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didiripi

unregistriert

1

Samstag, 3. Mai 2003, 14:14

Gesetzliche Gewährleistungspflicht

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt doch seit Januar 2002 zwei Jahre. Gilt diese Regelung nur für Produkte, die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden oder auch für ältere Produkte?
Gruß
didiripi
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

2

Samstag, 3. Mai 2003, 14:31

1 mal logisch denken, dann weißt du dass es nur für dinge gilt, die nach dem 1.1.2002 gekauft wurden
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Registrierungsdatum: 19. März 2002

Beiträge: 2 306

Wohnort: Essen

3

Samstag, 3. Mai 2003, 14:32

gilt nur für produkte die an/nach dem genannten datum gekauft wurden.
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

Leute, passt auf eure Ohren auf !!!

Klick
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

4

Samstag, 3. Mai 2003, 14:42

es gilt nur für produkte die nach dem o.g. datum gekauft wurden
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Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 1 394

Bike: Honda NSR 125, Yamaha YZF R6

Wohnort: 38229 - Salzgitter - Niedersachsen

5

Samstag, 3. Mai 2003, 14:47

lesen die Schreiber nicht die Posts von Vorgängern ?
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Kwailo

unregistriert

6

Samstag, 3. Mai 2003, 15:46

Müssen manche Leute immer direkt unfreundlich werden und ihre überhebliche "Wie Du weisst das nicht"-Art rasuhängen lassen wenn wenn andere Leute auf normale Weise Fragen stellen ?! ICh versteh's nicht.
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

7

Samstag, 3. Mai 2003, 16:04

wieso müssen leute immer anfangen zu philosophieren wenn sie glauben sie seien toller als die anderen und müssten ihnen jeden scheiss vorhalten?
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Registrierungsdatum: 10. Januar 2003

Beiträge: 271

Bike: Petite Ninja

Wohnort: Altbierstadt!

8

Samstag, 3. Mai 2003, 16:19

Wieso tut mein Kopf so weh?
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Registrierungsdatum: 26. August 2002

Beiträge: 42

9

Samstag, 3. Mai 2003, 19:33

so, wie ist das denn, wenn ich ein möp im dezemeber 2001 gekauft habe, jedoch erst nach dem 1.1.2002 zugelassen habe? hä? jeder sagt was anderes...
www.motoXworld.de
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Registrierungsdatum: 8. September 2002

Beiträge: 176

Bike: ex-"MZ 125 SM"

Wohnort: Ostthüringen

10

Samstag, 3. Mai 2003, 19:40

Falsch! Gesetze dürfen nicht rückwirkend gelten.
Und alles was bleibt, ist die Unsicherheit und ein halbvolles Glas Glenfiddich on the Rocks...
Amos
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didiripi

unregistriert

11

Samstag, 3. Mai 2003, 19:54

Danke für eure Antworten. Ich war mir nur nicht ganz sicher.
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Registrierungsdatum: 8. September 2002

Beiträge: 176

Bike: ex-"MZ 125 SM"

Wohnort: Ostthüringen

12

Samstag, 3. Mai 2003, 19:55

Man bekommt halt als Realschüler nicht alles mit. 8)
Und alles was bleibt, ist die Unsicherheit und ein halbvolles Glas Glenfiddich on the Rocks...
Amos
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didiripi

unregistriert

13

Samstag, 3. Mai 2003, 20:09

Falsch! Auch Gymnasiasten können nicht alles wissen! :P
Jetzt aber Schluss, sonst wird hier dicht gemacht. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »didiripi« (3. Mai 2003, 20:10)

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fwmone

unregistriert

14

Samstag, 3. Mai 2003, 21:31

Zitat

Original von KMX4fun
so, wie ist das denn, wenn ich ein möp im dezemeber 2001 gekauft habe, jedoch erst nach dem 1.1.2002 zugelassen habe? hä? jeder sagt was anderes...


Kauf ist entscheidend, nie Zulassung.
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Thanatos

unregistriert

15

Sonntag, 4. Mai 2003, 02:02

...wieso müssen immer mehr idioten ihre meinung die meist nicht ma zum thema passt trotzdem posten (mich eingeschlossen) ???
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