Samstag, 18. Mai 2024, 17:03 UTC+2
Du bist nicht angemeldet.
Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: Honda NSR 125, Yamaha YZF R6
Wohnort: 38229 - Salzgitter - Niedersachsen
* Vorstand Single Club *
Registrierungsdatum: 7. September 2001
Bike: Mitsubishi Colt GLXI,Suzi ist schrott
Wohnort: Unterfranken
Odysseus
unregistriert
Registrierungsdatum: 15. September 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Wohnort: Nähe Köln
* Vorstand Single Club *
Zitat
Original von Odysseus
privatgrundstück gilt nur, wenn der bereich DEFINITIV vom straßenverkehr abgegrenzt ist (zaun) wenn das alles für jeden erreichbar ist, auch für fußgänger, ists öffentlicher verkehr. hat unser fahrlehrer noch ganz deutlich hingewiesen. naja, was das für auswirkungen auf den führerschein hat is jetz den anderen überlassen, da weiss ich nich so bescheid
Registrierungsdatum: 1. September 2001
Bike: Honda NSR 125, Yamaha YZF R6
Wohnort: 38229 - Salzgitter - Niedersachsen
Zitat
Original von Nasses_Wasser
Wie alt war er denn?
Das mit dem Privatgründstück gilt nämlich erst ab 15 Jahren.
Zitat
Original von Nasses_Wasser
Die Allianz zahlt nicht wenn du dein Moped (in meinem Fall wars ein Mountainbike) verleihst, also das jmd anderes gefahren ist.Dann musst du eben sagen dass du selber gefahren bist und er dich da irgendwie umgeschmissen hat oder so.
Odysseus
unregistriert
Zitat
Original von Tony Montana
Zitat
Original von Odysseus
privatgrundstück gilt nur, wenn der bereich DEFINITIV vom straßenverkehr abgegrenzt ist (zaun) wenn das alles für jeden erreichbar ist, auch für fußgänger, ists öffentlicher verkehr. hat unser fahrlehrer noch ganz deutlich hingewiesen. naja, was das für auswirkungen auf den führerschein hat is jetz den anderen überlassen, da weiss ich nich so bescheid
achso? PRIVATgrundstück ist eben privat. da haben auch keine fußgänger was verloren...man rede von "unbefugtes betreten verboten"
fwmone
unregistriert