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Bike: MZ SM 125 (schwarz)

1

Samstag, 3. Mai 2003, 10:58

gerichtsurteil: rechtsfahrgebot

ich hab mal ne geschichte gelesen im Netz, da hat ein Motorradfahrer erzählt wie es ihm ergangen ist, als er in ner Kurve von nem Auto mitgenommen worden ist, weil er etwas zu weit links (noch auf der rechten Spur) gefahren ist. Das kam vor gericht und er wurde für schuldig erklärt, weil er wegen des Rechtsfahrgebotes rechts hätte fahren müssen, dann ging das in Revision und der Kradfahrer hat recht bekommen, aber ich möchte die Geschichte nochma ganz haben... kennt die einer mit URL oder so?

Ansonsten geht ma in CI ins allgemeine Forum -> Straßengefährdung und sagt Spade the Scorpion mal eure Meinung...
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Bike: MZ SM 125 (schwarz)

2

Samstag, 3. Mai 2003, 11:28

oh könnte das vielleicht jemand ins talk Forum verschieben ?

danke
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>>rápido>>

unregistriert

3

Samstag, 3. Mai 2003, 21:36

wurde der bericht hier nicht schon mal irgendwo erwähnt?
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fwmone

unregistriert

4

Sonntag, 4. Mai 2003, 00:31

Wenn dir das Gerichtsurteil weiterhilft, an das könnte ich rankommen?! Das habe ich neulich übrigens erst gelesen, rein Interessehalber.
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Bike: MZ SM 125 (schwarz)

5

Sonntag, 4. Mai 2003, 12:14

das Gerichtsurteil hab ich glaub ich schon... habs letzthin in nen CI Thread gepostet...

ne ich hab mal nen Bericht gelesen von dem Typ der den Unfall hatte
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Bike: Honda VT125 // W202

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6

Sonntag, 4. Mai 2003, 13:59

ja das gerichtsurteil wär interessant bzw die begründung dafür
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Bike: MZ SM 125 (schwarz)

7

Sonntag, 4. Mai 2003, 15:27

Zitat

Sicher durch die Kurve: Die gesetzlich festgelegte Ideallinie
Das Rechtsfahrgebot für Motorradfahrer (§ 2 II StVO) verlangt bei Kurvenfahrt mindestens einen Meter (1m) Abstand zwischen Reifenaufstandsfläche und Fahrbahn-Mittellinie.

In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt, dass dieses Gebot je nach Verkehrssituation unterschiedlich beurteilt werden kann.
Der Fall: Ein Biker wurde von einem Pkw, der ihm in einer Kurve auf seiner Fahrbahn entgegen kam, verletzt. Er bekam zunächst eine Teilschuld zugesprochen, weil sein Abstand zur Mittellinie nur 65 Zentimeter betragen hatte. Der BGH gab dem Motorradfahrer jedoch Recht, weil die Gefahrensituation für ihn vor Einfahren in die Kurve nicht erkennbar war. Trotzdem macht der gesetzlich geforderte Sicherheitsabstand im Hinblick auf die eigene Gesundheit grundsätzlich Sinn!


http://dragons-breath.bei.t-online.de/Urteile.htm
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>>rápido>>

unregistriert

8

Sonntag, 4. Mai 2003, 17:01

hier war aber schon mal nen ausführlicherer bericht... wenn ich mich nicht irre.
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9

Sonntag, 4. Mai 2003, 17:07

ja und muss ich jetzt nen meter abstand halten oder nicht??
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