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Stefan

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 5 589

Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20

Wohnort: Oldenburg

31

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 07:29

Zitat

Original von Primeon
find ich aber scheise wenn auf einer auction die scheise bauen mit dem preis dann müssen die das doch auch hergeben !

ps ich schlage dir vor mach ihm ein peis der sehr gut ich weis nicht was di emaschien normal kostet aber mach 1000 € weniger oder so und sag ihm du biest so fähr und gibst ihm das andernfall seht ihr euch vor gericht !
so hast du noch nen guten preis und kannst sie noch verkaufen !


Wenn der Verkäufer sich darauf einlassen würde wäre er reichlich dumm...
Gruß Stefan
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Registrierungsdatum: 6. August 2003

Beiträge: 1 050

32

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 08:29

ja ich denke halt so, das nicht alle wissen wie das ist, und der erstmal panik hat usw. und in der panik sich dann darauf einläst. AM besten nicht viel zeit lassen schön unter druck setzten !
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

33

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 11:38

n kaufvertrag besteht nur dann, wenn beide seiten auch wissentlich das akzeptieren, was da drinstehn. da das n tippfehler war, is das aber nicht so. also kein kaufvertrag
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

34

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 14:08

Zitat

Original von Primeon
ja ich denke halt so, das nicht alle wissen wie das ist, und der erstmal panik hat usw. und in der panik sich dann darauf einläst. AM besten nicht viel zeit lassen schön unter druck setzten !


Hoffentlich passiert dir sowas mal.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Registrierungsdatum: 27. Juli 2002

Beiträge: 201

Wohnort: Freiburg

35

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 14:24

hm, es haben aber 300 Leute geguckt und in der Zeit hätte er locker das Angebot rausnehmen können oder den Preis ändern können....
:daumen:
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fwmone

unregistriert

36

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 15:37

Zitat

Original von TheChris
n kaufvertrag besteht nur dann, wenn beide seiten auch wissentlich das akzeptieren, was da drinstehn. da das n tippfehler war, is das aber nicht so. also kein kaufvertrag


So ist das (im Prinzip).

Zwar ist theoretisch ein KV zustandegekommen (NATUERLICH auch über Sofortkauf), er ist jedoch anfechtbar wegen Irrtums - und damit kommt er nicht zustande. Theoretisch könnte er Schadensersatz verlangen, entfällt hier aber.

--> Keine Chance.
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Registrierungsdatum: 27. September 2003

Beiträge: 60

37

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 17:54

"Außerdem gibt es meines wissens ein Gesetz, dass einem erlaubt bei gewissen Gründen innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten."


Das gilt aber für den Käufer und nicht den Verkäufer ;-). Fernabsatzgesetz. Wenn dir also die KTM für 7 € nicht gefällt, schick sie einfach zurück :))


Und wieviele Leute hier scheiße Labern... hauptsache keine Ahnung haben und Fachwörter bringen... Natürlich muss er die NICHT verkaufen! Tippfehler ist und bleibt Tippfehler...
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Registrierungsdatum: 3. September 2001

Beiträge: 652

Bike: Honda Varadero 125

Wohnort: Borken, NRW

38

Mittwoch, 8. Oktober 2003, 18:31

Ich habe den verkaufer gefragt, ob er nicht noch mehr von den dinger hat, und er hat geantwortet:

Zitat


Hi
Nein leider nicht das war die lezte.

Mfg Georg

:wand:

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