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Original von RaGaZzO
@ tony,
sie ist glaubhaft,
fwmone
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Original von superflyer51
doch straftaten verjähren schon, bis auf mord!
vergewaltigung verjährt nach 10 oder 15 jahren, bin mir nicht ganz sicher!
fwmone
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Original von Scout
was sind denn Schutzbefohlene?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. April 2003, 17:54)
Registrierungsdatum: 15. August 2002
Bike: Hyosung XRX , honda concerto
Wohnort: naumburg
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Original von jesus
mal von der verjährung abgesehen glaub ich nicht, das sie nach so langer zeit noch irgendwas beweisen kann. die einzige möglichkeit die ihr hättet wäre, das der noch andere frauen belästigt/vergewaltigt hat. dann gehts vielleicht aber so glaub ich nicht das es was wird. schonmal dran gedacht es an die "öffentlichkeit" zu bringen. überlegt euch was und sorgt dafür das es mögl viele leute erfahren, dann is er auch fertig.
mfg
fwmone
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Original von pacball21
Also wie schon jemand mal gesagt hatte, liegt die Verjährungsfrist für Verbrechen dieser Art, die mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zehn Jahren und im minderschweren Fall mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet werden, bei 10 Jahren - definitiv. Hierbei beziehe ich mich auf die Beckausgabe des StGB von 1998 auf den §78 desselben. Allerdings stimmt es auch, daß ebenfalls die Aussetzung der Verjährung eintritt, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war und es sich dabei um ein Verbrechen handelte, das in den §§ 176 - 179 StGB augeführt wurde. Hierbei ruht die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr des Opfers. Somit bleiben also deiner Freundin nun 10 Jahre um die Angelegenheit den Stafverfolgungsbehörden zu übergeben.
Als Nebenbemerkung ist noch zu erwähnen, daß ich mich dabei auf den §176 des StGB bezog, wo nach kein familäres Verhältnis, oder Schutzverhätlnis anderer, aber vergleichbarerer Art, des Täters (wichtig über 1zum Opfer (wichtig unter 14) vorlag.
Ich wünsche dir und deiner Freundin viel Erfolg und Kraft.
fwmone
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Original von TheChris
letztens haben die sogar bei aktenzeichen xy gesagt, dass mord nie verjährt. also was schreibste dann hier fürn zeug? gibt ja eh immer n anderes gesetz, das irgendwelche ausnahmen macht