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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AchtungBaby« (8. Mai 2003, 00:45)
hinni
unregistriert
Zitat
Original von hinni
du brauchst ja insgesamt 100 punkte minimum, bestehend aus den noten der 4 prüfungsfächer des letzten semesters (L1,L2,p3,p4) in einfacher wertung sowie den prüfungsarbeiten und der mündlichen in vierfacher wertung.
bei einer mündlichen Prüfung mit 00 Punkten hast Du natürlich schonal 00x4 = 90.
Das heisst, Du musst in Deinen Klausuren dementsprechend gut abgeschnitten haben
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Bike: GSXR 750 K7, Honda NSR 125 '98
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hinni
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Zitat
Original von AchtungBaby
Zitat
Original von hinni
du brauchst ja insgesamt 100 punkte minimum, bestehend aus den noten der 4 prüfungsfächer des letzten semesters (L1,L2,p3,p4) in einfacher wertung sowie den prüfungsarbeiten und der mündlichen in vierfacher wertung.
bei einer mündlichen Prüfung mit 00 Punkten hast Du natürlich schonal 00x4 = 90.
Das heisst, Du musst in Deinen Klausuren dementsprechend gut abgeschnitten haben
jo, die 100 punkte insgesamt sind durch die schriftlichen prüfungen und guten vornoten sicher. mir gehts nur darum ob es rechtlich erlaubt ist die mündliche abiturprüfung mt 0 punkten abzuschließen, egal ob man nun noch punkte braucht oder net. also sagmer ich hab scho über 100, mach mündlich halt 0 und bekomme mein abitur?
irgendwer in der klasse meinte immer das man mündlich mindestens einen haben muß um zu bestehen, egal ob man den punkt nun braucht oder net.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Roman« (28. Mai 2003, 17:46)
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