschichte erzählen
ich bin mir sicher das die dir und deiner freundin weiterhelfen können :-) :-)
:daumen:Goldene Bikerregel: Erst anhalten, dann absteigen :daumen:

Was ist die absolute Ekstase?
Wenn eine Blondine auf einem Maiskolben sitzt und Popcorn spuckt...
:)36
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fwmone

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23

Monday, April 28th 2003, 6:57pm

Quoted

Original von devildriver
eigendlich ist es doch egal ob sowas verjährt
man kann doch einfach mal zur polizei gehen und dort die geschichte erzählen
ich bin mir sicher das die dir und deiner freundin weiterhelfen können :-) :-)


Nö, wenn's verjährt ist nicht.
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Date of registration: Aug 15th 2002

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Bike: Hyosung XRX , honda concerto

Location: naumburg

24

Monday, April 28th 2003, 7:06pm

aber man kann doch trotzdem mal hingehen und fragen wie das is mit der verjährung
:daumen:Goldene Bikerregel: Erst anhalten, dann absteigen :daumen:

Was ist die absolute Ekstase?
Wenn eine Blondine auf einem Maiskolben sitzt und Popcorn spuckt...
:)36
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25

Monday, April 28th 2003, 7:06pm

Quoted

Original von jesus
mal von der verjährung abgesehen glaub ich nicht, das sie nach so langer zeit noch irgendwas beweisen kann. die einzige möglichkeit die ihr hättet wäre, das der noch andere frauen belästigt/vergewaltigt hat. dann gehts vielleicht aber so glaub ich nicht das es was wird. schonmal dran gedacht es an die "öffentlichkeit" zu bringen. überlegt euch was und sorgt dafür das es mögl viele leute erfahren, dann is er auch fertig.
mfg


nun da wär ich vorsichtig. der kann dich dann auf verleumdung verklagen...
eigentlich ne sauerei das sowas verjähren kann
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Location: Braunau am Inn

26

Monday, April 28th 2003, 10:08pm

edited

This post has been edited 3 times, last edit by "pacball21" (Apr 29th 2003, 11:16pm)

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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

27

Monday, April 28th 2003, 10:29pm

letztens haben die sogar bei aktenzeichen xy gesagt, dass mord nie verjährt. also was schreibste dann hier fürn zeug? gibt ja eh immer n anderes gesetz, das irgendwelche ausnahmen macht
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fwmone

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28

Monday, April 28th 2003, 10:32pm

Quoted

Original von pacball21
Also wie schon jemand mal gesagt hatte, liegt die Verjährungsfrist für Verbrechen dieser Art, die mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zehn Jahren und im minderschweren Fall mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet werden, bei 10 Jahren - definitiv. Hierbei beziehe ich mich auf die Beckausgabe des StGB von 1998 auf den §78 desselben. Allerdings stimmt es auch, daß ebenfalls die Aussetzung der Verjährung eintritt, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war und es sich dabei um ein Verbrechen handelte, das in den §§ 176 - 179 StGB augeführt wurde. Hierbei ruht die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr des Opfers. Somit bleiben also deiner Freundin nun 10 Jahre um die Angelegenheit den Stafverfolgungsbehörden zu übergeben.
Als Nebenbemerkung ist noch zu erwähnen, daß ich mich dabei auf den §176 des StGB bezog, wo nach kein familäres Verhältnis, oder Schutzverhätlnis anderer, aber vergleichbarerer Art, des Täters (wichtig über 18) zum Opfer (wichtig unter 14) vorlag.

Ich wünsche dir und deiner Freundin viel Erfolg und Kraft.


Ja nun, habe ich doch oben schon geschrieben, nur halt ganz konkret. Minderschwerer Fall ist eine unbeachtliche Milderung und bräuchte deshalb gar nicht erst geprüft werden.

> Beckausgabe des StGB von 1998
Neues Kaufen - es sei denn, da ist schon die große Strafrechtsreform von November 1998 berücksichtigt.
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fwmone

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29

Monday, April 28th 2003, 10:34pm

Quoted

Original von TheChris
letztens haben die sogar bei aktenzeichen xy gesagt, dass mord nie verjährt. also was schreibste dann hier fürn zeug? gibt ja eh immer n anderes gesetz, das irgendwelche ausnahmen macht


Ja, Mord/Völkermord schon. Alles andere aber kann verjähren - das Verjähren wiederum kann gehemmt sein.
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Date of registration: Mar 14th 2003

Posts: 20

Location: Braunau am Inn

30

Tuesday, April 29th 2003, 9:06am

edited

This post has been edited 1 times, last edit by "pacball21" (Apr 29th 2003, 11:17pm)

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