Donnerstag, 4. Juni 2026, 19:11 UTC+2
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6. VDST / CMAS T ** / Silber
6.1 Voraussetzungen
a) Der Bewerber muß mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist eine
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
b) Der Bewerber muß vor Beginn der praktischen Übungen eine gültige
Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST vorlegen. Diese darf
bei Bewerbern bis 40 Jahre nicht älter als zwei Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahre
nicht älter als ein Jahr sein.
c) Der Bewerber muß den Tauchschein T * / DTSA-Bronze vorweisen und mindestens 30
Tauchgänge seit dem Logbucheintrag „* beendet“, davon mindestens 10 mit mindestens
25 Meter Tiefe. Tauchgänge über 40 Meter (im Meer) bzw. über 30 Meter (im Süßwasser)
werden nicht berücksichtigt. Ersatzweise muß der Bewerber eine gleichwertige, vom
VDST anerkannte Qualifikation vorlegen.
d) Der Bewerber muß den Spezialkurs „Orientierung beim Tauchen“ vorweisen.
e) Nachweis über die Teilnahme an einem Herz-Lungen-Wiederbelebungskurs (HLW-Kurs),
die nicht länger als ein Jahr zurück liegt.
Empfehlung:
Die Geräteübungen sollten bei vorhergehenden Tauchgängen mit einem Tauchlehrer
erlernt
oder geübt werden.
6.2 Schriftliche Prüfung
Auf einem vom Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der dort
angegebenen Zeit Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen und
Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.
6.3 Schnorchelübungen
Nr.: Beschreibung der Ünung
0.1 45 Sekunden Zeittauchen mit stetiger Ortsveränderung (ca. 10 Meter)
0.2 30 Meter Streckentauchen oder 25 Meter in Neoprenhose oder -jacke
0.3 1 x 7,5 Meter Tieftauchen im Freigewässer
0.4 40 Minuten Zeitschnorcheln, je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage
und mit einer Flosse, wobei insgesamt eine Strecke von mindestens 1000 Meter
zurückgelegt werden muß.
0.5 Als Schnocheltaucher 150 Meter zu einem Gerätetaucher schwimmen, der in ca. 5
Meter Tiefe liegt, diesen retten und dann je 50 Meter mit unterschiedlichen
Rettungsgriffen an der Oberfläche transportieren.
0.6 Sprung mit vollzähliger Geräteausrüstung (ohne DTG) aus ca. ½ Meter Höhe ins
tiefe Wasser. Anlegen des DTGs an der Wasseroberfläche, so daß alle Ausrüstungsteile
vorschriftsmäßig sitzen.
6.4 T ** - Geräteübungen
Nr.: Beschreibung der Übung Zweck der Übung
Der Bewerber soll zeigen,
1.0 Tauchgang: 12 - 25 Meter Tiefe/mindestens 15 min. Dauer/Gruppe mindestens 1 +
Tauchlehrer.
1.1 Bei mehrfach wechselnden Tiefen soll der Bewerber immer 1-2 Meter Abstand zum
Boden einhalten, ohne dabei Sediment aufzuwirbeln dass er das Fein-Tarieren mit
Atemluft im Lungenvolumen beherrscht.
1.2 Der Bewerber erhält unter Wasser eine Tafel, auf die drei der offiziellen
Zusatzzeichen (im Wortlauf) geschrieben sind und muss diese deutlich als Zeichen
geben dass er die Zusatzzeichen kennt und, dass er sich auf bestimmte Anforderungen
konzentrieren kann.
2.0 Tauchgang: 12 - 25 Meter Tiefe/mindestens 15 min. Dauer/Gruppe mindestens 1 +
Tauchlehrer
2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung bis 6 Meter
Tiefe, mit einem deutlichen Stop bei 9 Meter Tiefe. Nachtarieren ist nur mit dem
Mund zulässig dass er das Tarieren während des Aufstieges beherrscht, dass seine
Aufstiegsgeschwindigkeit nie mehr als 10 Meter/min beträgt und, dass er nicht wieder
absinkt.
3.0 Tauchgang: 12 - 25 Meter Tiefe/mindestens 15 min. Dauer/Gruppe mindestens 1 +
Tauchlehrer.
3.1 Aufstieg unter angedeuteter Wechselatmung aus der maximalen Tiefe (vom
Tauchlehrer bestimmt), mit einem Stop von 3 Minuten in Lungenautomaten in die Hand,
ohne diesen loszulassen. Auf ausdrücklichen Wunsch beider Partner kann die
Wechselatmung auch durchgeführt werden dass er jederzeit bereit ist, auch unter
erschwerten Bedingungen für die Dauer von jeweils zwei Atemzügen des Partners,
seinen Lungenautomaten aus dem Mund zu nehmen deutlich Luft aus dem Mund abblässt
und, dass er ohne Hektik den Regler wieder in seinen Mund nimmt.
3.2 15 Minuten mit vollständiger Aufrüstung an der Oberfläche in beliebiger Lage,
schwimmen, dass er über ein Mindestmass an Ausdauer verfügt.
4.0 Tauchgang: 12 - 25 Meter Tiefe/mindestens 15 min. Dauer/Gruppe mindestens 1 +
Tauchlehrer
4.1 Tauchgangführung: Vor dem Tauchgang: korrektes Ausrüsten und Funktionstest bei
sich selbst und beim Partner, dass er an alle notwendigen Gegenstände deren Sitz
und deren Fuktion gedacht hat, dass er sich mit ihm unbekannten Geräten des Partners
vertraut macht.
4.2 Mit Handschuhen seinen Bleigurt ganz öffnen und wieder schliessen, dass er trotz
Behinderung über ein gewisses Mass an Feinkoordination und Geschicklichkeit verfügt
4.3 Nach 10 Minuten auftauchen, einen Punkt in ca. 100 Meter Entfernung mit dem
Kompass anpeilen. In 3-5 Meter Tiefe den Punkt antauchen. Maximal erlaubte
Abweichung +/- 10 Meter, dass er die Handhabung des Kompasses beherrscht und
Ortsveränderungen ihm keine Probleme bereiteten, dass er der Gruppe nicht
wegschwimmt und, dass er ausreichend oft Blickkontakt herstellt.
5.0 Tauchgang: 12 - 25 Meter Tiefe/mindestens 15 min. Dauer/Gruppe mindestens 2 +
Tauchlehrer
5.1 Tauchgangführung
Eignungsnachweis als Gruppenleiter. Ein Taucher atmet 5 Minuten lang aus dem
Zweit-Lungenautomaten des Bewerbers, dass er einen Tauchgang organisieren kann mit
- Briefing vor dem Tauchgang
- Zusammenhalten der Gruppe während des ganzen Tauchgangs
- Rückkehr zum Ausgangspunkt mit min 40 bar Restdruck bei jedem Gruppenmitglied
- Briefing nach dem Tauchgang
6.0 Tauchgang: 12 - 25 Meter Tiefe/mindestens 15 min. Dauer/Gruppe mindestens 2 +
Tauchlehrer
6.1 Retten eines „bewusstlosen“ Gerätetauchers aus 12 Meter Tiefe, dass er die
wichtigsten Massnahmen unter Wasser zur Rettung eines verunfallten Gerätetauchers
anwenden kann.
6.2 50 Meter transportieren eines „bewusstlosen“ Gerätatauchers an der
Wasserobfläche, Demonstration der Wiederbelebung (Einhelfermethode) entweder nur
angedeutet oder am Phantom, dass er, bei entsprechender Diagnose, schnell die
Handgriffe zur Atemspende im Wasser und zur Wiederbelebung an Land beherrscht.
6.3 Demonstration der Schocklage und der stabilen Seitenlage dass er die Lagerung
eines Verunfallten durchführen kann.
6.4 Aufschreiben wichtiger Daten des „Unfalltauchgangs“ für den Notarzt
(Tauchgangsprotokoll dass er weiss, welche Daten des Tauchgangs für den
„Verunfallten“ hinsichtlich der Behandlungsmassnahmen wichtig sind.
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