Freitag, 2. Mai 2025, 18:33 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Tony Montana

* Vorstand Single Club *

Registrierungsdatum: 16. April 2002

Beiträge: 3 591

Bike: Kawazaki Z1000

Wohnort: südhessen

16

Montag, 28. April 2003, 16:12

Zitat

Original von RaGaZzO
@ tony,

sie ist glaubhaft,


dann tut es mir wirklich Leid. Aber es hat kein Sinn mehr da etwas zu unternehmen. das kann man nicjht mehr nachweisen. Wenn sie schwere psychische probleme davon getragen hat, dann muss sie zueinem arzt. falls nicht lass die sache ruhen und stehe ihr bei wenn sie mal darüber reden will.
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

17

Montag, 28. April 2003, 17:15

RE: vergewaltigung - verjährt?

Zitat

Original von superflyer51
doch straftaten verjähren schon, bis auf mord!
vergewaltigung verjährt nach 10 oder 15 jahren, bin mir nicht ganz sicher!
^

Hast recht, habe mich getäuscht. Verjährungsfristen sind gem. § 78 StGB wie folgt:

- Nie verjähren Mord, Völkermord
- Vergewaltigung (= hier: sexueller Missbrauch von Kindern) nach zehn Jahren
- Je nachdem auch länger, wenn die Straftat mit höheren Strafen belegt ist (z. B. bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
  • Zum Seitenanfang

CastrolRS2

kindisch & Proll ;-)

Registrierungsdatum: 11. November 2002

Beiträge: 2 141

Bike: Golf 3 G60 190PS 250Nm 1050kg

18

Montag, 28. April 2003, 17:27

tja gerichtlich is wohl nix mehr zu machen hilft nur noch den typen ins krankenhaus schlagen...
wir nehmen den fichtenelch!
  • Zum Seitenanfang

Scout

*Verpeiler*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 4 026

19

Montag, 28. April 2003, 17:28

was sind denn Schutzbefohlene?
  • Zum Seitenanfang

RaGaZzO

unregistriert

20

Montag, 28. April 2003, 17:47

RE: vergewaltigung - verjährt?

Zitat

Original von fwmone

- Vergewaltigung (= hier: sexueller Missbrauch von Kindern) nach zehn Jahren
.


sicher 10 jahre? ich mein die seite die chris mir genannt hat sagt 20... *?*
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

21

Montag, 28. April 2003, 17:49

Zitat

Original von Scout
was sind denn Schutzbefohlene?


Eltern, Lehrer, Aufsichtspersonen, ...

@ RaGaZzO: kommt auf die Schwere der Tat an, können auch zwanzig Jahre sein,

Hmm, ja, passt auf - habe ne Ausnahme gefunden: § 78b - Verjährung ruht, wenn Opfer noch nicht volljährig ist!! Also ist er Typ evtl. noch zu ahnden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. April 2003, 17:54)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. August 2002

Beiträge: 394

Bike: Hyosung XRX , honda concerto

Wohnort: naumburg

22

Montag, 28. April 2003, 18:35

eigendlich ist es doch egal ob sowas verjährt
man kann doch einfach mal zur polizei gehen und dort die geschichte erzählen
ich bin mir sicher das die dir und deiner freundin weiterhelfen können :-) :-)
:daumen:Goldene Bikerregel: Erst anhalten, dann absteigen :daumen:

Was ist die absolute Ekstase?
Wenn eine Blondine auf einem Maiskolben sitzt und Popcorn spuckt...
:)36
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

23

Montag, 28. April 2003, 18:57

Zitat

Original von devildriver
eigendlich ist es doch egal ob sowas verjährt
man kann doch einfach mal zur polizei gehen und dort die geschichte erzählen
ich bin mir sicher das die dir und deiner freundin weiterhelfen können :-) :-)


Nö, wenn's verjährt ist nicht.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. August 2002

Beiträge: 394

Bike: Hyosung XRX , honda concerto

Wohnort: naumburg

24

Montag, 28. April 2003, 19:06

aber man kann doch trotzdem mal hingehen und fragen wie das is mit der verjährung
:daumen:Goldene Bikerregel: Erst anhalten, dann absteigen :daumen:

Was ist die absolute Ekstase?
Wenn eine Blondine auf einem Maiskolben sitzt und Popcorn spuckt...
:)36
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 14. April 2002

Beiträge: 2 376

Bike: Honda VT125 // W202

Wohnort: Deggendorf

25

Montag, 28. April 2003, 19:06

Zitat

Original von jesus
mal von der verjährung abgesehen glaub ich nicht, das sie nach so langer zeit noch irgendwas beweisen kann. die einzige möglichkeit die ihr hättet wäre, das der noch andere frauen belästigt/vergewaltigt hat. dann gehts vielleicht aber so glaub ich nicht das es was wird. schonmal dran gedacht es an die "öffentlichkeit" zu bringen. überlegt euch was und sorgt dafür das es mögl viele leute erfahren, dann is er auch fertig.
mfg


nun da wär ich vorsichtig. der kann dich dann auf verleumdung verklagen...
eigentlich ne sauerei das sowas verjähren kann
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 14. März 2003

Beiträge: 20

Wohnort: Braunau am Inn

26

Montag, 28. April 2003, 22:08

edited

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »pacball21« (29. April 2003, 23:16)

  • Zum Seitenanfang

TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

27

Montag, 28. April 2003, 22:29

letztens haben die sogar bei aktenzeichen xy gesagt, dass mord nie verjährt. also was schreibste dann hier fürn zeug? gibt ja eh immer n anderes gesetz, das irgendwelche ausnahmen macht
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

28

Montag, 28. April 2003, 22:32

Zitat

Original von pacball21
Also wie schon jemand mal gesagt hatte, liegt die Verjährungsfrist für Verbrechen dieser Art, die mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zehn Jahren und im minderschweren Fall mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet werden, bei 10 Jahren - definitiv. Hierbei beziehe ich mich auf die Beckausgabe des StGB von 1998 auf den §78 desselben. Allerdings stimmt es auch, daß ebenfalls die Aussetzung der Verjährung eintritt, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war und es sich dabei um ein Verbrechen handelte, das in den §§ 176 - 179 StGB augeführt wurde. Hierbei ruht die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr des Opfers. Somit bleiben also deiner Freundin nun 10 Jahre um die Angelegenheit den Stafverfolgungsbehörden zu übergeben.
Als Nebenbemerkung ist noch zu erwähnen, daß ich mich dabei auf den §176 des StGB bezog, wo nach kein familäres Verhältnis, oder Schutzverhätlnis anderer, aber vergleichbarerer Art, des Täters (wichtig über 18) zum Opfer (wichtig unter 14) vorlag.

Ich wünsche dir und deiner Freundin viel Erfolg und Kraft.


Ja nun, habe ich doch oben schon geschrieben, nur halt ganz konkret. Minderschwerer Fall ist eine unbeachtliche Milderung und bräuchte deshalb gar nicht erst geprüft werden.

> Beckausgabe des StGB von 1998
Neues Kaufen - es sei denn, da ist schon die große Strafrechtsreform von November 1998 berücksichtigt.
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

29

Montag, 28. April 2003, 22:34

Zitat

Original von TheChris
letztens haben die sogar bei aktenzeichen xy gesagt, dass mord nie verjährt. also was schreibste dann hier fürn zeug? gibt ja eh immer n anderes gesetz, das irgendwelche ausnahmen macht


Ja, Mord/Völkermord schon. Alles andere aber kann verjähren - das Verjähren wiederum kann gehemmt sein.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 14. März 2003

Beiträge: 20

Wohnort: Braunau am Inn

30

Dienstag, 29. April 2003, 09:06

edited

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pacball21« (29. April 2003, 23:17)

  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten